DAB BNP Paribas - Die Nummer 1 der Vermögensverwalter

Wertpapierüberträge

Um einen reibungslosen Ablauf von Wertpapierüberträgen von und zu uns zu gewährleisten, haben wir hier einige hilfreiche Informationen für Sie zusammengestellt.
Arten von Überträgen
  • Um Zeit zu sparen, senden Sie den Auftrag bitte möglichst direkt an die abgebende Bank. Wenn der Auftrag bei uns eingeht, dokumentieren wir den Eingang und leiten ihn dann lediglich weiter. Auf die Bearbeitung bei der anderen Bank haben wir keinen Einfluss.
  • Bitte verwenden Sie unser Formular
Kontaktdaten DAB:
Siehe Formular
  • Überträge aus dem Ausland müssen direkt bei der abgebenden Bank beauftragt werden.
  • Bitte beauftragen Sie das abgebende Institut, sich direkt mit unserer Abwicklungsstelle HSBC Trinkaus & Burkhardt in Verbindung zu setzen und vor dem Übertrag abzustimmen, wo die Wertpapiere lagern und welchen Lieferweg die abgebende Bank wählen muss, damit die Wertpapiere auf eine unserer Lagerstellen übertragen werden können.
  • Von der abgebenden Bank sollten unbedingt folgende Angaben gemacht werden:
    1. Lagerstelle der abgebenden Bank
    2. ISIN und Bezeichnung der zu liefernden Stücke
    3. Stückzahl
    4. Die Depotnummer bei der DAB BNP Paribas
Kontaktdaten unserer Abwicklungsstelle:
HSBC Trinkaus & Burkhardt
E-Mail: fop-transfer@hsbc.de
Fax: 0211 910 93574
Bitten Sie die abgebende Bank im Ausland, sich mit HSBC in Verbindung setzen, um die Lieferwege zu klären.
Kontaktdaten für die Zusendung der Formulare:
DAB BNP Paribas
Postfach 25 47
90011 Nürnberg
E-Mail: Wertpapieruebertrag@dab.com
Fax: 89-50068-798
Wichtig
  • Ein Übertrag von inländischen Wertpapieren kann 1-3 Wochen dauern (Fonds ggf. länger); ein Übertrag aus dem oder in das Ausland kann einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Disposition.
  • Sollten Sie Rückfragen zur Bearbeitung bei der abgebenden Bank haben, wenden Sie sich bitte direkt dorthin oder bitten den Kunden, dort nachzufragen. Wir haben auf die Abwicklung bei einer anderen Bank keinen Einfluss und bekommen aus Datenschutzgründen selbst keine Informationen.
  • Haben Sie von der abgebenden Bank die Auskunft erhalten, dass alles übertragen wurde und bei uns sind noch keine Eingänge verbucht oder Anschaffungsdaten fehlen/sind nicht korrekt? Dann senden Sie uns zur Recherche bitte folgende Daten:
    • Bei Anschaffungsdaten und Übertrag des Verlustverrechnungstopfes: Taxbox ID
    • Bei Wertpapieren: Informationen über die genaue Liefer-Instruktion des Übertrags (ein Ausbuchungsbeleg, den der Kunde bekommt hat keine Aussagekraft!)
Steuerliche Anschaffungsdaten
  • Die steuerlichen Anschaffungsdaten werden innerhalb Deutschlands i.d.R. über die TaxBox automatisch übertragen und für die steuerliche Behandlung berücksichtigt. Sie können dies auf dem Beleg „Anpassung Anschaffungsdaten“ nachvollziehen.
  • Sollte eine inländische Bank keine Tax-Box-Anbindung haben, können wir die Einstandsdaten aufgrund einer Bestätigung der Bank hinterlegen. Bitte wenden Sie sich ggf. an die Kundenbetreuung für weitere Informationen.
  • Bitte beachten Sie: Die steuerlichen Anschaffungsdaten werden nicht automatisch in B3 als Einstandswert übertragen! Bei der Einlieferung von Wertpapieren auf ein bei der DAB BNP Paribas geführtes Depot werden das Datum der Einbuchung und der Schlusskurs des Vortages als Einstandswerte im System B3 hinterlegt.
  • Steuerliche Anschaffungsdaten aus dem Ausland können wir in den meisten Fällen nicht erfassen. Das bedeutet, dass die Kunden eventuelle steuerliche Differenzen im Rahmen ihrer steuerlichen Veranlagung angeben müssen. Ausnahme: Es handelt sich um einen inhabergleichen Übertrag von einer Bank der BNP-Gruppe aus der EU bzw. dem EWR-Raum und die Wertpapiere wurden bei dieser Bank gekauft und lückenlos gehalten. In einem solchen Fall wenden Sie sich bitte an die Kundenbetreuung für weitere Informationen.
Steuerliche Übertragsarten
Es muss auf dem Übertragsformular angegeben werden, um welche Übertragsart es sich handelt:
  • Inhabergleich: Überträge auf eigene Depots gelten steuerrechtlich nicht als Inhaberwechsel und sind daher steuerlich unbeachtlich. Eine Meldung an die Finanzbehörden erfolgt daher nicht. Anschaffungsdaten werden innerhalb von Deutschland übertragen.
  • Inhaberwechsel - unentgeltlich: Überträge auf Depots Dritter gelten als Überträge mit Inhaberwechsel. Seit dem 01.01.2010 fallen darunter auch Überträge zwischen Ehegattendepots. Werden ab dem 01.01.2009 angeschaffte Bestände unentgeltlich übertragen, erfolgt grundsätzlich die Meldung „unentgeltlicher Übertrag“ an die Finanzbehörden. Anschaffungsdaten werden innerhalb von Deutschland übertragen.
  • Inhaberwechsel – Erbschaft: Anschaffungsdaten werden innerhalb von Deutschland übertragen. Achtung: Falls ein unentgeltlicher Wertpapierübertrag an den/die Erben mit dem Merkmal „Inhaberwechsel – Erbschaft“ gewünscht ist, muss immer ein Erbnachweis erfolgen und das Empfängerdepot darf ausschließlich auf den Erben/Miterben lauten. Liegt kein Erbnachweis vor, wählen Sie bitte „Inhaberwechsel – unentgeltlich“ aus.
  • Inhaberwechsel – entgeltlich: Für Bestände, die ab dem 01.01.2009 angeschafft wurden, unterstellt das Einkommenssteuergesetz eine Veräußerung, sofern bei Beauftragung der Übertrag nicht als unentgeltlich deklariert wurde.
Übertrag Verlustverrechnungstöpfe
Voraussetzungen für den Übertrag bei Auslieferung an eine Fremdbank:
  • Verlustverrechnungstöpfe können nur bei inhabergleichem Übertrag aller Depots an die Empfängerbank geliefert werden und auch erst nach Ausbuchung der letzten Position.
  • Das Inhaberverhältnis muss beim Empfängerdepot identisch sein wie bei der DAB.
  • Es dürfen keine Depotbestände mehr bei BNP Paribas Deutschland (z.B. DAB oder Consorsbank) vorhanden sein. Hat der Kunde noch ein Depot mit Bestand bei der DAB oder bei der Consorsbank, können wir den Verlustverrechnungstopf nicht übertragen. Wenn ein Kunde sein Depot bei der DAB löscht, aber bei der Consorsbank noch Bestand im Depot hat, ist ein Übertrag des Verlustverrechnungstopfes ebenso nicht möglich. (Hintergrund: DAB und Consorsbank sind Marken der BNP Paribas Deutschland und werden steuerlich bereichsübergreifend betrachtet.)
  • Der Kunde kann auf dem Formular "Depotübertrag" ankreuzen, welche Töpfe er übertragen möchte: Aktien, Sonstige, ausländische Quellensteuer
  • Es kann jedoch jeweils nur der gesamte Verlustverrechnungstopf übertragen werden; ein Teilübertrag ist nicht möglich.
Einlieferung der Verlustverrechnungstöpfe zur DAB:
Die Verlustverrechnungstöpfe werden erst nach dem vollständigen Übertrag der Wertpapiere von der abgebenden Bank geliefert. Dies kann bis zu einer Woche dauern. Sofern Ihr Übertrag bereits seit mindestens einer Woche vollständig erfolgt ist, möchten wir Sie bitten, sich an die abgebende Bank zu wenden. Wir haben auf die Abwicklung bei der anderen Bank keinen Einfluss.