Wenn Sie den Hinweis „Basisinformationen fehlen“ bei einer Kauforder von Fonds oder ETFs bekommen hat das folgende Ursache:
Eine EU-Verordnung schreibt vor, dass Kapitalverwaltungsgesellschaften von Fonds und ETFs ab 01.01.2023 besser über Ihre Produkte informieren und für jeden Fonds und ETF „Basisinformationsblätter“ zur Verfügung stellen müssen. Unsere Kunden können diese „Basisinformationsblätter“ auf unserer Homepage abrufen, wenn sie eine Fondsorder aufgeben möchten.
Wir dürfen folglich ab 02.01.2023 nur noch Fonds/ETFs zum Kauf anbieten, wenn die erwähnten Informationen geliefert wurden. Werden uns die Basisinformationsblätter nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt, ist ein Kauf vorerst nicht mehr möglich und Sie erhalten die o.g. Fehlermeldung. Erst wenn wir die notwendigen Infos erhalten haben, darf das Wertpapier wieder gekauft werden. Es kann deshalb vorkommen, dass ab Januar 2023 nicht sofort jeder Fonds oder ETF erworben werden kann. Bitte beachten Sie, dass wir auf die Datenlieferung der Emittenten und somit auf die Bereitstellung der „Basisinformationsblätter“ keinen Einfluss haben.
Welche Orders sind nicht betroffen?
Sie können Orders zum Verkauf von Fonds und ETFs wie gewohnt erteilen. Kauf-Orders und Sparpläne, die vor dem 30.12.2022 erfasst wurden, sind nicht betroffen.