DAB BNP Paribas - Die Nummer 1 der Vermögensverwalter
Kontoeröffnung für juristische Personen

Beleghaft

Hier finden Sie alle wichtigen Formulare und Dokumente für die beleghafte Konto- und Depoteröffnung. Die neuen Checklisten unterstützen Sie beim Ausfüllen der Formulare/ Dokumente. Bitte achten Sie darauf, dass alle Formulare korrekt und vollständig ausgefüllt und rechtsgültig unterzeichnet sind.
Formulare
Kontoeröffnung für juristische Personen
  • Depotkonto-Eröffnung für Geschäftskunden unter Einschluss eines Finanzdienstleisters*
  • Transaktionsvollmacht für Vermögensverwalter oder Anlage-/Abschlussvermittler oder Bestellung als Bote*
  • Vertretungsberechtigung und Unterschriftsproben*
  • FATCA-/CRS-Selbstauskunft für Rechtsträger*
  • Legitimationsdokumente für die Firma (z.B. HR-Auszug) nicht älter als 3 Monate und für die vertretungsberechtigten Personen, wirtschaftl. Berechtigten etc. nicht älter als 6 Monate
*Diese Formulare finden Sie im Formularcenter unter „Konto- und Depoteröffnung“ -> „Juristische Personen“.
Hinweise zur Legitimation
Bei der Kontoeröffnung sind die nach § 154 Abgabenordnung erforderlichen Legitimationsprüfungen durchzuführen und entsprechend zu protokollieren.
Die Legitimationsprüfung kann erfolgen durch:
  • POSTIDENT + Ausweiskopie: Die Legitimation erfolgt mit dem Coupon und einem gültigen Personalausweis/Reisepass in einer Filiale der Deutschen Post.
  • Sofern wir Ihnen „Legitimationsberechtigung“ erteilt haben: Ausweiskopie (Personalausweis oder Reisepass) mit Legitimationsvermerk des Intermediärs oder Ausweiskopie mit Identifizierungsbogen. Zum Legitimationsvermerk beachten Sie bitte nachfolgende Hinweise:
    • Die Legitimation darf bei Einreichung nicht älter sein als 6 Monate
    • Die zur Durchführung der Legitimation berechtigten Mitarbeiter lassen sich persönlich vom Kunden den Personalausweis oder Reisepass zeigen.
    • Das Ausweisdokument muss zum Zeitpunkt der Vorlage gültig sein.
    • Der Mitarbeiter überzeugt sich aufgrund des Lichtbildes von der Übereinstimmung mit dem zu identifizierenden Kunden und vergewissert sich durch Vergleich der Unterschriften auf Kontoeröffnung und Ausweisdokument von der Übereinstimmung und bestätigt durch seine Unterschrift die Richtigkeit der notierten Daten, die Personengleichheit und die von ihm persönlich durchgeführte Legitimation.
    • Die Unterschrift des Mitarbeiters muss dabei der in unseren Unterlagen hinterlegten Unterschriftsprobe entsprechen.
Bitte beachten Sie: Wenn die Anschrift nicht aus dem Ausweis hervorgeht, benötigen wir zusätzlich einen Nachweis des Wohnsitzes (siehe folgender Abschnitt zur Ausweiskopie).
Einer gut leserlichen Ausweiskopie können folgende, für die Legitimation erforderliche Angaben entnommen werden:
  • Ausweisart, Ausweisnummer
  • Ausstellende Behörde, Ausstellungsdatum, Ausstellungsort, Gültigkeit bis
  • Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit
  • Anschrift
    Wichtiger Hinweis: Wenn die Anschrift nicht aus dem Ausweis hervorgeht, benötigen wir zusätzlich einen Nachweis des Wohnsitzes, also einen "Proof of Residence" (PoR) für Steuerinländer oder ein "Certificate of Residence" (CoR) für Steuerausländer. Das kann z.B. eine Meldebescheinigung oder ein Aufenthaltstitel mit Adressangabe sein. Detaillierte Informationen dazu finden Sie weiter unten auf dieser Seite unter "Fragen & Antworten". )
Auf der gültigen Ausweiskopie ist zusätzlich Folgendes anzubringen bzw. zu vermerken:
  • Unterschrift des Kunden
  • Vermerk „Kunde war bei der Identifizierung persönlich anwesend“
  • Ort und Datum der Legitimation
  • Name des identifizierenden Mitarbeiters in Blockbuchstaben, Unterschrift des identifizierenden Mitarbeiters
  • Stempel Ihrer Firma / Firmenname in Blockbuchstaben
  • Optionale Angaben für eine schnellere Bearbeitung:
    – Grund der Identifizierung ( Kontoeröffnung, weiterer Kontoinhaber, Bevollmächtigter)
    – Stammnummer des zu eröffnenden Kontos
-> Falls sich eine Person bereits gegenüber der DAB legitimiert hat, muss die Legitimation nicht noch einmal eingereicht werden. Vermerken Sie in diesem Fall bitte bei Privatkunden auf dem Formular „Depotkonto-Eröffnung unter Einschluss eines Finanzdienstleisters“ und bei Firmenkunden auf dem Formular „Vertretungsberechtigung und Unterschriftsproben“ die Kontonummer, unter der die Legitimation vorliegt. Jedoch benötigen wir eine aktuelle Ausweiskopie, sofern die frühere Legitimation über POSTIDENT erfolgt ist und uns keine Ausweiskopie vorliegt. Die Einreichung einer aktuellen Ausweiskopie wird somit bei jeder Konto-/Depoteröffnung empfohlen, um Verzögerungen durch Rückfragen zu vermeiden.
Fragen & Antworten
Ja, es handelt sich um eine Pflichtangabe.
Nein, allerdings ist dieses für dringende Rückfragen zu empfehlen.
Eine Versand-Anschrift ist nur dann anzugeben, wenn diese von der Meldeadresse des Kunden abweicht. Der Duplikatsversand an den Intermediär ist hierbei nicht gemeint.
Der Proof of Residence ist ein Nachweis des Wohnsitzes für Steuerinländer bzw. Personen mit Wohnsitz im Inland. Bei einer Konto-/Depoteröffnung für diese Personengruppe benötigen wir einen PoR, wenn die Meldeadresse nicht eindeutig aus dem Ausweis hervorgeht (z.B. beim Reisepass). Folgende offizielle Dokumente können als PoR dienen:
  • Deutsche Meldebescheinigung mit vollständiger Adresse oder anderer amtlicher Nachweis mit Adresse
  • Personalausweis, wenn die Adresse im Ausweis mit den Angaben auf den Eröffnungsunterlagen übereinstimmt
  • Deutscher Einkommensteuerbescheid (inkl. Erstelldatum!)
  • Strom-, Gas- oder Wasserrechnung
  • Internetprovider- oder Festnetztelefonrechnung
  • Aufenthaltstitel von ausländischen Staatsbürgern in Deutschland
Für alle der o.g. Nachweise gilt:
  • Relevant für Inhaber und Erziehungsberechtigte/Betreuer/Handlungsberechtigte (Legal Representatives) und Bevollmächtigte (Authorized Signatories).
  • Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein.
    Ausnahmen: Meldebescheinigung (unbefristet gültig) und Einkommenssteuerbescheid (2 Jahre gültig).
  • Die vollständige Adresse muss darauf abgebildet sein und mit den Angaben aus den Eröffnungsunterlagen übereinstimmen.
  • Die Nachweise müssen auf Deutsch oder Englisch vorliegen. Sollten diese in einer anderen Sprache verfasst sein, müssen diese von einem Übersetzungsbüro auf Deutsch oder Englisch übersetzt sein. (Gut zu wissen: Hierfür braucht es keine spezielle Zertifizierung, das Übersetzungsbüro muss aber als Unternehmen eingetragen sein und muss als solches erkennbar sein, z.B. über einen Firmenstempel.)
Das Certificate of Residence ist ein Nachweis des Wohnsitzes für Steuerausländer bzw. Personen mit Wohnsitz im Ausland. Bei einer Konto-/Depoteröffnung für diese Personengruppe benötigen wir ein CoR, wenn die Meldeadresse nicht eindeutig aus dem Ausweis hervorgeht (z.B. beim Reisepass). Folgende offizielle Dokumente können als CoR dienen (Achtung: Es dürfen nur amtliche Dokumente angenommen werden):
  • Reisepass/Personalausweis, wenn die Adresse im Ausweis mit den Angaben auf den Eröffnungsunterlagen übereinstimmt
  • Meldebestätigung von ausländischen Behörden (bspw. Stadt-/Gemeindeverwaltung, Bürgermeisteramt) mit Adressangabe
  • Bestätigung einer ausländischen Finanzverwaltung, dass die Person im betroffenen Land steuerpflichtig ist, mit vollständiger Adressangabe (Grundsteuerbescheide o.ä. werden nicht akzeptiert!)
  • Ausländerausweise für Deutsche im Ausland mit vollständiger Adressangabe
  • Bestätigung einer Behörde/Dienststelle über den Auslandseinsatz mit Wohnsitzbestätigung inkl. vollständiger Adressangabe (Gut zu wissen: Eine Behörde ist eine Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt (§ 1 Abs. 4 VwVfG). Eine Dienststelle umfasst auch militärische Dienststellen und Gerichte.)
  • Ausländische Arbeitserlaubnis mit vollständiger Adressangabe
Für alle der o.g. Nachweise gilt:
  • Relevant für Inhaber und Erziehungsberechtigte/Betreuer/Handlungsberechtigte (Legal Representatives) und Bevollmächtigte (Authorized Signatories).
  • Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein.
  • Die vollständige Adresse muss darauf abgebildet sein und mit den Angaben aus den Eröffnungsunterlagen übereinstimmen.
  • Die Nachweise müssen auf Deutsch oder Englisch vorliegen. Sollten diese in einer anderen Sprache verfasst sein, müssen diese von einem Übersetzungsbüro auf Deutsch oder Englisch übersetzt sein. (Gut zu wissen: Hierfür braucht es keine spezielle Zertifizierung, das Übersetzungsbüro muss aber als Unternehmen eingetragen sein und muss als solches erkennbar sein, z.B. über einen Firmenstempel.)
Wenn Sie Ihre eigene Strategie verfolgen, ist unsererseits keine Pflichtangabe notwendig. Allerdings wird bei den Kunden ein Hinweis angedruckt, wenn die gehandelte Wertpapierart nicht seinen Erfahrungen entspricht.
Das ist optional. Ist das Kreuzchen nicht gesetzt erfolgt keine Anlassabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern, d. h., es wird für das Eröffnungsjahr kein Kirchensteuermerkmal gepflegt und von uns somit keine KiSt. abgeführt. Erst nach der Regelabfrage, die für das nächste Kalenderjahr gilt, wird das Kirchensteuermerkmal abgefragt und hinterlegt.
Mit einem Portfolioschlüssel / einer Depotgruppe wird ein Depot einer bestimmten Anlagestrategie zugeordnet.
Die Portfolioschlüssel werden durch die DAB angelegt, das gewünschte Kürzel und die Bezeichnung ist der DAB mitzuteilen.
Der Portfolioschlüssel ist auf dem Eröffnungsantrag anzugeben. Das Depot wird bei der Eröffnung somit der jeweiligen Anlagestrategie zugeschlüsselt.
Ja, hierbei handelt es sich um Pflichtangaben
Die Organisationsknoten-ID ist eine interne Beraternummer, die die Zuordnung eines Beraters zu einem Depot/Konto und ebenso dessen Online-Zugriffsrechte auf dieses Depot/Konto regelt. Diese ID finden Sie auch auf der Liste mit den Ihnen zur Verfügung stehenden Stammnummern. Falls Sie Ihre ID nicht finden, kontaktieren Sie unseren Kundenservice.