DAB BNP Paribas - Die Nummer 1 der Vermögensverwalter
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Wichtige Information zum Vermögensstatus

Wir bieten unseren Kunden derzeit zwei unterschiedliche Vermögensübersichten aus den Systemen B3 („Vermögensstatus“) oder PAM („Ihr persönlicher Vermögensbericht“) an. Zudem erfolgt der Versand in unterschiedlichen Zeitabständen; monatlich oder mindestens quartalsweise.
Um regulatorischen Anforderungen zu entsprechen, müssen wir unser Reporting um einige Informationen ergänzen und für einige Kunden, die Hebelprodukte handeln können, müssen wir zudem den Turnus auf monatlich umstellen.
Die erforderlichen Änderungen wurden im B3-Vermögensstatus technisch umgesetzt und im nächsten Schritt werden wir nun den Versand für manche Kunden umstellen. Nachfolgend finden Sie Details und Hintergründe zu dieser Maßnahme.
Welche Auswirkungen gibt es auf Ihre Kunden?
Versandumstellung:
  • Alle Kunden, die bereits jetzt einen monatlichen Vermögensstatus aus B3 erhalten, bekommen diesen weiterhin. Der Report enthält seit November 2022 zusätzliche Informationen; sonst ändert sich nichts.
  • Alle Kunden, die bislang einen persönlichen Vermögensbericht aus PAM erhalten, bekommen diesen weiterhin und ab 2023 zusätzlich einen Vermögensstatus aus B3 mit dem bislang hinterlegten Turnus (monatlich oder quartalsweise). Die für den PAM-Bericht vereinbarte Versandeinstellung, d.h. entweder postalischer Versand oder die Bereitstellung in Ihrem elektronischen Postfach (Postmanager), übernehmen wir auch für den B3-VS.
  • Alle Kunden, die eine Finanztermingeschäftsfähigkeit (FTG) bei uns hinterlegt haben und somit derivative Finanzinstrumente oder Hebelprodukte handeln können, erhalten ab dem Reporting zum 31.01.2023 einen monatlichen Vermögensstatus (VS) aus B3 und werden folgendermaßen umgestellt:
    • Kunden, die bisher Ihren B3-VS quartalsweise erhalten haben, bekommen diesen nun monatlich.
    • Kunden, die bisher einen monatlichen oder quartalsweisen Bericht aus PAM erhalten haben, bekommen diesen selbstverständlich weiterhin im gewohnten Turnus und erhalten zusätzlich den monatlichen B3-VS.
  • Kunden, die in Zukunft eine neue FTG bei uns einreichen, werden nach Hinterlegung der FTG wie oben beschrieben umgestellt. Bei Wertpapierkrediten ist dies bereits seit Längerem der Fall.
Neue Informationen / Änderungen auf dem B3-Vermögensstatus:
Die neue Vermögensübersicht aus B3 enthält einige neue Informationen, die auf dem bisherigen Reporting nicht vorhanden sind:
  • Summen bei Gesamtkosten und Gesamtverwaltungsgebühren sowie einen Gesamtbetrag aller Gebühren und Entgelte.
  • Das Lagerland, in dem das Wertpapier verwahrt wird.
  • Eine separate Auflistung aller Wertpapiere, die zum Zeitpunkt der Berichtserstellung nicht bewertet waren.
Wieso ist das erforderlich?
Wir möchten sicherstellen, dass unsere gemeinsamen Kunden jederzeit über die Bewegungen und Bestände auf ihren Depots und Konten sowie über alle Kosten optimal informiert sind. Zudem sind wir aus regulatorischen Gründen zur Übermittlung der o.g. Informationen verpflichtet.
Kunden mit bestimmten Finanzinstrumenten (Derivaten) müssen wir monatlich informieren. Da wir keinen Einfluss darauf haben, welche Wertpapiere unsere Kunden erwerben, erhalten ab dem kommenden Jahr nun alle Konto-/Depotinhaber mit einer hinterlegten FTG den monatlichen Vermögensstatus aus B3. Bei Wertpapierkrediten ist dies bereits seit Längerem der Fall.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir die regulatorischen Vorgaben bisher nur im B3-Vermögensstatus umsetzen konnten. Zu einer eventuellen Umsetzung im PAM-Vermögensstatus können wir derzeit leider noch keine verbindliche Aussage treffen. Seien Sie versichert, dass wir Ihnen PAM als Programm und für Ihr Reporting auch in Zukunft weiterhin zur Verfügung stellen möchten. Wir werden Sie über die weitere Entwicklung von PAM auf dem Laufenden halten.
Wichtiger Hinweis: Falls Ihre Kunden postalischen Versand gewählt haben, beachten Sie bitte, dass sich mit dem neuen zusätzlichen Reporting bzw. dem monatlichen Turnus die Portogebühren erhöhen, da wir das anfallende Porto jeweils an unsere Kunden durchreichen. Die aktuell gültigen Entgelte können Sie unserem „Preis-/Leistungsverzeichnis DAB B2B“ unter dem Punkt „IX. DAB Postmanager“ entnehmen. Nachfolgend finden Sie Hinweise zu möglichen Änderungen des Postversands.
Versandumstellung gewünscht?
Falls Sie im Zuge dieser Änderung kein Reporting aus PAM mehr wünschen oder Kunden auf elektronischen Versand umstellen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre gewohnten Ansprechpartner:innen in unserem Hause.
Bitte beachten Sie: Bestandskunden, die bislang Postversand haben, brauchen für die Umstellung auf elektronische Post eventuell zuerst einen Onlinezugang. Hierfür benötigen wir von jedem Kunden einen Antrag auf Onlinezugangsdaten, die Sie in unserem Formularcenter finden.
Die Möglichkeit zur Beantragung des Onlinezugangs haben wir in den Briefen an die Kunden bewusst noch nicht thematisiert, da wir im nächsten Jahr eine Kampagne zur Bewerbung des Onlinezugangs durchführen werden und wir sicherstellen möchten, dass wir die Kundenaufträge zeitnah verarbeiten können.
Unterschiede PAM und B3
Der Vermögensbericht aus PAM und der Vermögensstatus aus B3 unterscheiden sich in manchen Punkten. Beide Darstellungsformen und die zugrundeliegenden Berechnungen sind korrekt, können aber voneinander abweichen. Sie können jeden Bericht als eine separate Betrachtungsweise des jeweiligen Depots verwenden. Die wichtigsten Unterschiede finden Sie in nachfolgender Aufstellung.
Möglicher Unterschied Gewohntes Reporting
(Ihr persönlicher Vermögensbericht)
Neues Reporting
(Vermögensstatus)
Es kann zu Abweichungen beim Ausweis der Bestände kommen: Es wird jeweils der Buchungstag aller Transaktionen berücksichtigt Es wird jeweils der Valutatag aller Transaktionen berücksichtigt. Es kann z.B. bei Transaktionen zum Monatsende (z.B. Buchungstag 31.08. / Valuta 02.09.) oder bei Stornos zu Abweichungen beim Bestandsausweis kommen
Es kann zu Abweichungen beim Performance-Ausweis kommen:
  • Es wird die Rendite vor Steuern ausgewiesen
  • Vermögensentwicklung seit Jahresbeginn
  • Zeitgewichtete Performance-berechnung*
  • Es wird die Rendite nach Steuern ausgewiesen
  • Vermögensentwicklung im Berichtszeitraum
  • Geldgewichtete Performance-berechnung*
Abweichungen bei der Stückzinsberechnung Valuta +1 Tag Valuta + 2 Tage
* Beiden Berechnungsmethoden liegen unterschiedliche komplexe Formeln zu Grunde. Der größte Unterschied bei den beiden Berechnungsmethoden ist: Bei der zeitgewichteten Performance wird der Einfluss von Ein- und Auszahlungen auf die Rendite herausgerechnet. Bei der geldgewichteten Performance fließen sowohl Zeitpunkt als auch Höhe von Ein- und Auszahlungen mit ein.
Fragen & Antworten
Um die zeitgewichtete Performance eines Kunden zu errechnen brauchen Sie über den Zeitraum die jeweiligen Tagesrenditen. Diese können Sie in PAM unter Entwicklung/Vermögensüberblick erhalten und in Excel exportieren.
Anschließend addieren Sie zu jedem Wert der Tagesrendite in Spalte B eine 1 und bilden das Produkt der einzelnen Tagesrenditen, welches Sie wieder mit 1 subtrahieren. Hierdurch werden auch 0 Renditen aufgrund von Wochenenden rechnerisch erfasst.
Die geldgewichtete Performance ist das Gesamtergebnis (inkl. Stückzinsen) im Verhältnis zum durchschnittlich eingesetzten Kapital.
Im B3 Webclient können über den Menüpunkt Vermögensverwaltung/Verlustschwellen/Überwachung entweder Listen oder einzelne Kunden für einen gewünschten Zeitraum eingesehen werden.
Die GuV bezieht sich auf alle unrealisierten Gewinne und Verluste der entsprechenden Gattung. Vergangene Ausschüttungen werden lediglich informativ angezeigt und nicht aufgerechnet.
Während B3 den Durchschnittswert ermittelt, rechnet PAM nach der FIFO Methode. Daher können unterschiedliche Werte angezeigt werden.