DAB BNP Paribas - Die Nummer 1 der Vermögensverwalter

Mit Sicherheit ein gutes Gefühl

So bleiben Sie mit DAB BNP Paribas auf der sicheren Seite
Die Einlagensicherung bei DAB BNP Paribas
  • Es gibt einen gesetzlichen Schutz bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.
  • Zusätzlich ist DAB BNP Paribas Mitglied des Deutschen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken (BdB).
Fonds de Garantie des Dépots et de Résolution
(FDGR)
Der FGDR ist Teil der EU-weiten, gesetzlichen Einlagensicherung von 100.000 Euro pro Kunde. Als Mitglied der europaweit tätigen Bank BNP Paribas S.A. mit Hauptsitz in Frankreich ist das Vermögen der DAB BNP Paribas-Kunden im französischen Fonds de Garantie des Dépôts et de Résolution (FGDR) in einer Höhe von 100.000 Euro pro Kunde abgesichert.
Deutscher Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken (BdB)
Als Teil der deutschen Niederlassung der BNP Paribas S.A. ist DAB BNP Paribas freiwilliges Mitglied im deutschen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. (BdB).
Weitere Informationen
Übrigens: Auf der Seite des Einlagensicherungsfonds können Kunden die konkrete Sicherungsgrenze ihrer Bank selbst abfragen. Wählen Sie dazu bitte die BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland aus.
Wie sind meine Wertpapiere gesichert?
Wertpapiere fallen nicht unter die Einlagensicherung. Trotzdem müssen Sie sich darum aber keine Sorgen machen. Die Wertpapiere in Ihrem Depot werden von den Banken nur verwaltet und bleiben somit Ihr Eigentum. Sie können Ihre Werte also jederzeit verkaufen oder auf ein anderes Depot übertragen. Das gilt auch für den Fall einer Insolvenz.
Die Einlagensicherung greift grundsätzlich einmal pro Bank und pro Kunde. Egal auf wie viele Konten das Geld verteilt ist.
Gemeinschaftskonten sind über die Einlagensicherung abgesichert: Jeder Kontoinhaber bzw. Kontoinhaberin hat einen separaten Anspruch auf Entschädigung.
Kompensationsverfahren
Sie bekommen Ihr Vermögen automatisch erstattet
  • Sie werden proaktiv per Post informiert
    Falls es bei Ihrer Bank zu einer Insolvenz kommt, wird Ihnen Ihr Vermögen automatisch erstattet. Der FGDR oder der Deutsche Einlagesicherungsfonds informieren Sie von sich aus über die nächsten Schritte.
  • Sie eröffnen ein neues Konto
    Als Bankkunde müssen Sie nach der Insolvenz Ihrer Bank lediglich ein Konto bei einer anderen Bank eröffnen.