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Steuern

Aktuelles

Bis 15.12.2023: Verlustbescheinigung beantragen
In einer Verlustbescheinigung weisen wir Ihnen den Stand der nicht verrechneten Verluste aus Kapitalvermögen zum 31.12. des Jahres aus. Die Verlustbescheinigung ist Teil der Jahressteuerbescheinigung. Im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung können Sie diese Verluste mit versteuerten Erträgen aus Kapitalvermögen bei anderen Banken verrechnen lassen.
Wichtig: Bitte beantragen Sie die Verlustbescheinigung bis spätestens 15.12. eines Jahres. Sie gilt dann für das aktuelle Jahr.
Januar 2024: Steuer-Belastung auf Basis der Vorabpauschale
Wirtschaftlich betrachtet ist die Vorabpauschale eine vorweggenommene Besteuerung zukünftiger Wertsteigerungen von bestimmten Fonds und ETFs. Im Januar führen wir die Steuer auf Basis der Vorabpauschale für das Vorjahr automatisch ab.
Wann wird die Vorabpauschale berechnet?
  • Wenn der Wert des Fonds im abgelaufenen Kalenderjahr gestiegen ist.
  • Wenn es sich um einen thesaurierenden Fonds oder um einen nur teilweise ausschüttenden Fonds handelt.
  • Wenn der Basiszins höher als 0% ist. Für 2023 beträgt der Basiszins 2,55%. Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht den Zinssatz im Bundessteuerblatt.
  • Keine Vorabpauschale wird berechnet, wenn sich der Kurs innerhalb eines Jahres negativ entwickelt.
Was bedeutet das für Sie?
Anfang 2024 berechnen wir den steuerpflichtigen Betrag für Ihre Fonds so:
  • Zuerst prüfen wir, ob entweder in Ihrem allgemeinen Verlustverrechnungstopf ein ausreichender Saldo oder ein Freistellungsauftrag oder eine NV-Bescheinigung für 2023 vorhanden ist. In diesem Fall wird die Steuer damit verrechnet
  • Ansonsten belasten wir die Steuer auf Basis der Vorabpauschale Ihrem Verrechnungskonto.
  • Wenn Sie eine Verlustbescheinigung für das Jahr 2023 beantragt haben, steht der Verlustverrechnungstopf im Jahr 2024 nicht mehr zur Verrechnung der Steuer zur Verfügung.
Wichtig: Bitte achten Sie darauf, dass entweder ein ausreichender allgemeiner Verlustverrechnungstopf, ein Freistellungsauftrag oder eine NV-Bescheinigung zur Verfügung stehen oder der Saldo des Verrechnungskontos zur Deckung der Steuerbuchung ausreicht.
Gut zu wissen
Damit Sie ungefähr einschätzen können, welche Steuerbeträge auf Sie zukommen, können Sie unseren Rechner nutzen. Er berechnet, welcher steuerpflichtige Betrag in etwa zu erwarten ist.
Ab Ende März 2024: Erstellung der Jahressteuerbescheinigung für 2023
Wir stellen Ihnen Ihre Jahressteuerbescheinigung für 2023 voraussichtlich Ende März 2024 zur Verfügung.
Hinweis: Haben Sie sowohl bei der DAB BNP Paribas als auch bei der Consorsbank ein Konto bzw. Depot? Dann erhalten Sie Ihre Jahresendbelege voraussichtlich ab Ende April 2024.