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Kundendatenaktualisierung Firmenkunden

(„Know Your Customer“)
Wir sind verpflichtet, unsere Kunden zu kennen („Know Your Customer“) und die Daten, die uns vorliegen, regelmäßig auf den neuesten Stand zu bringen. Das ergibt sich aus diversen gesetzlichen Anforderungen, insbesondere aus § 10 und § 15 des Geldwäschegesetzes (GWG), und bankinternen Vorgaben. Hierfür erhalten Kunden von uns Fragebögen zur Aktualisierung ihrer Kundendaten. Sofern Sie ein solches Anschreiben von uns erhalten haben, bedanken wir uns bereits jetzt für die fristgerechte Rücksendung der Unterlagen.
Die erforderlichen Unterlagen richten sich nach der Rechtsform der juristischen Person. Wir senden Ihnen die Formulare oder Fragebögen jeweils als Anlage zu den o.g. Anschreiben und teilen Ihnen das für Ihr Haus relevante Formularset mit. Nachfolgend finden Sie alle aktuell gültigen Sets.