Die BNP Paribas Gruppe ist zur strikten Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften sowie zur Durchsetzung der Bestimmungen des Verhaltenskodex‘ der Gruppe ( Code of Conduct
) verpflichtet.
Um dem Hinweisgeberschutzgesetz und dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gerecht zu werden, ermöglicht Ihnen das von dieser Seite aus zugängliche Hinweisgeber-Verfahren, Informationen über ein Verbrechen oder eine Straftat, eine Bedrohung oder eine Schädigung des öffentlichen Interesses, eine Verletzung oder einen Versuch, eine Verletzung des anwendbaren und verbindlichen Rechts (Gesetze, Vorschriften, etc.) zu verbergen oder einen Verstoß gegen den Code of Conduct
zu melden.
Hinweisgeber-Meldungen werden von Personal- und Compliance-Beauftragten vertraulich und im Einklang mit den geltenden Vorschriften behandelt.
Nach lokal geltendem Recht wird Hinweisgebern Schutz vor der Gefahr von Vergeltungsmaßnahmen garantiert.
Jeder Missbrauch des Hinweisgeber-Verfahrens kann die berichtende Person der Strafverfolgung oder disziplinarischen Sanktionen aussetzen. Die Verwendung dieses Verfahrens erfolgt nach Treu und Glauben, sodass gegen den Berichtenden auch dann keine disziplinarische Sanktion verhängt werden kann, wenn sich der Sachverhalt später als unrichtig erweist oder keine Folgemaßnahmen zur Folge hat.
Indem Sie einen Hinweis abgeben, stimmen Sie zu, dass Sie die Informationen über das Hinweisgeber-Verfahren von BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland und den Schutz personenbezogener Daten
gelesen und verstanden haben.