Man darf mit der Deutschen Bank auch einmal Mitleid haben. Jeder Miles & More Kunde, mit dem ich spreche, ärgert sich über die Formalien bei der Umstellung von der DKB auf die Deutsche Bank. Die ganze Eingabe der Daten, vor allem der persönlichen finanzielen Verhältnisse, wird als extrem lästig empfunden. Daran ist aber nicht nur die Deutsche Bank Schuld, auch die Regulatorik. Kreditprozesse befinden sich aber seit einigen Jahren in einem Wandel und werden zunehmen von Verbraucherschützern und Aufsehern adressiert. Institute sehen sich zunehmend mit Fragen ihrer Kunden konfrontiert, warum im Rahmen von Kreditprüfungen, Prolongationen oder laufenden Engagements deutlich mehr Informationen angefordert werden als noch vor einiger Zeit und weshalb bestimmte Unterlagen regelmäßig aktualisiert oder erneut vorgelegt werden müssen. Diese Fragen sind verständlich, da der zusätzliche Aufwand auf den ersten Blick unsinnig erscheint. Tatsächlich folgt diese Entwicklung aber aufsichtsrechtlichen Vorgaben auf nationaler und europäischer Ebene, die darauf abzielen, Kreditentscheidungen jederzeit auf eine aktuelle, belastbare und nachvollziehbare Informationsbasis zu stellen.
1. Warum Kreditprüfungen kein einmaliger Vorgang sind
Aus Sicht der Aufsicht ist ein Kredit kein statisches Produkt, das mit der Auszahlung abschließend beurteilt ist, sondern ein fortlaufendes Risikoengagement, das über seine gesamte Laufzeit hinweg beobachtet und bewertet werden muss. Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden erwarten daher, dass Institute die wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Kreditnehmer nicht nur zum Zeitpunkt der Kreditvergabe prüfen, sondern regelmäßig und bei Bedarf aktualisieren. Hintergrund ist die Erkenntnis, dass sich wirtschaftliche Rahmenbedingungen, Geschäftsmodelle und persönliche Einkommenssituationen verändern können – teilweise schleichend, teilweise sehr kurzfristig und erheblich. Eine valide Kreditentscheidung setzt daher voraus, dass diese Veränderungen zeitnah erkannt und in der Risikobeurteilung berücksichtigt werden.
Besonders deutlich wird dieser Ansatz im Zusammenhang mit Kreditverlängerungen. Auch wenn Kunden ein bestehendes Engagement über Jahre hinweg vertragsgemäß bedient haben, sehen die regulatorischen Erwartungen vor, dass eine Prolongation nicht als rein formale Verlängerung bestehender Konditionen verstanden wird. Vielmehr handelt es sich aus aufsichtsrechtlicher Sicht um eine neue Kreditentscheidung. Diese erfordert zwingend eine aktuelle Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse, einschließlich aktualisierter Unterlagen und Informationen. Für Kunden entsteht dabei der Eindruck einer doppelten oder unnötigen Datenerhebung, regulatorisch ist diese Vorgehensweise jedoch vorgeschrieben, um die Tragfähigkeit des Kredits erneut fundiert beurteilen zu können.
2. Sicherheiten sind wichtig aber nicht der alleinige Maßstab
Leider bekommt man einen Kredit auch nicht mehr mit dem Hinweis auf ausreichende Sicherheiten. Viele Kunden gehen davon aus, dass Sicherheiten allein ein ausreichendes Kriterium für die Kreditgewährung oder -verlängerung darstellen. Die aufsichtsrechtliche Perspektive ist anders. Die Bank muss prüfen und sicherstellen, dass der Kunde den Kredit zurückzahlen kann. Sicherheiten sind nur ein Bestandteil der Risikobetrachtung, dienen in erster Linie der Verlustabsicherung für den Fall, dass sich die wirtschaftliche Situation des Kreditnehmers verschlechtert. Maßgeblich für die Kreditentscheidung bleibt die Fähigkeit des Kunden, den Kredit aus laufender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit zurückzuführen. Die EBA macht das für den Lombardkredit sehr deutlich: „Im Falle besicherter Darlehen sollten die Sicherheiten allein nicht das Hauptkriterium für die Genehmigung eines Darlehens darstellen und nicht für sich alleine die Genehmigung von Darlehensverträgen rechtfertigen. Sie sollten als nachgelagerte Option des Instituts bei einem Ausfall oder einer wesentlichen Verschlechterung des Risikoprofils betrachtet werden und nicht als primäre Rückzahlungsquelle.“. Entsprechend verlangen die regulatorischen Vorgaben, dass sowohl die wirtschaftliche Tragfähigkeit als auch der Wert und die Werthaltigkeit von Sicherheiten regelmäßig überprüft werden.
Die Intensität und Tiefe der Prüfungen ist dabei nicht für alle Engagements identisch. Sie richtet sich vielmehr nach Art, Umfang und Risiko des jeweiligen Kredits. Größere Volumina, komplexe Finanzierungen oder Engagements mit erhöhtem Risiko unterliegen naturgemäß höheren Anforderungen an Dokumentation, Analyse und Aktualisierung als kleinere oder risikoärmere Finanzierungen. Ebenso wird zwischen unterschiedlichen Kundengruppen differenziert, etwa zwischen natürlichen Personen und Unternehmen, da sich Geschäftsmodelle, Risikoprofile und Datenanforderungen deutlich unterscheiden. Diese risikoorientierte Ausgestaltung ist kein Ausdruck besonderen Misstrauens, sondern soll eine angemessene, nachvollziehbare und faire Risikosteuerung sicherstellen.
3. Steigende regulatorische Erwartungen auf europäischer Ebene
In den vergangenen Jahren haben sich die regulatorischen Erwartungen weiter erhöht. Insbesondere auf europäischer Ebene betonen Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden die Bedeutung einer durchgängigen Betrachtung des Kreditrisikos über den gesamten Lebenszyklus eines Engagements. Im Fokus stehen dabei die fortlaufende Aktualität von Kunden- und Engagementdaten, die Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Kreditentscheidungen sowie eine konsistente Dokumentation. Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen und eine nachhaltige Kreditvergabe sicherzustellen.
Hinzu kommen absehbare weitere Entwicklungen, etwa im europäischen Verbraucher- und Kreditrecht, die die Anforderungen an Kreditwürdigkeitsprüfung, Information und Dokumentation weiter präzisieren und vereinheitlichen werden. Diese Entwicklungen betreffen nicht nur formale Prozesse, sondern wirken sich konkret auf den praktischen Umgang mit Kreditkunden aus. Institute sind angehalten, ihre Prozesse entsprechend auszurichten und sicherzustellen, dass regulatorische Vorgaben nicht nur formal erfüllt, sondern in der täglichen Praxis wirksam umgesetzt werden.
4. Bedeutung für die Praxis
Für Institute bedeutet dies eine stärkere Fokussierung auf aktuelle, qualitativ hochwertige Daten und eine klare Dokumentation getroffener Entscheidungen. Eine robuste Informationsbasis erhöht die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen, erleichtert die interne Risikosteuerung und schafft zugleich Sicherheit im aufsichtsrechtlichen Kontext. Für Kunden bedeutet dieser Ansatz, dass eine transparente und kontinuierliche Zusammenarbeit mit dem Institut zunehmend an Bedeutung gewinnt. Zwar kann der damit verbundene Informationsaufwand im Einzelfall steigen, zugleich ermöglicht eine aktuelle Datenbasis jedoch schnellere Entscheidungen, größere Planungssicherheit und frühzeitige Reaktionen auf veränderte Rahmenbedingungen.
Die heute geforderten Prüfungs- und Aktualisierungsprozesse folgen dem aufsichtsrechtlichen Prinzip, dass Kredite verantwortungsvoll vergeben und über ihre gesamte Laufzeit hinweg eng begleitet werden müssen. Regelmäßige Prüfungen, aktualisierte Unterlagen und transparente Prozesse sollen dem Schutz aller Beteiligten dienen und sind zentrale Bestandteile eines stabilen und verlässlichen Finanzierungssystems.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Christian Waigel
Rechtsanwalt