FAQ
Schnell und einfach Antworten finden
Sie haben Fragen zum Angebot oder Anwendungen der DAB? Dann müssen Sie nicht lange suchen!
Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen mit den passenden Antworten zusammengestellt. Alphabetisch sortiert finden Sie hier alles von A wie Adresse bis Z wie Zertifikat. Sollten Sie nicht fündig werden, dann senden Sie uns bitte Ihre Anfrage per E-Mail damit wir Ihnen schnellstmöglich weiterhelfen können.
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Auswertungen können Sie mit dem Formular "Anforderung Auswertung bzw. Nacherstellung von Daten" anfordern. Dieses schicken Sie bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die angegebene Adresse bzw. Faxnummer. Das entsprechende Formular finden Sie im Formular-Center
Für Anforderungen bzw. Auswertungen berechnen wir pro angefangener Arbeitsstunde 90 Euro zzgl. MwSt.
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Einzel-Depotkonto
- Kopie der Sterbeurkunde
- Erbschein im Original zur Einsicht
- Ausweiskopien aller Erben (Vorder- und Rückseite), bei minderjährigen Erben die Geburtsurkunde und ggfs. Sorgerechtsnachweis
- Auflösungsauftrag von allen Erben unterschrieben, bei minderjährigen Erben die Unterschrift der gesetzlichen Vertreter im Original
Wenn kein Erbschein vorliegt:
- amtlich beglaubigte* Kopie des Testaments mit der dazugehörigen Eröffnungsniederschrift
Sollte es nur einen Erbvertrag geben, dann ebenfalls:
- amtlich beglaubigt* mit dazugehöriger Eröffnungsniederschrift
* Beglaubigungen werden nur vom Notar und öffentlichen Ämtern (Amtsgericht, Bürgermeisteramt, Nachlassgericht, Landratsamt, Gemeinden) akzeptiert. Die Beglaubigung muss im Original vorliegen.
Einzel-Depotkonto mit Vollmacht
- Kopie der Sterbeurkunde
- Auflösungsauftrag vom Bevollmächtigten unterschrieben im Original
Gemeinschafts-Depotkonto
- Kopie der Sterbeurkunde
- Auflösungsauftrag vom Mitinhaber unterschrieben im Original
Gemeinschafts-Depotkonto mit Vollmacht
Siehe "Gemeinschafts-Depotkonto", gleiche Vorgehensweise.
Testamentsvollstreckung
- Testamentsvollstreckerzeugnis im Original zur Einsicht
- Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite) des Testamentsvollstreckers
- Auflösungsauftrag vom Testamentsvollstrecker unterschrieben im Original
Generalvollmacht
- die Generalvollmacht muss bei jeder Verfügung im Original vorgelegt werden
- Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite) des Generalbevollmächtigten
- Auflösungsauftrag vom Generalbevollmächtigten unterschrieben im Original
Nachlasspflegschaft
- Bestallungsurkunde im Original zur Einsicht
- Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite) des Nachlasspflegers
- Auflösungsauftrag vom Nachlasspfleger unterschrieben im Original
- gerichtliche Genehmigung (des Nachlassgerichtes) sobald Wertpapiere vorhanden sind oder ein Sperrvermerk vom Nachlasspfleger angeordnet wurde
Allgemein gilt: eine Umschreibung des Nachlassdepotkontos auf eine andere Person ist nicht möglich. Gerne eröffnen wir ein neues Depotkonto für die Erben/Mitinhaber/Bevollmächtigten.
Sollten sich ihrerseits noch Fragen ergeben, wenden Sie sich bitten an die B2B Kundenbetreuung unter der 089/8895-8085.
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Ganz einfach: Für Adress-/Namensänderungen benötigen wir das gleichnamige Formular per Brief oder Fax. Die Legitimation erfolgt durch die Unterschrift des Depotinhabers. Bei einer Namensänderung ist es zusätzlich unbedingt erforderlich, den Änderungsantrag im Original und ein Nachweisdokument (z. B. neuer Personalausweis oder Heiratsurkunde) einzureichen.
ACHTUNG: Adress-/Namensänderungen können ausschließlich vom Depotinhaber persönlich in Auftrag gegeben werden. Bei Gemeinschaftskonten und Junior-Depots benötigen wir die Unterschriften beider DAB Depotinhaber bzw. aller gesetzlichen Vertreter. Aufträge zur Adress-/Namensänderung können nur bearbeitet werden, wenn die korrekte und vollständige DAB Depot-Kontonummer auf dem Auftrag vorhanden ist.
Kontakt:
DAB BNP Paribas
Postfach 20 10 52
80010 MünchenFormulare für eine Adress-/Namensänderung finden Sie in unserem Formular-Center .
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Sofern Sie einen Mitarbeiter uns gegenüber legitimiert haben, senden Sie uns bitte einen Hinweis, dass eine Namensänderung eingetreten ist.
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Lassen Sie uns bitte das Stammdatenblatt sowie den PostIdent zukommen.
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Eine Neuemission ist der Börsengang einer Aktiengesellschaft. Die betreffende Firma bringt ihre Aktien an die Börse und macht sie dadurch handelbar.
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Der wichtigste Grund für Unternehmen, ihre Aktien an die Börse zu bringen, ist die Beschaffung von neuem Kapital zur Finanzierung des weiteren Wachstums. Sei es, um neue Geschäftsfelder zu erschließen, um neue Produktionsanlagen zu errichten oder um sich an anderen Firmen zu beteiligen beziehungsweise sie aufzukaufen. Die Kapitalbeschaffung funktioniert meist so, dass die Unternehmen ihr Eigenkapital aufstocken, indem sie neue Aktien ausgeben und diese im Rahmen des Börsengangs über die Börse verkaufen.
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Um ihre Aktien an der Börse notieren zu lassen, muss eine Firma selbstverständlich erst in die Rechtsform der Aktiengesellschaft umgewandelt werden. Zudem muss sie mindestens über EUR 1.250.000,- Grundkapital verfügen oder mindestens 10.000 Aktien emittieren. Wenn sie außerdem mindestens drei Jahre besteht sowie für diese Zeit die vorgesehenen Jahresabschlüsse präsentiert hat, kann sie den Antrag auf Börsenzulassung bei der Börsenzulassungsstelle einer Wertpapierbörse (z. B. Frankfurt) stellen.
Selbstverständlich sind die Voraussetzungen über die Börsenreife eines Unternehmens im Börsengesetz genauestens geregelt.
Der Schritt zur Beantragung der Börsenzulassung erfolgt meist in Kooperation mit den Firmenkundenbetreuern der Hausbank oder auch mit spezialisierten Emissionsberatern.
Der nächste Schritt sieht die Auswahl derjenigen Bank vor, die das Unternehmen als Emissionsführer an die Börse begleitet. Dieser Emissionsführer oder auch Konsortialführer bildet wiederum das so genannte Emissionskonsortium aus verschiedenen Banken, die den Börsengang abwickeln helfen.
Das Emissionskonsortium garantiert beispielsweise eine bestimmte Anzahl Aktien am Markt zu plazieren, und verpflichtet sich auch, in den ersten 30 Tagen nach dem Börsengang kursstabilisierend in das Marktgeschehen einzugreifen. Das kann dann notwendig sein, wenn der Aktienkurs aus Gründen, die das Unternehmen nicht zu verantworten hat, wegzubrechen droht, zum Beispiel bei einer Börsenflaute oder einem Börsencrash.
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Einen Zeichnungsgewinn können diejenigen Anleger einstreichen, die im Rahmen des Börsengangs mit neuen Aktien bedacht wurden. Sie müssen für ihre Papiere den Emissionspreis zahlen. Immer wieder werden Neuemissionen am Tag der Börseneinführung aber mit deutlich höheren Kursen als der Emissionspreis notiert. Ursache hierfür ist, dass eine große Nachfrage das Angebot an Aktien markant übersteigt. Viele Anleger, die im Rahmen der Emissionsphase nicht bedacht wurden, versuchen die gewünschten Titel nach erfolgter Börseneinführung über die Börse zu kaufen.
Die Differenz zwischen Emissionspreis und der ersten Börsennotiz ist der Zeichnungsgewinn - der entsprechende prozentuale Unterschied die Emissionsrendite.
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Der Emissionspreis ist der Preis, den die Erstzeichner neuer Aktien bezahlen müssen und den der Emittent für seine Papiere erhält. Zur Ermittlung des Emissionspreises startet der Emissionsführer zunächst das so genannte Pre-Marketing. Die Aktienverkäufer des betreffenden Instituts erforschen bei ihren größeren, meist institutionellen Kunden das grundsätzliche Interesse an den neuen Aktien. Daraus wird eine Preisspanne gebildet (Bookbuilding), in der der Emissionspreis liegen sollte. In Deutschland hat sich das so genannte Bookbuilding-Verfahren eingebürgert, um das Interesse der Anleger möglichst vollständig zu erfassen und einen fairen Emissionspreis zu finden. Dieses Verfahren soll Angebot und Nachfrage möglichst weitgehend in Einklang bringen. Im Anschluss daran begibt sich die Unternehmensleitung des Börsenneulings in der Regel auf Reisen. Im Rahmen der so genannten "Road-Show" präsentieren die Vorstände ihr Unternehmen verschiedenen weiteren Großanlegern, Vermögensverwaltern und Fondsmanagern, um für die neuen Aktien zu werben. Das kann im Rahmen von Vorträgen vor einem großen Publikum, im Rahmen von Präsentationen in einem kleinen Kreis von Fachleuten oder auch in Vier-Augen-Gesprächen, so genannten One-to-Ones, erfolgen. Ziel ist aber immer, dass potentielle Aktienkäufer am Ende der Gespräche eine Vorstellung über den Wert des Unternehmens gewonnen haben. Last but not least wird auch die breite Öffentlichkeit im Rahmen einer Emissions-Pressekonferenz informiert - meist einen Tag vor Beginn der Zeichnungsfrist. Nach Abschluss der Road-Show geben die institutionellen Anleger ein Gebot darüber ab, wie viele Aktien sie zu einem bestimmten Preis übernehmen wollen. Anhand mathematischer Modelle berechnet die Emissionsbank dann den optimalen Preis, bei dem die meisten Nachfragen befriedigt werden können. Wenn sich anschließend die Bank und der Börsenneuling auf den vorgeschlagenen Preis einigen können, ist die Bookbuildingphase beendet und der Emissionspreis für die neuen Aktien festgelegt.
Eine andere Möglichkeit der Preisfindung ist, dass das Unternehmen nach der Pre-Marketing Phase einen Emissionspreis festschreibt - einen Fixpreis - zu dem dann die Aktien gezeichnet werden können. Diese Methode der Preisfindung findet allerdings zugunsten der Bookbuildingmethode immer weniger Anklang.
Die DAB BNP Paribas selbst legt nicht den Emissionspreis fest und hat auf diesen auch keinen Einfluss.
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Wenn ein Unternehmen an die Börse gehen will, fordert es zuvor die auf Börsengänge spezialisierten Banken auf, ihr Konzept für die Börsenbegleitung und die eigenen Leistungen zu präsentieren. In diesem so genannten Beauty Contest (Schönheitswettbewerb) werden Punkte wie die Markteinschätzung für den Börsenneuling, die Frage des Börsensegments und Börsenplätze, an denen die Aktien eingeführt werden sollen, diskutiert. Außerdem werden die Eigeninitiative, die die Bank beisteuern soll (z. B. Investor Relations, Unternehmens-Research oder auch die Betreuung nach dem Börsengang), und schließlich die Unternehmensbewertung, die in einen Vorschlag den anvisierten Emissionspreis thematisiert. Neben diesen harten Faktoren, die die Wahl des Emissionsführers beeinflussen, gibt es noch eine Reihe von weichen Faktoren, wie die Beziehungen zwischen Bank und Unternehmen, dem Renommee der Bank oder auch der Kompetenz und Glaubwürdigkeit der involvierten Bankmanager. Ist der Emissionsführer bestimmt worden, bildet er als Nächstes das Emissionskonsortium. In der Auswahl der zu berufenden Banken ist er frei.
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Die Zeichnung einer Neuemission kann nur in der, von der emittierenden Unternehmung und den Konsortialbanken vorab kommunizierten und genau definierten, Zeichnungsfrist erfolgen.
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Wir nehmen pro Depot die von der emittierenden Bank maximal vorgegebenen Orders pro Kunde entgegen. Bitte beachten Sie auch, dass es nur zu einer Zuteilung kommen kann, wenn Ihr Limit gleich dem Emissionskurs ist oder ihn übersteigt.
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Selbstverständlich können Sie Neuemissionen auch über unseren DAB Depot-Manager 2.0 zeichnen. Die Ordermaske finden Sie im DAB Depot-Manager 2.0 unter "Zeichnungen".
Informationen zu Neuemissionen erhalten Sie unter der Telefonnummer 0 89 / 88 95 - 60 00 (Mo.-Fr. 08-23 Uhr, Sa. 10-15 Uhr, So. 15-20 Uhr).
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Die Vormerkung der Zeichnung ist online kostenlos. Per Fax, schriftlich oder telefonisch kostet sie jedoch EUR 5,--. Bei einer erfolgreichen Zuteilung einer Vormerkung entfällt die Gebühr.
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Hier fallen die normalen Transaktionspreise (Grundpreis plus Staffel) an.
Bei telefonischer Order fallen zusätzlich EUR 10,- an.
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Zur Ermittlung des Emissionspreises und aller anderen Eckdaten eines genauen Kurses (Unternehmenswert, Anzahl,...) startet der Emissionsführer zunächst das so genannte Pre-Marketing. Die Aktienverkäufer des betreffenden Instituts erforschen bei ihren größeren, meist institutionellen Kunden das grundsätzliche Interesse an den neuen Aktien. Daraus wird eine Preisspanne gebildet (Bookbuilding), in der der Emissionspreis liegen sollte.
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Sie können am ersten Börsenhandelstag, nach der erfolgten Zuteilung in Ihrem DAB Depot-Konto online sehen, wieviele Aktien Sie erhalten haben oder unter der Tel.-Nr. 0 89 / 88 95 - 60 00 (Mo.-Fr. 08-23 Uhr, Sa. 10-15 Uhr, So. 15-20 Uhr) anrufen.
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Die schriftliche Bestätigung geht Ihnen dann umgehend zu - i.d.R. 1-2 Tage später - bzw. wird Ihnen im Postmanager eingestellt.
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Grundsätzlich sind alle Privatanleger bei Neuemissionen gleichgestellt. Ihre Zeichnungsaufträge werden von ihrer Bank gesammelt, die nach dem Börsengang des betreffenden Unternehmens ihr zugeteilte Aktien auf die Kunden verteilt. Werden wesentlich mehr Aktien nachgefragt, als überhaupt zur Verteilung zur Verfügung stehen, so offenbart sich dieses Problem zunächst dem Emissionsführer, bei dem alle Zeichnungsaufträge für die betreffende Emission gesammelt werden. Er ist es auch, der die Aktienpakete auf die verschiedenen Banken verteilt. Je geringer die Nachfrage, desto großzügiger kann er sein. Aber je mehr Nachfrage besteht und je größer die Überzeichnung eines Titels ist, umso restriktiver muss der Emissionsführer verfahren. So gehen Banken, die nicht zum Emissionskonsortium gehören, bei mehrfacher Überzeichnung meistens leer aus.
Bei der Zuteilung neuer Aktien müssen auch die institutionellen Kunden (Versicherungen, Vermögensverwalter, Investmentfonds) berücksichtigt werden, zumal sowohl dem Börsenneuling als auch dem Emissionsführer daran gelegen ist, für die auszugebenden Papiere Langfristanleger zu finden. Denn sie wollen in der Anfangsphase einen stabilen und möglichst positiven Kursverlauf der neuen Aktien erreichen.
Nach der Zuteilung der einzelnen Aktienpakete an die Banken, die am Börsengang beteiligt sind, beginnt dort die Verteilung auf die einzelnen Kunden. Und auch hier gilt die Faustregel: große Zeichnungssumme, große Zuteilung. Allerdings nur, wenn keine oder nur eine geringe Überzeichnung der Aktien vorliegt. Bei mehrfacher Überzeichnung werden die Zuteilungsmodalitäten vom Emissionsführer festgelegt. So können z.B. Kunden nur einen Bruchteil ihrer Zeichnungswünsche erfüllt bekommen. Bisweilen erhalten sie auch nur eine feste, von der Zeichnungshöhe unabhängige Anzahl Aktien. Und oftmals auch nur dann, wenn sie das Losglück trifft.
Um Missbrauch und Bevorzugung auszuschalten, wird in der Zwischenzeit per Zufallsgenerator entschieden, welche Kunden mit den begehrten Stücken bedacht werden. So kann es durchaus sein, dass von einer Aktienemission, die zu EUR 50,- an die Börse gebracht wird, nur jeder zehnte Zeichner zehn Stück erhält.
Selbstverständlich hält sich Ihre DAB auch an diese Verfahren der Zuteilung, und falls Neuemissionen überzeichnet sind, entscheidet das Los unabhängig von der Größe der einzelnen Zeichnungsaufträge.
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Die Verteilung der neuen Aktien erfolgt oft am späten Nachmittag, so dass die Titel am nächsten Morgen im Wertpapier-Depot des Kunden eingebucht sind. Die schriftliche Mitteilung über die Zuteilung der Aktien erfolgt in der Regel ein bis zwei Tage später, oder wird Ihnen in den Postmanager gestellt. Wenn Sie sich vergewissern möchten, ob Sie bei der Neuemission berücksichtigt wurden, können Sie Ihr DAB Depot-Konto über Internet kontrollieren oder unter Tel. 0 89 / 88 95 - 60 00 (Mo.-Fr. 08-23 Uhr, Sa. 10-15 Uhr, So. 15-20 Uhr) anrufen. Allerdings kann die Einbuchung der zugeteilten Wertpapiere für den ersten Handelstag nicht garantiert werden.
Am Tag der ersten Börsennotiz, sobald Ihre DAB die Zuteilung von den Konsortialbanken erhalten hat, wird das für die Zeichnung reservierte Anlagekapital entweder vom Konto abgebucht oder wieder freigegeben, wenn der betreffende Anleger bei der Zuteilung nicht berücksichtigt werden konnte.
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Das größte Risiko bei Neuemissionen liegt darin, dass die Marktteilnehmer mit den jungen Aktien noch keine Erfahrung haben. Oft sind die Börsenneulinge noch wenig analysiert, so dass verlässliche Aussagen beispielsweise über Gewinnperspektiven und Kurspotential kaum möglich sind.
Bei Börsenneulingen, die nur relativ wenige Aktien im Umlauf haben , sind die Börsenumsätze außerdem sehr gering, so dass größere Käufe oder Verkäufe die Kurse signifikant verändern können. Besitzer von jungen Aktien müssen sich daher auf erhebliche Kursschwankungen einstellen.
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Daten zu Ihren neuen Mitarbeitern, die mit uns in Kontakt treten, melden Sie uns bitte über das Stammdatenblatt und den PostIdent.
Das Stammdatenblatt können Sie gern bei uns anfordern. Den PostIdent finden Sie in unserem Formular-Center
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Alle historischen Newsletter finden Sie unter Hilfe & Service -> Newsletterarchiv
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Unser monatlichen Newsletter "DAB professional Information" erhalten unsere Finanzdienstleister, die uns Ihre E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen.
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Bitte informieren Sie Ihren Kundenbetreuer, dass Sie den Newsletter erhalten möchten. Teilen Sie bitte gleichzeitig auch die E-Mail-Adresse mit, an die die Zustellung erfolgen soll.
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Definition
Anstelle eines Freistellungsauftrages kann der Steuerpflichtige unter bestimmten Voraussetzungen eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV) bei seinem Finanzamt beantragen. Sie kann insbesondere für Rentner und Kinder interessant sein. Diese Bescheinigung für Privatpersonen wird vom zuständigen Wohnsitzfinanzamt auf Antrag in solchen Fällen erstellt, bei denen eine Einkommensteuerveranlagung voraussichtlich nicht in Frage kommt. Wie beim Freistellungsauftrag werden dem Anleger damit Kapitalerträge ohne Abzug von Kapitalertragsteuer (KESt), Solidaritätszuschlag (SolZ) und ggf. Kirchensteuer (KiSt) vergütet. Eine Betragsbegrenzung gibt es hier nicht.
Form
Zur Einrichtung einer NV-Bescheinigung benötigen wir ein Original zur Einsicht. Dies ist Vorgabe des Bundesamtes für Finanzen. Sobald Ihre NV-Bescheinigung in unseren Systemen erfasst wurde, senden wir Ihnen diese wieder zurück.
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- Wir bieten Ihnen verschiedene Dienste an. So können Sie sich bei uns z.B. informieren über Fonds, Aktien, Optionsscheine, Renten und andere für Aktienanleger interessante Themen, sowie über uns mit Gleichgesinnten diskutieren. Selbstverständlich müssen wir uns das Recht vorbehalten, unsere Dienste jederzeit ganz oder teilweise ändern oder einstellen zu können, ohne dass wir verpflichtet wären, Sie hierüber zu informieren. Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche können hierdurch gegen uns nicht begründet werden.
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