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Hauptversammlungen

Erteilung von Weisungen
Eintrittskarten für Hauptversammlungen können Sie für Ihre Kunden über folgende Kanäle bestellen:


Inländische Hauptversammlungen

Als Intermediär mit Transaktionsvollmacht können Sie ab sofort selbst Bestellungen für Hauptversammlungen inländischer Gesellschaften im B3 WebClient vornehmen. Das spart Zeit und Aufwand.


Ausländische Hauptversammlungen

Eintrittskarten zu ausländischen Hauptversammlungen bestellen Sie bitte mittels des ausgefüllten Weisungsformulars innerhalb der Anmeldefrist per Fax an +49 (0) 89 50068 – 1160 oder per E-Mail ( hv-kartenbestellung@dab.com ).
Länderinformation Hauptversammlung
Bitte beachten Sie, dass für jedes Land unterschiedliche Pflichtangaben notwendig sind. Welche Informationen für die Bestellung der gewünschten Hauptversammlung benötigt werden, können Sie ganz einfach hier herausfinden. Hierfür wählen Sie im Dropdownfeld lediglich das Land aus, in welchem die Hauptversammlung stattfindet. Nach erfolgter Auswahl werden alle für die Eintrittskartenbestellung notwendigen Daten aufgelistet.
Fragen & Antworten
Für inländische Hauptversammlungen können Sie die Bestellung von Eintrittskarten ab sofort selbst über den B3 WebClient vornehmen.
Eintrittskarten zu ausländischen Hauptversammlungen bestellen Sie bitte mittels des ausgefüllten Weisungsformulars innerhalb der Anmeldefrist per Fax an +49 (0) 89 50068 – 1160 oder per E-Mail ( hv-kartenbestellung@dab.com ). Bitte beachten Sie, dass es aufgrund individueller und nationaler Vorgaben im europäischen Raum kein einheitliches Vorgehen für die Stimmrechtsabgabe bei Hauptversammlungen gibt. Informieren Sie sich daher auf den Internetseiten der jeweiligen Gesellschaften über deren Prozedere zum Ablauf der Hauptversammlungen.
Für Unternehmen, die Ihren Sitz außerhalb europäischer Mitgliedstaaten haben, erhält Ihr Kunde keine Einladung zu Hauptversammlungen von uns. Wir bieten auch keine Eintrittskartenbestellmöglichkeit an.
Es besteht die Möglichkeit, sich in das Aktionärsregister Schweizer Namensaktien eintragen zu lassen. Mit der Eintragung erhält Ihr Kunde die Einladung direkt durch die Gesellschaft. Die Eintragung ist mit Kosten in Höhe von EUR 50,00 verbunden. Zur Eintragung benötigen wir ein Eintragungsgesuch. Bitte fordern Sie das Formular zur Eintragung bei Bedarf an. Bitte beachten Sie, dass die Aktien mit der Eintragung gesperrt werden und erst nach einer Austragung wieder über die Aktien verfügt werden kann. Die Austragung kann unter Umständen einige Wochen dauern.
Ihr Kunde kann eine Vollmacht für eine Person oder eine Schutzgemeinschaft erteilen. Bitte beachten Sie, dass Vollmachten im europäischen Ausland nur zu Gunsten natürlicher Personen erteilt werden können.
Für amerikanische Hauptversammlungen stellen wir keine Informationen zu Verfügung und nehmen auch keine Eintrittskartenbestellungen oder Stimmrechtsabgaben an. Besten Dank für Ihr Verständnis.
SPACs treten als börsennotierte Unternehmen auf und sammeln Geld von Anlegern ein. Mit dem gesammelten Geld soll dann ein nicht börsengehandeltes Unternehmen übernommen werden. Dies stellt eine Alternative zu einem klassischen IPO da. Übernahmeentscheidungen oder Fristverlängerungen werden auf einer Hauptversammlung beschlossen.