Am 23. Juni 2023 hat der EU-Rat die EU-Verordnung 2023/1215 verabschiedet. Diese Verordnung gehört zum 11. Sanktionspaket der EU-Kommission. Die Verordnung eröffnet ein Zeitfenster für die Durchführung von bestimmten Wertpapiertransaktionen, bei denen der russische Zentralverwahrer NSD beteiligt ist.
Die Bundesbank hat vor kurzem Details für die Beantragung der Ausnahmegenehmigung zur Umwandlung von ADRs/GDRs in die zugrunde liegenden russischen Wertpapiere veröffentlicht. Diese Informationen können Sie auf der Seite der Deutschen Bundesbank ( https://www.bundesbank.de/de
) unter dem Suchbegriff „ADR“ nachlesen.
Wenn Sie uns beauftragt haben, diesen Antrag zu stellen, benötigen wir nach diesen Informationen weitere Unterlagen von Ihnen.
- Schicken Sie uns bitte einen Nachweis Ihres Depots in Russland.
- Bitte schicken Sie uns noch eine Kopie Ihres aktuellen Personalausweises (alternativ: Aufenthaltstitel oder Reisepass inkl. Meldebescheinigung) zum Nachweis, dass Sie in Deutschland gebietsansässig sind oder die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Für in Deutschland ansässige Einrichtungen senden Sie uns bitte einen aktuellen Handelsregisterauszug.
Beide Nachweise sind für die weitere Bearbeitung des Antrags erforderlich. Weitere Details finden Sie in unserem Anschreiben vom 22.09.2023, das Sie entweder zum Abruf in Ihrem Postmanager oder per Post erhalten haben. Wir bitten um Rücksendung der benötigten Unterlagen bis 13. Oktober 2023.