FAQ
Schnell und einfach Antworten finden
Sie haben Fragen zum Angebot oder Anwendungen der DAB? Dann müssen Sie nicht lange suchen!
Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen mit den passenden Antworten zusammengestellt. Alphabetisch sortiert finden Sie hier alles von A wie Adresse bis Z wie Zertifikat. Sollten Sie nicht fündig werden, dann senden Sie uns bitte Ihre Anfrage per E-Mail damit wir Ihnen schnellstmöglich weiterhelfen können.
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Die Dividende ist der anteilige ausgeschüttete Gewinn eines Unternehmens. Die Dividende je Aktie wird bei der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft durch die Zustimmung der Aktionäre beschlossen. Dieser kann sowohl als Barausschüttung oder als Bonusaktie/Stockdividende gezahlt werden. Eine weitere Möglichkeit der Gewinnausschüttung ist die Ausgabe von Gratis-Optionen: Anstelle einer Dividendenzahlung erhält der Aktionär in einem bestimmten Verhältnis Gratis-Optionen vom Unternehmen. Diese berechtigen, innerhalb einer bestimmten Frist, zu einem bestimmten Verhältnis, ggf. unter Zuzahlung eines Differenzbetrages, Aktien des Unternehmens zu erwerben.
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- Trenntermin
Der Termin, zu dem die Aktien im Depot gehalten werden müssen, um an einer Kapitalmaßnahme teilnehmen zu können. - Trennverhältnis
Der Anspruch auf die Bezugsrechte für eine der selben Gattung im Depot gehaltenen Aktie.
Beispiel: Trennverhältnis 1:3 bedeutet, auf eine Aktie fallen 3 Bezugsrechte. - Bezugsverhältnis
Der Anspruch auf den Bezug von neuen Aktien in einem bestimmten Verhältnis.
Beispiel: Bezugsverhältnis 10:1 bedeutet, für 10 Bezugsrechte erhalten Sie eine neue Aktie. - Bezugsfrist
Der Zeitraum, in dem die jeweilige Kapitalmaßnahme stattfindet. - Bezugsrechtsnotierung
Die Zeit, in der die Bezugsrechte an der Börse notieren.
- Trenntermin
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Ein obligatorischer Umtausch findet dann statt, wenn die Hauptversammlung beschließt, ohne die Weisung des Kunden, z.B. einen Umtausch vorzunehmen.
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Man unterscheidet hauptsächlich drei verschiedene Arten von Umtausch (folgende):
Umtausch durch Übernahme
Durch Weisung hat der Aktionär die Möglichkeit, dem Umtausch der bisherigen Aktien in die Aktien der übernehmenden AG zuzustimmen. Je nach Umtauschverhältnis erhält er dann eine bestimmte Anzahl der Aktien des anderen Unternehmens.
Umtausch durch Fusion
Bei dieser Art des Umtausches hat der Aktionär in der Regel keine Weisungsbefugnis. Die Aktien des alten Unternehmens werden in Aktien des neuen Unternehmens umgetauscht.
Umtausch durch Wechsel der Wertpapierkennnummer
Bei dieser Art des Umtausches erhält die Aktie lediglich eine neue Wertpapierkennnummer (WKN) zugewiesen. Bei der jeweiligen Aktiengesellschaft ändert sich nichts.
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Im Gegensatz zur Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, wie sie der Ausgabe von Berichtigungs- bzw. "Gratisaktien" zugrunde liegt, kommt es beim Split nicht zu einer wirklichen Kapitalerhöhung, sondern lediglich zu einer Veränderung in der Anzahl der auf das Grundkapital einer Aktiengesellschaft ausgegebenen Aktien. Ein Split dient dem Zweck, aus "schweren" Aktien (hoher Aktienkurs) "leichte Aktien" (niedrigerer Aktienkurs) zu machen, die für den Anleger optisch attraktiver erscheinen. Wir bitten zu beachten, dass die Verbuchung der Splitstücke bei der DAB BNP Paribas zurzeit erst nach Lieferung der Lagerstellen erfolgen kann. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen kann dies bei ausländischen Aktien einige Wochen dauern.
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Hier erhält der Aktionär von der Aktiengesellschaft selbst ein Angebot, die sich in seinem Besitz befindlichen Aktien zu einen bestimmten Wert zurückzugeben. Damit will die Gesellschaft die derzeitig im Umlauf befindlichen Aktien reduzieren.
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Der Aktionär erhält von einem fremden Unternehmen ein Angebot für die sich in seinem Depot befindlichen Aktien. Dieser hat die Wahl, dieses Angebot anzunehmen oder auszuschlagen.
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Die Aktiengesellschaft bietet dem Aktionär an, seine bisherigen Anteile an der AG gegen einen finanziellen Ausgleich zu tauschen. Dieser hat die Wahl, dieses Angebot anzunehmen oder auszuschlagen.
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Im Gegensatz zum normalen Split findet hier keine optische Kursverbilligung, sondern eine optische Kursverteuerung statt. Die Aktien werden in einem bestimmten, von der Gesellschaft festgelegten Verhältnis zusammengefasst. Beispielsweise wird so aus fünf alten Aktien eine neue Aktie.
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Die Hauptversammlung ist das oberste Beschlussorgan und setzt sich aus den Teilhabern einer Aktiengesellschaft zusammen. Entsprechend seinem Aktienbesitz ist jeder Aktionär zur Stimmabgabe in der Hauptversammlung (HV) berechtigt. Soweit er diese nicht selbst wahrnehmen möchte, kann er seine depotführende Bank beauftragen, ihn zu vertreten. Zu den wichtigsten Befugnissen der HV gehört die Bestellung des Aufsichtsrats, der seinerseits den Vorstand des Unternehmens bestimmt. Darüber hinaus entscheidet die HV über die Verwendung des Gewinns, die Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand sowie über Kapitalmaßnahmen. Im Allgemeinen werden Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit es nicht um Entscheidungen von besonderer Tragweite geht (Satzungsänderungen, Kapitalerhöhung, Auflösung der AG o. Ä.). Diese schreiben eine Zustimmung von 75% des bei der Beschlussfassung anwesenden Kapitals vor.
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Wenn Sie an einer Kapitalmaßnahme teilnehmen möchten, kann die Weisung sowohl via Telefon als auch schriftlich erfolgen. Hierzu muss jedoch Ihr Auftrag bis 10.00 Uhr am letzten Handelstag der Bezugsrechtsnotierung bei uns vorliegen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist werden wir die gesamten Bezugsrechte am letzten Handelstag der Notierung mit der Orderart "bestens" verkaufen. Um im gesamten Umfang an der Kapitalmaßnahme teilnehmen zu können, muss am Tag der Auftragserteilung ausreichend Liquidität auf Ihrem DAB Depot-Konto vorhanden sein. Sollte nur teilweise Liquidität vorhanden sein, werden wir Ihren Auftrag entsprechend mit verminderter Stückzahl weiterleiten. Falls keine Liquidität vorhanden ist, müssen wir Ihren Auftrag ablehnen. Bitte achten Sie darauf, dass der von Ihnen erteilte Auftrag nur über maximal den Bestand gegeben wird, über den Sie tatsächlich verfügen können. Weisungen, die unklar oder über einen nicht korrekten Bestand aufgegeben werden, müssen wir leider ablehnen.
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Durch eine Kapitalerhöhung wird das Grundkapital einer AG aufgestockt. Den bisherigen Aktionären werden im Verhältnis zum aufgestockten Kapital so genannte junge Aktien, die noch nicht voll dividendenberechtigt sind, angeboten.
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Das Bezugsrecht ist das einem Aktionär zustehende Recht, bei einer Kapitalerhöhung eines Unternehmens mit neuen Aktien bedacht zu werden. Er erhält dabei zusätzliche Anteile im Verhältnis zu seinem bisherigen Bestand an Aktien, im Verhältnis zur Erhöhung des Grundkapitals. Wird z. B. ein Kapital von 10 Millionen auf 12 Millionen Euro heraufgesetzt, kann der Altaktionär auf zehn "alte" zwei "neue/junge" Aktien zu einem von der Gesellschaft festgelegten Kurs beziehen; das Bezugsverhältnis beträgt in diesem Falle 10:2. Macht er von dem Angebot dagegen nicht Gebrauch, kann er die ihm zustehenden Bezugsrechte über die Börse veräußern. Rein rechnerisch ermittelt man das Bezugsrecht nach der Formel:
(Kurs der alten Aktie - Bezugskurs der jungen Aktie) / (Bezugsverhältnis + 1)
Beispiel: Kapitalerhöhung 10:2 zu 100
(Bezugskurs): Kurs der alten Aktie 300 Euro (300-100) : (5+1) = 33,33 Euro
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Ja, hier erhält der Aktionär kein besonderes Recht, die Aktien bevorzugt zu erwerben. Jeder hat die Möglichkeit an der Kapitalerhöhung teilzunehmen.
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Wenn Sie bis einen Tag vor dem Ex-Tag (Trenntermin) Aktien erworben haben und diese am Trenntermin bis 24:00 Uhr halten, sind Sie dividendenberechtigt. Der Ex-Tag ist bei deutschen Aktien üblicherweise der Tag nach der Hauptversammlung, auf der die Ausschüttung festgelegt worden ist. Die Dividendenzahlung ist am Ex-Tag bereits im Kurs eingepreist. Dies kann zu einem Kursverlust führen.
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Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundeszentralamt für Steuern
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Durch die Einlegung eines Sperrvermerks. Den Sperrvermerk müssen Sie auf dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einreichen. Das Formular finden Sie hier Die Sperrvermerkserklärung muss spätestens am 30. Juni 2014 beim BZSt eingehen.
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Nein. Die Datenverarbeitungssysteme unterscheiden nicht danach, ob jemand keiner Religionsgemeinschaft angehört oder ob er einen Sperrvermerk beantragt hat. In beiden Fällen wird ein neutraler Nullwert geliefert. Die DAB BNP Paribas kann daher nicht erkennen, ob Sie einen Sperrvermerk eingelegt haben oder ob Sie keiner Religionsgemeinschaft angehören.
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Sie müssen nichts tun. Mit dem neuen automatisierten Verfahren wird die für Sie zutreffende Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer durch die DAB BNP Paribas automatisch ermittelt und direkt an das Finanzamt abgeführt.
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Haben Sie uns alle notwendigen Informationen mitgeteilt, so dauert die Auflösung des DAB Depot-Kontos in der Regel nicht länger als 5 Tage (gilt ab dem Zeitpunkt des Eingangs Ihrer vollständigen schriftlichen Kündigung bei der DAB BNP Paribas).
Bitte beachten Sie hierbei, dass der Übertrag von Wertpapieren (insbesondere von ausländischen Positionen) mehrere Wochen dauern kann. Bei unterschiedlichen Wertpapierpositionen kann die Dauer des Übertrags je nach Wertpapier aufgrund differierender Lagerstellen variieren.
Sollten wichtige Angaben in der Kündigung fehlen, so dass wir das Konto nicht auflösen können, so bitten wir um Ihr Verständnis, wenn sich die Bearbeitung der Kündigung hierdurch verzögert.
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Damit wir den Kündigungsauftrag umgehend bearbeiten können, senden Sie uns bitte ein formloses Schreiben mit folgenden Angaben:
- Auftrag zur Kontokündigung
- Ihre betreffende DAB Depot-Kontonummer.
- Ihre neue Depot-Verbindung (Depot-Nummer, Depot-Inhaber, Bankname mit Bankleitzahl), um evtl. Wertpapierüberträge schnell und problemlos auszuführen.
- Ihre neue Kontoverbindung (Kontonummer, Kontoinhaber, Bankname mit Bankleitzahl) bei Ihrer zukünftigen Bank zur Überweisung von eventuell noch bestehenden Guthaben,
- den Auftrag, etwaige noch bestehende Kauf- bzw. Verkaufsaufträge zu löschen.
- Bei der Löschung von Fremdwährungskonten geben Sie bitte unbedingt an, ob Ihr Guthaben in EUR oder in der jeweiligen Fremdwährung überwiesen werden soll.
- Die Original-Unterschrift aller DAB Depot-Konto-Inhaber.
Bitte beachten Sie, dass wir zur Auflösung des DAB Depot-Kontos nur Aufträge im Original akzeptieren können. Eine Kündigung per Fax oder E-Mail ist nicht möglich.
Das entsprechende Formular finden Sie hier. Depotauflösung (PDF | 480 KB)Kann das Konto unabhängig vom gekündigten Depot weiter bestehen bleiben?
Nein, leider nicht. Wünschen Sie die Löschung des Depots, so wird gleichzeitig das bisherige Verrechnungskonto aufgelöst (und umgekehrt). Beide bedingen einander und können nicht unabhängig voneinander weitergeführt werden.
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Für die Auflösung des DAB Depots fallen keine Gebühren an.
Sollen bei der Depot-Auflösung Fremdwährungsguthaben übertragen werden, so fallen die üblichen Gebühren für Fremdwährungsüberweisungen an.
Bei Wertpapierübertragungen in das Ausland kann es unter Umständen zu einer Gebührenbelastung durch Ihre empfangende Depot-Bank im Ausland kommen. Auskünfte darüber kann Ihnen diese Bank erteilen.
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Als Inhaber bzw. als Mitinhaber können Sie das DAB Depot-/Konto jederzeit kündigen. Bei einem Gemeinschafts-Depot müssen alle Depot-/Kontoinhaber den Auflösungsauftrag unterschreiben.
Möchten Sie das DAB Depot-/Konto eines noch nicht volljährigen Kindes kündigen, so müssen alle Erziehungsberechtigten (= gesetzliche Vertreter) den Auflösungsauftrag unterschreiben. Bitte beachten Sie: Besteht eine so genannte "Zusatzvereinbarung für ein Minderjährigen-Depot", ist nur der darin genannte gesetzliche Vertreter berechtigt, das DAB Depot-/Konto zu kündigen.
Mit Volljährigkeit des Kindes erlischt automatisch die Verfügungsberechtigung der gesetzlichen Vertreter. Ist das Depot/Konto noch nicht auf das Kind, also den jetzt alleinigen Inhaber, umgeschrieben, benötigen wir von diesem zusätzlich zum Auflösungsauftrag eine Identitätsfeststellung per Post-Ident, welches in jeder Postfiliale durchgeführt werden kann.
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Den Kontoauszug für das DAB Girokonto finden Sie je nach gewählter Versandart in Ihrem Postfach oder erhalten diesen per Briefpost.
Abhängig von den Kontoumsätzen wird der Auszug monatlich erstellt.
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Geben Sie einfach einen Wertpapiernamen (z.B. SAP), ein Wertpapier- und Börsenkürzel (z.B. SAP.FSE) oder eine Wertpapierkennnummer (z.B. 716460) oben rechts in das Feld "Kurssuche" der Kursliste ein, und drücken Sie dann auf den Button mit dem Pfeil. Sie erhalten anschließend eine Liste der gesuchten Werte mit aktuellen Daten.
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Zu jedem Wertpapier, dessen Kurs Sie über die "Kurssuche" aufgerufen haben, können Sie sich einen Chart anzeigen lassen. Hierzu klicken Sie in der Zeile des entsprechenden Wertpapiers auf die Icon "Chart". Es können verschiedene Darstellungszeiträume angewählt werden. Sie bekommen nur dann eine 12- oder 24-monatige Darstellung, wenn das Wertpapier auch bereits seit dieser Zeit gehandelt wird.
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Die Kurse des Muster-Depots und der Kursversorgung werden mit einer 15-minütigen Zeitverzögerung eingespielt.
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Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch Kurse realtime an. Diese erhalten Sie über Märkte & Kurse -> Realtimekurse . Hier können Sie kostenlos und unbegrenzt Realtime-Kurse abrufen, ohne Zeitverzögerung.
Die Abfrage von Real-Time Kursen ist für Fondsvermittler nicht freigeschaltet.
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