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Ausnahmegenehmigung

für ADRs/GDRs mit zugrunde liegenden russischen Wertpapieren
Am 23. Juni 2023 hat der EU-Rat die EU-Verordnung 2023/1215 verabschiedet. Diese Verordnung gehört zum 11. Sanktionspaket der EU-Kommission. Die Verordnung eröffnet ein Zeitfenster für die Durchführung von bestimmten Wertpapiertransaktionen, bei denen der russische Zentralverwahrer NSD beteiligt ist.
Die Bundesbank hat vor kurzem Details für die Beantragung der Ausnahmegenehmigung zur Umwandlung von ADRs/GDRs in die zugrunde liegenden russischen Wertpapiere veröffentlicht. Diese Informationen können Sie auf der Seite der Deutschen Bundesbank ( https://www.bundesbank.de/de ) unter dem Suchbegriff „ADR“ nachlesen.
Wenn Sie uns beauftragt haben, diesen Antrag zu stellen, benötigen wir nach diesen Informationen weitere Unterlagen von Ihnen.
  • Schicken Sie uns bitte einen Nachweis Ihres Depots in Russland.
  • Bitte schicken Sie uns noch eine Kopie Ihres aktuellen Personalausweises (alternativ: Aufenthaltstitel oder Reisepass inkl. Meldebescheinigung) zum Nachweis, dass Sie in Deutschland gebietsansässig sind oder die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Für in Deutschland ansässige Einrichtungen senden Sie uns bitte einen aktuellen Handelsregisterauszug.
Beide Nachweise sind für die weitere Bearbeitung des Antrags erforderlich. Weitere Details finden Sie in unserem Anschreiben vom 22.09.2023, das Sie entweder zum Abruf in Ihrem Postmanager oder per Post erhalten haben. Wir bitten um Rücksendung der benötigten Unterlagen bis 13. Oktober 2023.
Wie geht es dann weiter?
Wenn uns alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und wir die Ausnahmegenehmigung für Sie erhalten, informieren wir Sie über die nächsten Schritte.
Wichtig zu wissen:
  • Sie können im Moment keine Weisung für den Tausch erteilen. Wir informieren Sie, wenn eine Weisung möglich sein sollte.
  • Sollten Sie in der Vergangenheit schon eine Weisung erteilt haben, ist diese nicht mehr gültig.
  • Es kann dazu kommen, dass keine Umwandlung (mehr) möglich ist, auch wenn Genehmigung und Weisung vorliegen. Eine Umwandlung hängt von zahlreichen Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs von BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland liegen (folgend Bank genannt).
  • Wir können nicht bei der Eröffnung eines Depots in Russland behilflich sein.
Rechtliche Hinweise:
  • Die Beantragung der Genehmigung durch BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland erfolgt ohne Anerkenntnis einer Rechts- oder Vertragspflicht.
  • Ob eine Genehmigung von der Bundesbank erteilt wird, kann die Bank nicht beurteilen.
Fragen & Antworten
Die Frist zur Beantragung der Ausnahmegenehmigung über die BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland ist am 14.09.2023 abgelaufen. Der Antrag bei der Bundesbank muss bis spätestens 25. September 2023 gestellt sein. Falls Sie selbst noch einen Antrag stellen wollen, finden Sie weitere Informationen auf der Seite der Bundesbank .
Für folgende Gattungen konnte eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden:
Sollten Sie mehrere ADRs/GDRs mit Russlandbezug haben, ist wichtig zu wissen, dass für folgende Papiere keine Ausnahmegenehmigung beantragt werden konnte. Bei diesen Papieren sind die o.g. die Bedingungen nicht erfüllt und können daher nicht getauscht werden.
WKN ISIN Bezeichnung
A1JB8N US80585Y3080 SBERBANK ADR REGS/4 RL3
A2DT58 US73181M1172 GDR PJSC POLYUS REGS REG (1DR/0.5S)
A0MQ3G US46630Q2021 GDR VTB BANK OJSC REGS REG (1DR/20)