Seit einiger Zeit diskutiert die EU ein neues Paket zur Geldwäschebekämpfung. Im März 2023 hat das Europäische Parlament seinen Segen gegeben und die Vorschläge sogar noch einmal verschärft.
Um im Kampf gegen die Geldwäsche nicht nachzulassen, wird die Geldwäscherichtlinie überarbeitet. Der Anwendungsbereich der Geldwäscherichtlinie wird erweitert, es sollen auch die Anbieter von Kryptodienstleistungen und von Crowdfunding-Plattformen erfasst werden. Die Obergrenze für Bargeldtransaktionen soll auf 7.000 Euro festgelegt werden.
Der Begriff des wirtschaftlich Berechtigten wird enger gefasst, im Moment gilt als wirtschaftlich Berechtigter jeder, der mehr als 25 Prozent Anteile an einer juristischen Person besitzt, diese Grenze wird auf 15 % abgesenkt. Deswegen wird eine Überarbeitung aller Formulare zur Erfassung der wirtschaftlich Berechtigten notwendig werden, wo heute noch die 25 Prozent vorgesehen sind, müssen in Zukunft Ermittlungen zu allen Gesellschaftern, die mehr als 15 Prozent halten, durchgeführt werden.
Da es offensichtlich in den Mitgliedstaaten auch noch Unterschiede bei der Know-Your-Customer-Prüfung gibt, sollen die Kontrollen und Verfahren und Sorgfaltspflichten bei der Erfassung der Kunden noch stärker harmonisiert werden. Daneben werden auch Transparenzpflichten für Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union eingeführt. Durch eine direkte Änderung der sechsten Geldwäscherichtlinie sollen auch die Tätigkeiten der verschiedenen Transparenzregister harmonisiert werden, ihre Zuständigkeiten und Aufgaben als zentrale Meldestellen werden neu gefasst, sowie die Zusammenarbeit mit den nationalen und Europäischen Aufsichtsbehörden neu geregelt.
Herzstück des neuen Pakets ist die Schaffung einer Europäischen Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche, genannt AMLAR. Diese neue Anti-Money-Laundering Authority soll die Einhaltung der bestehenden Bestimmungen überwachen und Geldwäscherisiken innerhalb und außerhalb der EU aufzeigen. Bestimmte Kredit- und Finanzinstitute mit hohem Geldwäscherisiko sollen direkt von der AMLAR beaufsichtigt werden. Die AMLAR soll die Koordinierung gemeinsamer Analysen von Meldungen grenzüberschreitender verdächtiger Transaktionen übernehmen. Daneben soll die AMLAR delegierte Rechtsakte und Regulierungsstandard ausarbeiten und Leitlinien erstellen, um die Verwaltungspraxis zur Geldwäschekontrolle auf EU-Ebene zu harmonisieren. Im Falle von Verstößen soll die AMLAR auch Sanktionen verhängen können.
Daneben gibt es eine Verordnung über Geldtransfers, die auf Kryptovermögenswerte erweitert wird. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Transfers von Kryptowerten nachverfolgt werden kann und alle Anbieter von Kryptodienstleistungen in den Anwendungsbereich der EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung fallen.
Vorgezogen wird auf nationaler Ebene eine deutliche Erweiterungspflicht für die Registrierung aller Geldwäscheverpflichteter bei der FIU, der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, der jetzt noch bestehenden nationalen Koordinierungsstelle für die Geldwäscheverdachtsanzeigen beim Zoll. Für alle Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz wird zum 01. Januar 2024 eine Registrierungspflicht im elektronischen Meldeportal „goAMLWeb“ bei der FIU eingeführt.
Alle Verpflichteten gemäß § 2 Abs. 1 Geldwäschegesetz fallen darunter. Die Verpflichtung zur Registrierung resultiert aus § 45 Abs. 1 des Geldwäschegesetzes in Verbindung mit § 59 Abs. 6 Geldwäschegesetz, und zwar spätestens zum 01. Januar 2024 mit Inbetriebnahme des neuen Informationsverbundes der FIU.
Verpflichtet sind Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute, Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute, Selbstständige, die Zahlungsdienste ausführen, andere Finanzunternehmen, Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittler, KVGen, Freiberufler wie Rechtsanwälte, Steuerberater, Rechtsbeistände, Wirtschaftsprüfer, Treuhänder, Immobilienmakler, Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen und Güterhändler.
Die Registrierung sollte pünktlich erfolgen, sie hängt auch nicht davon ab, ob eine Geldwäscheverdachtsanzeige abgegeben wird oder nicht.
Leider wird dadurch aus meiner Sicht der Kampf gegen die Geldwäsche nicht effizienter. Es wird mehr Bürokratie geschaffen und mehr Papier, effizienter wird es leider nicht. Gegenwärtig werden in Deutschland ca. 300.000 Geldwäscheverdachtsanzeigen pro Jahr abgegeben. Schon aufgrund der Masse ist eine qualifizierte Auswertung kaum noch möglich. Zielführender wäre es, auf Qualität zu achten und nicht die Masse der Anzeigen besser zu verwalten.
Gerne halte ich Sie auf dem Laufenden.
Mit den besten Grüßen
Ihr
Dr. Christian Waigel
Rechtsanwalt
Dr. Christian Waigel
Rechtsanwalt