Übertrag Verlustverrechnungstöpfe
Voraussetzungen für den Übertrag bei Auslieferung an eine Fremdbank:
- Verlustverrechnungstöpfe können nur bei inhabergleichem Übertrag aller Depots an die Empfängerbank geliefert werden und auch erst nach Ausbuchung der letzten Position.
- Das Inhaberverhältnis muss beim Empfängerdepot identisch sein wie bei der DAB.
- Es dürfen keine Depotbestände mehr bei BNP Paribas Deutschland (z.B. DAB oder Consorsbank) vorhanden sein. Hat der Kunde noch ein Depot mit Bestand bei der DAB oder bei der Consorsbank, können wir den Verlustverrechnungstopf nicht übertragen. Wenn ein Kunde sein Depot bei der DAB löscht, aber bei der Consorsbank noch Bestand im Depot hat, ist ein Übertrag des Verlustverrechnungstopfes ebenso nicht möglich. (Hintergrund: DAB und Consorsbank sind Marken der BNP Paribas Deutschland und werden steuerlich bereichsübergreifend betrachtet.)
- Der Kunde kann auf dem Formular "Depotübertrag" ankreuzen, welche Töpfe er übertragen möchte: Aktien, Sonstige, ausländische Quellensteuer
- Es kann jedoch jeweils nur der gesamte Verlustverrechnungstopf übertragen werden; ein Teilübertrag ist nicht möglich.
Einlieferung der Verlustverrechnungstöpfe zur DAB:
Die Verlustverrechnungstöpfe werden erst nach dem vollständigen Übertrag der Wertpapiere von der abgebenden Bank geliefert. Dies kann bis zu einer Woche dauern. Sofern Ihr Übertrag bereits seit mindestens einer Woche vollständig erfolgt ist, möchten wir Sie bitten, sich an die abgebende Bank zu wenden. Wir haben auf die Abwicklung bei der anderen Bank keinen Einfluss.