Als Bank sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, unsere Kunden vor jeder Wertpapierdienstleistung über alle Kosten und Nebenkosten zu informieren, die im Zusammenhang mit dem Erwerb oder Verkauf eines Finanzinstruments auf sie zukommen. Dieser Verpflichtung kommen wir mit dem so genannten "Kostenausweis" nach. Um die Anzahl der Belege in einem vernünftigen Rahmen zu halten, erstellen wir für einige Transaktionen nur einmalig einen beispielhaften Kostenausweis: Bei regelmäßig stattfindenden Transaktionen, z.B. im Rahmen von Sparplänen oder Auszahlplänen erfolgt die Bereitstellung des Kostenausweises nur einmalig und nicht bei jeder Ausführung. Zudem erstellen wir z.B. für Kapitalmaßnahmen oder für den Fall einer Kontolöschung einmalig einen standardisierten Kostenausweis.
Für unsere Bestandskunden haben wir in diesem Zusammenhang zwischen dem 28.3. und 1.4.2020 standardisierte, beispielhafte Kostenausweise im Postmanager bereitgestellt. Diese dienen Ihrer Information.