FAQ
Schnell und einfach Antworten finden
Sie haben Fragen zum Angebot oder Anwendungen der DAB? Dann müssen Sie nicht lange suchen!
Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen mit den passenden Antworten zusammengestellt. Alphabetisch sortiert finden Sie hier alles von A wie Adresse bis Z wie Zertifikat. Sollten Sie nicht fündig werden, dann senden Sie uns bitte Ihre Anfrage per E-Mail damit wir Ihnen schnellstmöglich weiterhelfen können.
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Ein Festgeld können Sie bei der DAB BNP Paribas schon ab einem Mindestbetrag von EUR 5.000,- anlegen. Als Laufzeit können Sie zwischen 30, 60, 90, 180 und 360 Tagen wählen.
Automatische Verlängerung (Prolongation)
Erteilen Sie uns keinen anderen Auftrag, verlängern wir Ihr Festgeld (ohne die bis dahin angefallenen Zinsen) automatisch am Fälligkeitstag zum dann gültigen Zinssatz.
Zinssatz:
Der Zinssatz Ihres Festgeldes bleibt während der vereinbarten Laufzeit unverändert. Bei einer Verlängerung (Prolongation) wird der Zinssatz Ihres Festgelds den aktuellen Marktkonditionen angepasst, die zum Stichtag der Wiederanlage gelten.
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Ihren Auftrag nehmen wir gerne per Fax entgegen.
Fax 089 50068 - 840.
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Der Zinssatz für Festgelder richtet sich nach dem Kapitalmarkt und wird regelmäßig dem aktuellen Zinsniveau angepasst. Bitte erfragen Sie den aktuellen Zinssatz bei unserer B2B Kundenbetreuung unter Tel.: 089 - 8895 8085.
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Gerne informieren wir Sie über unser Angebot an Geldmarktfonds. Die Laufzeiten betragen in der Regel zwischen einem Tag und 365 Tagen. Testen Sie uns!
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Wir bieten Ihnen nahezu alle Fonds (über 4.500), die in Deutschland gehandelt werden und in Deutschland eine Vertriebszulassung besitzen, zum Kauf bzw. Verkauf an.
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No-load-Fonds haben bei der DAB BNP Paribas einen 100%igen Discount auf den Ausgabeaufschlag. Trading Fonds werden von der Kapitalverwaltungsgesellschaft ohne Ausgabeaufschlag angeboten. Eventuell kann, im Unterschied zu anderen Fonds, eine höhere Verwaltungsgebühr anfallen.
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Unter einem Geldmarktfonds versteht man einen Investmentfonds, der ausschließlich in Rentenpapiere mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr investiert. Aufgrund vergleichsweise geringer Wertschwankungen und geringer Ausgabeaufschläge eignen sich Geldmarktfonds insbesondere für die kurzfristige Geldanlage.
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Bei geschlossenen Fonds investieren mehrere Anleger in ein größeres Projekt (= Sachwerte), z. B. Immobilien, Schiffe, Filmproduktionen etc. Der Investitionsgegenstand und das Investitionsvolumen wurden bereits vorher fixiert und die Zahl der Anleger ist damit begrenzt. Gesellschaftsanteile werden in der Regel ab 10.000 Euro angeboten. Sobald das benötigte Eigenkapital (Fondsfinanzierung) eingeworben wurde, schließt der Initiator den Fonds und ein Beitritt ist dann nicht mehr möglich. Die Rückzahlung der Anteile erfolgt durch Auflösung, z. B. durch Verkauf des Investmentobjekts.
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- In der Regel für alle, die ein Einkommen von mind. 50.000 Euro pro Jahr haben.
- Die über einen freien Anlagebetrag von mind. 10.000 Euro verfügen.
- Die einen Anlagehorizont von 10 bis 15 Jahren für dieses Investment einplanen.
- Die ein Investment in geschlossene Fonds als Beimischung zu ihrem Portfolio (ca. 10 % bis 15 % des privaten Vermögens) beabsichtigen.
- Die Kenntnisse darüber haben, dass es sich bei einem geschlossenen Fonds um eine unternehmerische Beteiligung mit entsprechenden Chancen und Risiken handelt.
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Discount bedeutet die Ausgabe eines Fonds mit einem reduzierten Ausgabeaufschlag. Bei uns erhalten Sie auf jeden Fonds mindestens 50 % Discount.
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Die Bestätigungsdauer ist abhängig vom Abrechnungsintervall der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Bei inländischen Fonds sind das in der Regel drei Tage, bei ausländischen Fonds kann es auch länger dauern.
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Immer mehr Fondsgesellschaften gehen dazu über, das so genannte Forward-Pricing-Verfahren anzuwenden, um Arbitragegeschäfte auszuschließen. Beim Forward Pricing wird der Ausgabepreis des auf den Handelstag folgenden Tages als Abrechnungskurs zugrunde gelegt.
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In unserer B2B-Community erhalten Sie nach Anmeldung mit Hilfe Ihres Benutzernamens und Passworts unter "Direktzugang zu Formularen" Zugang zu all unseren Formularen .
Es handelt sich bei unseren Formularen um beschreibbare PDF-Dateien, die Sie direkt am PC ausfüllen und im Anschluss ausdrucken können.
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Sie haben außerdem die Möglichkeit unsere Formulare in Papierform zu bestellen.
Bitte verwenden Sie hierfür folgende Vordrucke und schicken diese an die Faxnummer 089 / 500 68 2230:- Vermögensverwalter (PDF | 1.135 KB)
- Anlage- und Abschlussvermittler (PDF | 1.136 KB)
- Fondsvermittler (PDF | 1.135 KB)
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Achtung: Bitte beachten Sie, dass wir alle Unterlagen im Original benötigen, Ausnahmen stehen gesondert dabei!
KONTOERÖFFNUNG
Einzel-/ Oderkonto:
- Depotkontoeröffnung unter Einschluss eines Finanzdienstleisters
- Transaktionsvollmacht
- Gültige Legitimationen aller Depotkontoinhaber
- Unterschriften aller Depotkontoinhaber notwendig!
- Depotkontoeröffnung für Geschäftskunden unter Einschluss eines Finanzdienstleisters
- Transaktionsvollmacht
- Handelsregisterauszug in Kopie (nicht älter als 6 Monate)
- Gültige Legitimationen aller Handlungsbevollmächtigten
- Vertretungsberechtigung/ Unterschriftsproben
- LOB-Formular für Körperschaften (nicht eröffnungsrelevant)
- Depotkontoeröffnung für Geschäftskunden unter Einschluss eines Finanzdienstleisters
- Transaktionsvollmacht
- Gültige Legitimationen aller Handlungsbevollmächtigten
- Zusatzerklärung für Gesellschaften bürgerlichen Rechts
- Gesellschaftervertrag mit Gewinnverteilung (in Kopie)
- Depotkontoeröffnung für Geschäftskunden unter Einschluss eines Finanzdienstleisters
- Transaktionsvollmacht
- Gültige Legitimationen aller Handlungsbevollmächtigten
- Vertretungsberechtigung/ Unterschriftsproben
- Vereinsregister-Auszug in Kopie (nicht älter als 6 Monate)
- Depotkontoeröffnung unter Einschluss eines Finanzdienstleisters
- Transaktionsvollmacht
- Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch in Kopie
- Zusatzvereinbarung für Konten/ Depots von Minderjährigen
- Gültige Legitimationen der gesetzlichen Vertreter
- Unterschriften aller gesetzlichen Vertreter notwendig!
- Generalbevollmächtigten
- Betreuer
- UND-Verfügungen, immer ODER-Verfügungen
- Treuhandkonten.
Referenzkonto:
DAB-Formular oder formlos mit Unterschriften aller Depotkontoinhaber im Original
Unterkonto:
DAB-Formular mit Unterschriften aller Depotkontoinhaber im Original
Adressänderung:
DAB-Formular oder formlos auch in Kopie möglich mit Unterschriften aller Depotkontoinhaber Erklärung zur Zinsabschlagszahlung in Kopie möglich (bei ausländischer Anschrift) mit Unterschriften aller Depotkontoinhaber
FTG/Rahmenvereinbarung:
DAB-Formular /-e mit Unterschriften aller Depotkontoinhaber im Original
Rahmenvereinbarung nur in Verbindung einer gültigen FTG möglichTransaktionsvollmacht:
DAB-Formular im Original mit Unterschriften aller Depotkontoinhaber + gültige Legitimationen
Online-Zugriff:
- bei Erstanforderung: DAB-Formular (auch in Kopie) mit Unterschrift
- bei Folgeanforderung: auch formlos möglich (auch in Kopie) mit Unterschrift
- Entsperrung der Zugangsdaten: DAB-Formular oder formlos mit Unterschrift (auch in Kopie)
Umschlüsselung:
Formloser Auftrag vom Finanzdienstleister, Auftrag per E-Mail ist NICHT möglich!Umschreibung:
- Namensänderung bei Heirat: DAB-Formular ¿Namensänderung¿ im Original und Nachweisdokument über den neuen Namen (Heiratsurkunde, neuer Personalausweis)
- Minderjähriger wird volljährig: Depotkonto-Eröffnung unter Einschluss eines Finanzdienstleisters, Transaktionsvollmacht, neue Legitimation im Original
Eindeutiger Auftrag (Angabe von Referenzkonto und ¿depot und evtl. Orderaufträge) mit Unterschriften aller Depotkontoinhaber (Kopie möglich)
Dispoentzug:
Auftrag vom Finanzdienstleister oder vom Kunden mit Unterschrift (Kopie möglich)
Versandänderung:
Formloser Auftrag vom Finanzdienstleister oder Kunden (Kopie möglich)
AUSNAHME: Wenn Kunde Originale auch an Finanzdienstleister haben möchte oder "schlechter" gestellt werden soll (Versandturnus z.B. monatlich -> vierteljährlich) benötigen wir den Auftrag des Kunden mit Unterschriften aller Depotkontoinhaber (Kopie möglich)Freistellungsauftrag:
DAB-Formular (Kopie möglich) mit Unterschriften aller Depotkontoinhaber
AUSNAHME: Löschung des Freistellungsauftrag -> Formlos mit Unterschriften aller DepotkontoinhaberSONSTIGE FORMULARE UND HINWEISE
W8-Ben:
- bei unterschiedlichen Melde- und Versandanschriften
- bei §8 wirtschaftlich Berechtigter: für den Berechtigten
W9 inkl. TIN-Nr.:
- USA-Staatsangehörigkeit, aber Anschrift außerhalb der USA (nur Einzelkonto möglich!)
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Mit der Erteilung eines Freistellungsauftrages an ein oder mehrere Kreditinstitute innerhalb der Freibeträge (Verheiratete und gemeinsam Veranlagte EUR 1.602,-- ; Alleinstehende EUR 801,-- ) bewirken Sie, dass Ihnen bis zu dem im Freistellungsauftrag angegebenen Betrag Kapitalerträge ohne Abzug von Kapitalertragsteuer (25 %), Solidaritätszuschlag (5,5 % aus 25 %) und ggf. Kirchensteuer gutgeschrieben werden.
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Einrichtungen sowie Änderungen eines Freistellungsauftrages sind jederzeit auf dem dafür vorgesehenen Originalformular der DAB BNP Paribas möglich, gerne auch per Fax unter der Nummer 089 50068-2719. Sie können den Auftrag auch im Onlineportal erteilen (Ausnahme: Minderjährige Kontoinhaber).
Eine Herabsetzung des Freistellungsbetrages kann auch rückwirkend vorgenommen werden, allerdings nur in Höhe des noch nicht beanspruchten Freibetrages.
Bei einer unterjährigen Erteilung oder Erhöhung des Freistellungsauftrages, wird dieser rückwirkend mit im Kalenderjahr bereits versteuerten Erträgen verrechnet, so dass Ihnen dann ggf. Abgeltungsteuer erstattet wird. Diese Verrechnung erfolgt grundsätzlich mit dem nächsten steuerlich relevanten Ertrag (z.B. Zinsgutschrift oder Dividende), der nach der Einpflege des neuen Freistellungsauftrages über Ihr DAB-Depotkonto verbucht wird.
Download: Freistellungsauftrag (PDF | 220 KB)
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Als Steuerpflichtiger können Sie Ihr zur Verfügung stehendes Freistellungsvolumen auf mehrere Kreditinstitute verteilen, dabei dürfen Sie jedoch die entsprechenden Höchstgrenzen (s.o.) insgesamt nicht überschreiten. Sie sind verheiratet und werden vom Finanzamt gemeinsam veranlagt? Dann muss auch für ein bestehendes Einzelkonto der Freistellungsauftrag von Ihrem Ehepartner unterschrieben werden. Bei getrennter Veranlagung von Ehepartnern vermerken Sie dieses bitte auf Ihrem Auftrag. Es können nur zusammen zur Einkommensteuer veranlagte Ehegatten einen gemeinsamen Freistellungsauftrag stellen. Der Freistellungsauftrag greift nicht bei ausländischen Quellensteuern und eventuell anfallenden Spekulationsgewinnen. Der Freistellungsauftrag schützt den Kapitalanleger vor dem Abzug der Zinsabschlagsteuer, der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags und ermöglicht die Gutschrift des Körperschaftsteuerguthabens. Bei gemeinsam veranlagten Ehepartnern mit unterschiedlichen Nachnamen benötigen wir zusätzlich eine Kopie der Heiratsurkunde.
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Löschungen des bisher freigestellten Betrages sind formlos möglich. Bitte beachten Sie, dass die Löschung nur möglich ist, solange der Freibetrag noch nicht beansprucht wurde. Auch hier gilt: Bei Freistellung eines Einzelkontos eines verheirateten Depot-Kontoinhabers ist bei gemeinsamer Veranlagung auch die Unterschrift des Ehepartners notwendig. Bei getrennter Veranlagung vermerken Sie dieses bitte auf Ihrem Auftrag.
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Bei Oder-Depot-Konten ist aus steuerlichen Gründen die Einrichtung eines Freistellungsauftrages nur bei gemeinsam veranlagten Ehepartnern (= Depot-Kontoinhaber) möglich.
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Ein Durchschnittsverdiener, der 45 Jahre seines Lebens gearbeitet hat, erhält heute eine gesetzliche Rente, die rund 70 % seines Nettoeinkommens entspricht. Im Jahr 2030 wird dieser "Standardrentner" nach Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums nur noch 67 % seines Nettoeinkommens als Rente beziehen. Diese Senkung des Rentenniveaus erscheint gering; sie ist es aber nur auf den ersten Blick. Denn der Standardrentner ist kein Mensch aus Fleisch und Blut, sondern ein theoretisches Konstrukt: Die meisten jüngeren Arbeitnehmer werden - z.B. auf Grund längerer Ausbildungszeiten oder gar Phasen der Arbeitslosigkeit - eine weitaus geringere Lebensarbeitszeit erreichen. Sie haben daher eine oftmals wesentlich geringere Altersrente zu erwarten.
Diese Senkung des Rentenniveaus soll nun durch die neue staatlich geförderte Eigenvorsorge geschlossen werden. Und nur diese soll dadurch ausgeglichen werden.
Unberührt bleibt davon jedoch eine ergänzende private Altersvorsorge, die jeder Bürger abschließen sollte, um die persönliche Versorgungslücke (letztes Nettoeinkommen abzüglich Rente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung) zu schließen. Gerade bei Beziehern höherer Einkommen ist diese persönliche Versorgungslücke sehr groß und dringender Handlungsbedarf geboten.
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Alle Personen, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen: Beamte, Angestellte des öffentlichen Dienstes sowie diejenigen, die dem Alterssicherungssystem der Landwirte angehören. Eingeschlossen sind auch die nicht selbstständig förderfähigen Ehegatten dieser Personengruppen.
Damit gehören beispielsweise folgende Personengruppen zu den Begünstigten:
unselbstständig Beschäftigte und Auszubildende,
selbstständig Tätige, sofern sie Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen,
Kinder Erziehende in den ersten 3 Lebensjahren des Kindes, in denen Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet werden,
Wehr- oder Zivildienstleistende,
Bezieher von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Krankengeld und anderen Entgeltersatzleistungen sowie auf Antrag pflichtversicherte Personen.
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Das Gesetz zur Rentenreform wurde am 11.05.01 im Bundesrat verabschiedet und gilt seit dem 01.01.02. Damit stehen die wesentlichen Regelungen als verlässliche Grundlage fest.
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Der Aufbau der Eigenvorsorge erfolgt in vier Schritten. Wer ab 2002 1 %, ab 2004 2 %, ab 2006 3 % und ab 2008 4 % seines sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens aufwendet, erhält den jeweils maximalen Fördersatz.
Natürlich kann jeder auch weniger als die empfohlene Höhe ansparen. Dann aber ist auch die staatliche Förderung geringer.
Der jährliche Höchstbetrag liegt im Jahr 2002 bei EUR 525,- . Stufenweise wird er dann auf EUR 2.100,- im Jahre 2008 angehoben.
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Die Förderung der kapitalgedeckten Altersvorsorge begann zum 01.01.2002. Sie wird in den nächsten Jahren schrittweise ausgebaut. Gewährt werden eine Grundzulage und eine Kinderzulage für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht.
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ab Alleinstehende Ehepaare* je Kind** 2002 EUR 38,-- EUR 76,-- EUR 46,-- 2004 EUR 76,-- EUR 152,-- EUR 92,-- 2006 EUR 114,-- EUR 228,-- EUR 138,-- 2008 EUR 154,-- EUR 308,-- EUR 185,-- * Bei denen jeder eine eigene Altersvorsorge aufbaut. Alle Beiträge sind gerundet.
** Solange Anspruch auf Kindergeld besteht.
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Ist das vertraglich vereinbarte Rentenalter erreicht (frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres), erhalten Sie Ihre monatliche Altersrente.
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Beiträge für die zusätzliche Altersvorsorge können auch bei der Steuer als Sonderausgaben abgezogen werden. In der Ansparphase bleiben auch Zinsen und Erträge steuerfrei.
Als Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden können unabhängig vom individuellen Einkommen folgende Altersvorsorgeaufwendungen (Eigenbeiträge + Zulage):Zeitraum Maximaler jährlicher Sonderausgabenabzug 2002 bis 2003 EUR 525,- 2004 bis 2005 EUR 1.050,- 2006 bis 2007 EUR 1.575,- ab 2008 EUR 2.100,- Eine mögliche Steuererstattung selbst ist abhängig von Ihrem persönlichen Steuersatz. Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Steuerersparnis höher ist als die Zulage. Die Differenz wird dann bei der Steuer erstattet.
Deshalb unterliegen auch die späteren Rentenzahlungen der Steuerpflicht (nachgelagerte Besteuerung), soweit sie auf geförderte Beiträge entfallen.
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Am Ende jedes Jahres schickt Ihnen Ihr Anlageinstitut einen Auszug Ihres Kontos und einen Antrag auf Zulage. Sie müssen diesen Antrag ergänzen und wieder an Ihr Anlageinstitut zurücksenden. Die Förderung wird dann auf Ihr Anlagekonto überwiesen.
Unser Tipp: Bewahren Sie einen Durchschlag des Antrags für die Steuererklärung auf. Sie können die Ausgaben für die Altersvorsorge beim Finanzamt geltend machen. Das Finanzamt prüft dann automatisch, ob Sie für Ihren Beitrag zur Eigenvorsorge auch noch Steuern zurückerhalten.
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Zertifizierte Fonds- und Banksparpläne und Rentenversicherungen im Bereich der privaten Altersvorsorge.
Zusätzlich unter bestimmten Voraussetzungen Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds bei der betrieblichen Altersvorsorge.
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Für die Finanzierung einer selbst bewohnten Immobilie in Deutschland können Sie nach einem entsprechenden Antrag aus Ihrem Altersvorsorge-Vertrag EUR 10.000,- bis EUR 50.000,- entnehmen. Dieser Betrag ist jedoch bis zum vollendeten 65. Lebensjahr in monatlich gleich bleibenden Raten wieder in einen Altersvorsorge-Vertrag zurückzuzahlen, damit eine ausreichende Versorgung im Alter gewährleistet bleibt.
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Der Eigenbeitrag wird grundsätzlich aus dem förderfähigen prozentualen Anteil (1 % bis 4 %) des sozialversicherungspflichtigen Einkommens abzüglich der Zulagen ermittelt. Ist die Zulage gemessen am eigenen Aufwand sehr hoch, muss ein bestimmter Mindesteigenbeitrag geleistet werden, um die volle Förderung zu erhalten.
Beispiel einer Teilzeitkraft mit einem Kind und einer Vergütung von EUR 10.000,- im Jahr 2003:
Für einen Riester-Vertrag müssen, um die volle Zulage zu erhalten, 1 % (= EUR 100,- ) davon angelegt werden. Abzüglich der Grundzulage von EUR 38,- und der Kinderzulage von EUR 46,- würde sie nur einen eigenen Beitrag von EUR 16,- zahlen müssen. Hier greift die Regelung des Mindesteigenbetrages. Als Rentenversicherungspflichtiger mit einem Kind müssen seit 2003 mindestens EUR 38,- , ab 2005 mindestens EUR 75,- pro Jahr aus eigener Tasche aufgewendet werden, um so die volle Zulage zu erhalten. Das bedeutet, dass für diese Teilzeitkraft im Jahr 2003 ein Mindestanlagebetrag von EUR 122,- gilt, von dem sie EUR 38,- aus eigener Tasche zahlt.
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Noch ist die Zusatzvorsorge freiwillig; je nach Akzeptanz behält sich die Bundesregierung vor, die Zusatzvorsorge in eine obligatorische umzuwandeln.
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Die FörderRente ist ein Weg zur staatlich geförderten Altersvorsorge. Inwieweit diese Vorsorge ausreicht, ist für jeden individuell zu betrachten.
Informieren Sie sich mit unserem DAB Vorsorgeplaner zu diesem Thema. Überprüfen Sie Ihre Situation im Zukunftsplaner.
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