Am 27. März 2026 hat der Bundestag das sogenannte Altersvorsorgedepot beschlossen. Nach der ersten Anhörung im Finanzausschuss sah es noch trübe aus. Viele angehörte Sachverständige sprachen sich gegen die Lösung aus, keine Garantie mehr für die Anleger, zu hohes Risiko, was passiert, wenn die Kapitalmärkte zusammenbrechen usw. Umso erfreulicher ist es, dass die Koalition sich nicht hat abbringen lassen und mit ein paar Änderungen das Vorhaben nun doch beschlossen hat.
Natürlich geht es nicht um Beträge, die für eine Finanzportfolioverwaltung ausschlaggebend sind. Für breite Schichten wird aber das Wertpapiersparen interessant und eine Alternative zu dem bis jetzt populären Riester-Versicherungsprodukten. Der Staat lässt pro Sparer 540 Euro pro Jahr springen. Für Eigenbeträge von bis zu 360 Euro zahlt er 50 Cent je angespartem Euro zu. Für Eigenbeträge von 360 - 1.800 Euro beträgt die Förderung 25 Cent je Euro. Dazu kommen, Kinderzulagen von 25 Cent je Euro Eigensparleistung bis zu einer jährlichen Eigenleistung von 300 Euro und höchstens 300 Euro pro Kind. Dazu kommt ein Berufseinsteigerbonus von einmalig 200 Euro.
Vielleicht noch interessanter als die Förderbeträge sind die politischen Hintergründe. Schon durch die Begriffsbestimmung Altersvorsorgedepot wird den Versicherungen ein wenig die Butter vom Brot genommen. Galt bei Riester noch Sicherheit im Vordergrund und wurde eine Verwendung oder Garantie angeboten, wird nun das Wertpapiersparen als gleichberechtige Alternative in den Fokus gerückt. Den Sparern sollen die Möglichkeiten des Kapitalmarkts eröffnet werden. Daran beteiligt sich der Staat. Es ist also ein Gezeitenwechsel erkennbar und ein Switch hin zum Wertpapierbereich, dessen Vorteile nun die Politik anerkennt. Damit bleibt eine alte Forderung der FDP mit der Aktienrente erhalten. Wichtig ist die Erkenntnis für die Öffentlichkeit, dass nicht nur Versicherungen Sicherheit versprechen können, sondern auch Wertpapierdienstleister mit einer langfristen Wertpapieranlage.
Geschickt gewählt ist auch die Unterscheidung des Gesetzgebers hinsichtlich einem einfachen Standardaltersvorsorgedepot und erweiterten Modellen. Im Standarddepot soll der Kunde nur zwei Fonds vorfinden, einen der Risikoklasse 1 oder 2 und einen weiteren der Risikoklassen 3-5. Dadurch bekommt er eine Mischung aus Sicherheit und Renditechance. Für dieses einfache Produkt ist ein Kostendeckel mit Effektivkosten von höchstens einem Prozent vorgesehen. Für das reguläre Altersvorsorgedepot kann der Anbieter höhere Gebühren nehmen. Unzulässig ist allerdings die als Zillmerung bekannte Kostenvorausbelastung mit Vertriebskosten. Alle Kosten müssen über die Laufzeit des Produktes verteilt werden. Vor allem dieser letzte Punkt war der Versicherungswirtschaft ein Dorn im Auge. Sie hat argumentiert, auch Riester-Produkte seien erst mit einer Zillmerung (Kostenvorausbelastung für die Kosten der ersten 5 Jahre) vertrieben worden und davor hätten die Produkte ein Schattendasein geführt. Die Politik hat sich von diesen Argumenten allerdings nicht überzeugen lassen, die SPD hat sogar auf den letzten Metern durchgesetzt, dass die Kostenbelastung für das Standarddepot von 1,5 auf 1 Prozent reduziert wird. Vorbilder waren dabei Produkte aus Skandinavien, die dem breiten Publikum zu günstigen Konditionen angeboten werden.
Das Altersvorsorgedepot kann von Banken, Fondsgesellschaften, Wertpapierinstituten und Versicherungen angeboten werden. Letztere werden dem Kunden aber erklären müssen, wie ein Altersvorsorgedepot in einen Versicherungsmantel passt. Die Marketingaussagen und der Produktname passen nicht zusammen. Ich könnte mir gut vorstellen, dass daher auch Versicherungen auf Banken ausweichen, um ein echtes Depot anbieten zu können und diesen Marketingwiderspruch zu überwinden. Für Wertpapierinstitute gilt es zu Bedenken, dass sie als Anbieter mindestens ein Eigenkapital von 730.000 Euro Anfangskapital ausweisen müssen. Das haben nur die wenigsten Wertpapierinstitute, deswegen werden sich Kooperationen anbieten.
Einer der großen Fragen ist die Betreuung der Altersvorsorgedepots. Wenn der Kunde zu den einzelnen Fonds im Standarddepot oder den sonstigen Werten im regulären Altersvorsorgedepot (auch Anleihen, AIFs oder ELTIFs) beraten wird, ist dafür entweder eine Anlageberatungslizenz nach WpIG oder § 34f Gewerbeordnung erforderlich. Das sind Vorgaben aus der MiFID II und das kann auch der deutsche Gesetzgeber in seiner Regelung zu den Altersvorsorgedepots nicht ändern. Für die Versicherungsvertriebe natürlich ärgerlich, weil mit Zulassung nach § 34d Gewerbeordnung für die Versicherungsvermittlung kann aus meiner Sicht zu den einzelnen Wertpapieren im Altersvorsorgedepot nicht beraten werden. Deswegen wird es wohl für langfristige Verträge auch Lösungen mit Teilnahme von Vermögensverwaltern kommen, weil die einzelnen Finanzinstrumente in den Altersvorsorgeverträgen auch einmal umgeschichtet werden müssen. Das müssen dann wieder lizenzierte Finanzportfolioverwalter übernehmen oder es werden Beratungsstrecken entworfen, bei denen der Kunde das selber machen kann.
Alles in allem ein gelungener Aufschlag für die Wertpapierbranche.
Mit den besten Grüßen
Ihr
Dr. Christian Waigel
Rechtsanwalt
Dr. Christian Waigel
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