Die Kleinanlegerstrategie gibt es nicht mehr. Sie wurde im letzten Jahr von der Europäischen Kommission auf „Strategie für eine Spar- und Investitionsunion“ umbenannt. Ziel ist nun eine stärkere Beteiligung von Privatkunden an den Kapitalmärkten. Dazu wurde im Dezember 2025 ein Legislativpaket beschlossen.
Im Rahmen der Kleinanlegerstrategie stand noch ein Provisionsverbot im Raum. Das ist vom Tisch. Die neue Stoßrichtung geht dahin, die Transparenz zu Kosten und Gebühren noch einmal zu erhöhen. Wertpapierfirmen sollen sämtliche Kosten und Gebühren kenntlich machen und prüfen, ob diese gerechtfertigt sind. Dazu soll in einem ersten Schritt ein Vergleichssystem für MiFID-Wertpapiere, UCITS-Fonds und AIF-Fonds sowie Versicherungsanlageprodukte geschaffen werden. Es soll auf nationalen aufsichtlichen Referenzwerten beruhen, die innerhalb von 4 Jahren nach Inkrafttreten der neuen Regelungen eingeführt werden müssen. Die Anbieter sollen auf Basis dieser Kostenstandards bewerten, ob die Gesamtkosten der von ihnen empfohlenen Produkte gerechtfertigt und verhältnismäßig sind. Ist das nicht der Fall, sollen solche Produkte nicht zum Verkauf zugelassen werden.
Dazu sollen auch die Vorschriften über die Basisinformationsblätter überarbeitet werden. Informationen zu Kosten, Risiken und der erwarteten Rendite sollen sichtbarer und zugänglicher werden.
Es soll aber auch ein wenig Entbürokratisierung stattfinden: Für diversifizierte, nicht komplexe und kosteneffiziente Instrumente (die noch definiert werden müssen) soll im Rahmen der Eignungsprüfung nach MiFID keine Bewertung der Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden im Bezug auf die Anlageprodukte mehr vorgenommen werden müssen.
Auch wenn Provisionen nicht generell verboten werden, so will man ihnen durch strengere Vorschriften zu Leibe rücken. Die Verpflichtung für Wertpapierinstitute und Berater, ehrlich, redlich und professionell im besten Interesse der Kunden zu handeln, soll ausgebaut werden. Institute und Berater sollen sicherstellen, dass eine Provision zu einem „greifbaren“ Vorteil für den Kunden führt. Dazu sollen Provisionen klar und getrennt von anderen Gebühren und Kosten veröffentlicht werden.
Die Einstufung als professioneller Kunde soll erleichtert werden: Die Kunden sollen nach wie vor zwei von drei Kriterien erfüllen, die aber nun wie folgt entschärft werden:
  • 15 bedeutende Transaktionen in den letzten drei Jahren, 30 Transaktionen im Vorjahr oder 10 Transaktionen mit nicht börsennotierten Unternehmen im Wert von über 30.000 Euro in den letzten fünf Jahren,
  • der Umfang des Portfolios hat in den letzten drei Jahren im Durchschnitt 250.000 Euro überschritten,
  • eine Tätigkeit von einem Jahr im Finanzsektor oder Nachweis nach einem neuen alternativen Kriterium, dass eine Ausbildung im Bereich Finanzen vorliegt und der Kunde in der Lage ist, die Risiken zu verstehen.
Der Rechtsrahmen für Verbriefungen zur Umwandlung illiquider Vermögenswerte in handelbare Vermögenswerte (z.B. Anleihen) für institutionelle Anleger soll zur Freisetzung von Kapital vereinfacht werden.
Es sollen vereinfachte nationale Rahmenbestimmungen für Spar- und Anlagekonten eingeführt werden. Dadurch soll es Privatanlegern einfacher ermöglicht werden, in Aktien, Anleihen und Fonds zu investieren. Ganz in diese Richtung geht die Initiative der Bundesregierung zum Altersvorsorgedepot.
Die Vorschriften für nachhaltige Finanzprodukte sollen vereinfacht werden. Dazu dient in erster Linie eine drastische Entschärfung der Offenlegungsverordnung und die neue Systematik für die Einteilung von Finanzinstrumenten in Nachhaltigkeitskategorien nach Art. 7, 8 und 9 der neuen Offenlegungsverordnung.
Die grenzüberschreitende Tätigkeit von Instituten (europäischer Pass) soll vereinfacht werden. Dazu sollen die Befugnisse der ESMA ausgebaut werden.
Damit enden die Initiativen der dänischen Ratspräsidentschaft (Dänemark hat mit der Verteidigung Grönlands auch wichtigeres zu tun) und Zypern übernimmt im ersten Halbjahr 2026 die Initiative. Das politische Ziel ist, noch im Jahr 2026 die Änderungen auf den Weg zu bringen.
Die Überarbeitung der MiFID und das neue Altersvorsorgedepot werden daher einige interessante Neuerungen bringen.
Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Mit den besten Grüßen
Ihr
Dr. Christian Waigel
Rechtsanwalt