Hinweise zur Legitimation
Bei der Kontoeröffnung sind die nach § 154 Abgabenordnung erforderlichen Legitimationsprüfungen durchzuführen und entsprechend zu protokollieren.
Die Legitimationsprüfung kann erfolgen durch:
POSTIDENT + Ausweiskopie: Die Legitimation erfolgt mit dem Coupon und einem gültigen Personalausweis/Reisepass in einer Filiale der Deutschen Post.
Sofern wir Ihnen „Legitimationsberechtigung“ erteilt haben: Ausweiskopie (Personalausweis oder Reisepass) mit Legitimationsvermerk des Intermediärs oder Ausweiskopie mit Identifizierungsbogen. Zum Legitimationsvermerk beachten Sie bitte nachfolgende Hinweise:
- Die Legitimation darf bei Einreichung nicht älter sein als 6 Monate
- Die zur Durchführung der Legitimation berechtigten Mitarbeiter lassen sich persönlich vom Kunden den Personalausweis oder Reisepass zeigen.
- Das Ausweisdokument muss zum Zeitpunkt der Vorlage gültig sein.
- Der Mitarbeiter überzeugt sich aufgrund des Lichtbildes von der Übereinstimmung mit dem zu identifizierenden Kunden und vergewissert sich durch Vergleich der Unterschriften auf Kontoeröffnung und Ausweisdokument von der Übereinstimmung und bestätigt durch seine Unterschrift die Richtigkeit der notierten Daten, die Personengleichheit und die von ihm persönlich durchgeführte Legitimation.
- Die Unterschrift des Mitarbeiters muss dabei der in unseren Unterlagen hinterlegten Unterschriftsprobe entsprechen.
Bitte beachten Sie: Wenn die Anschrift nicht aus dem Ausweis hervorgeht, benötigen wir zusätzlich einen Nachweis des Wohnsitzes (siehe folgender Abschnitt zur Ausweiskopie).
Einer gut leserlichen Ausweiskopie können folgende, für die Legitimation erforderliche Angaben entnommen werden:
Ausweisart, Ausweisnummer
Ausstellende Behörde, Ausstellungsdatum, Ausstellungsort, Gültigkeit bis
Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit
Anschrift
Wichtiger Hinweis: Wenn die Anschrift nicht aus dem Ausweis hervorgeht, benötigen wir zusätzlich einen Nachweis des Wohnsitzes, also einen "Proof of Residence" (PoR) für Steuerinländer oder ein "Certificate of Residence" (CoR) für Steuerausländer. Das kann z.B. eine Meldebescheinigung oder ein Aufenthaltstitel mit Adressangabe sein. Detaillierte Informationen dazu finden Sie weiter unten auf dieser Seite unter "Fragen & Antworten". )
Auf der gültigen Ausweiskopie ist zusätzlich Folgendes anzubringen bzw. zu vermerken:
Unterschrift des Kunden
Vermerk „Kunde war bei der Identifizierung persönlich anwesend“
Ort und Datum der Legitimation
Name des identifizierenden Mitarbeiters in Blockbuchstaben, Unterschrift des identifizierenden Mitarbeiters
Stempel Ihrer Firma / Firmenname in Blockbuchstaben
Optionale Angaben für eine schnellere Bearbeitung:
– Grund der Identifizierung ( Kontoeröffnung, weiterer Kontoinhaber, Bevollmächtigter)
– Stammnummer des zu eröffnenden Kontos
-> Falls sich eine Person bereits gegenüber der DAB legitimiert hat, muss die Legitimation nicht noch einmal eingereicht werden. Vermerken Sie in diesem Fall bitte bei Privatkunden auf dem Formular „Depotkonto-Eröffnung unter Einschluss eines Finanzdienstleisters“ und bei Firmenkunden auf dem Formular „Vertretungsberechtigung und Unterschriftsproben“ die Kontonummer, unter der die Legitimation vorliegt. Jedoch benötigen wir eine aktuelle Ausweiskopie, sofern die frühere Legitimation über POSTIDENT erfolgt ist und uns keine Ausweiskopie vorliegt. Die Einreichung einer aktuellen Ausweiskopie wird somit bei jeder Konto-/Depoteröffnung empfohlen, um Verzögerungen durch Rückfragen zu vermeiden.