EUR-Konten (im Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.07.2022):
Nur bei einer Einlagenquote ab 15 % pro Stammnummer berechnen wir 0,50 % p. a. auf die EUR-Guthabensalden und nur auf den die Einlagenquote von 15 % übersteigenden Betrag.
Bis 15 % Einlagenquote fällt kein Verwahrentgelt an.
Für die Berechnung der Einlagenquote werden alle EUR-Kontosalden zusammengefasst, die unter einer Stammnummer (= die ersten 7 Ziffern der Kontonummer) geführt werden. Dabei werden Währungskonten ausgenommen.
Die durchschnittlichen EUR-Guthabensalden werden zum Gesamtvermögen (ohne Währungskonten) ins Verhältnis gesetzt:
Ø EUR Habenkontensalden / (Gesamtvermögen = Ø Depotwert + Ø EUR Habenkontensalden.
Der Vorteil bei dieser Berechnungsweise ist, dass sich kurzfristig höhere Kontosalden (z.B. durch Verkäufe oder eingehende Zahlungen) über den Berichtszeitraum wieder ausgleichen. Nach unseren Berechnungen sollten somit die meisten unserer Kunden nicht von den neuen Gebühren betroffen sein.
Beispiel 1: Kontosaldo 1.500,- EUR geteilt durch Gesamtvermögen 10.000,- EUR = 0,15 -> Einlagenquote 15 %. Es fällt kein Verwahrentgelt an.
Beispiel 2: Kontosaldo 2.000,- EUR geteilt durch Gesamtvermögen 10.000,- EUR = 0,2 -> Einlagenquote 20 % -> Verwahrentgelt auf 5 % Einlagenquote: 500,- EUR * 0,50 % p. a. = 2,50 EUR p. a.
Die Abrechnung erfolgt quartalsweise, erstmals für Geldeinlagen ab 01.01.2020 und letztmals für Juli 2022. Ab 01.08.2022 wird kein Verwahrentgelt für EUR-Einlagen mehr belastet.
Es fällt keine Mehrwertsteuer an.
Währungskonten:
CHF 0,00 % p. a. (bis 30.06.2022: 0,75 % p. a. / vom 01.07.2022 – 30.09.2022: 0,25%)
DKK 0,00 % p. a. (bis 30.09.2022: 0,60 % p.a.)
JPY 0,10 % p. a.
SEK 0,00 % p. a. (bis 30.09.2022: 0,25 % p.a.)
Das Verwahrentgelt bei Währungskonten ist nicht von der Einlagenquote abhängig, sondern fällt für alle Tage im Berichtszeitraum an, an denen die Währung auf dem Konto verwahrt wurde.
Die Abrechnung erfolgt quartalsweise, erstmals für Geldeinlagen ab 01.01.2020. Ab 01. Oktober 2022 entfallen Verwahrentgelte für CHF-, SEK- und DKK-Einlagen.
Es fällt keine Mehrwertsteuer an.