Als Bank sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, unsere Kunden vor jeder Wertpapierdienstleistung über alle Kosten und Nebenkosten zu informieren, die im Zusammenhang mit dem Erwerb oder Verkauf eines Finanzinstruments auf sie zukommen. Dieser Verpflichtung kommen wir mit dem so genannten "Kostenausweis" nach. Um die Anzahl der Belege in einem vernünftigen Rahmen zu halten, erstellen wir für einige Transaktionen nur einmalig einen beispielhaften Kostenausweis.