DAB BNP Paribas - Die Nummer 1 der Vermögensverwalter

Verwahrentgelt

Infos zum aktuellen Status
Aktuelle Informationen zum Verwahrentgelt
  • Ab 01. Oktober 2022 entfallen Verwahrentgelte für CHF-, SEK- und DKK-Einlagen. Die letzte Abrechnung für diese Währungen erfolgt zum Rechnungsabschluss des dritten Quartals 2022.
  • Ab 01.08.2022 wird kein Verwahrentgelt für EUR-Einlagen mehr belastet. Die Abrechnung für Juli 2022 erfolgt wie gewohnt zum Rechnungsabschluss des dritten Quartals 2022.
  • Der Satz für CHF-Konten wurde rückwirkend zum 01.07.2022 auf 0,25% gesenkt.
FAQ
EUR-Konten (im Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.07.2022):
  • Nur bei einer Einlagenquote ab 15 % pro Stammnummer berechnen wir 0,50 % p. a. auf die EUR-Guthabensalden und nur auf den die Einlagenquote von 15 % übersteigenden Betrag.
  • Bis 15 % Einlagenquote fällt kein Verwahrentgelt an.
  • Für die Berechnung der Einlagenquote werden alle EUR-Kontosalden zusammengefasst, die unter einer Stammnummer (= die ersten 7 Ziffern der Kontonummer) geführt werden. Dabei werden Währungskonten ausgenommen.
  • Die durchschnittlichen EUR-Guthabensalden werden zum Gesamtvermögen (ohne Währungskonten) ins Verhältnis gesetzt:
    Ø EUR Habenkontensalden / (Gesamtvermögen = Ø Depotwert + Ø EUR Habenkontensalden.
  • Der Vorteil bei dieser Berechnungsweise ist, dass sich kurzfristig höhere Kontosalden (z.B. durch Verkäufe oder eingehende Zahlungen) über den Berichtszeitraum wieder ausgleichen. Nach unseren Berechnungen sollten somit die meisten unserer Kunden nicht von den neuen Gebühren betroffen sein.
  • Beispiel 1: Kontosaldo 1.500,- EUR geteilt durch Gesamtvermögen 10.000,- EUR = 0,15 -> Einlagenquote 15 %. Es fällt kein Verwahrentgelt an.
  • Beispiel 2: Kontosaldo 2.000,- EUR geteilt durch Gesamtvermögen 10.000,- EUR = 0,2 -> Einlagenquote 20 % -> Verwahrentgelt auf 5 % Einlagenquote: 500,- EUR * 0,50 % p. a. = 2,50 EUR p. a.
  • Die Abrechnung erfolgt quartalsweise, erstmals für Geldeinlagen ab 01.01.2020 und letztmals für Juli 2022. Ab 01.08.2022 wird kein Verwahrentgelt für EUR-Einlagen mehr belastet.
  • Es fällt keine Mehrwertsteuer an.
Währungskonten:
  • CHF 0,00 % p. a. (bis 30.06.2022: 0,75 % p. a. / vom 01.07.2022 – 30.09.2022: 0,25%)
  • DKK 0,00 % p. a. (bis 30.09.2022: 0,60 % p.a.)
  • JPY 0,10 % p. a.
  • SEK 0,00 % p. a. (bis 30.09.2022: 0,25 % p.a.)
  • Das Verwahrentgelt bei Währungskonten ist nicht von der Einlagenquote abhängig, sondern fällt für alle Tage im Berichtszeitraum an, an denen die Währung auf dem Konto verwahrt wurde.
  • Die Abrechnung erfolgt quartalsweise, erstmals für Geldeinlagen ab 01.01.2020. Ab 01. Oktober 2022 entfallen Verwahrentgelte für CHF-, SEK- und DKK-Einlagen.
  • Es fällt keine Mehrwertsteuer an.
  • Der EZB-Rat hat am 12.09.2019 beschlossen, den Einlagenzins auf minus 0,5 % zu senken. Das bedeutet, dass der Bank für EUR-Einlagen Kosten entstehen.
  • Seit 2014 waren wir als Bank der Belastung aus dem anhaltenden Niedrigzinsumfeld und den negativen Einlagesätzen bei der EZB ausgesetzt.
  • Viele Banken haben Verwahrentgelte eingeführt. Auch wir mussten handeln und haben uns intensiv Gedanken gemacht, wie wir das Problem für alle Seiten fair lösen können.
  • Die DAB BNP Paribas ist eine Bank für unabhängige Finanzdienstleister und unser Geschäftsmodell ist damit die effiziente und kostengünstige Wertpapierabwicklung. Zusätzlich profitieren unsere Kunden von Verrechnungskonten, Währungskonten, Zahlungsverkehr, Onlinebanking uvm.
  • Unser Geschäftsbereich emittiert keine eigenen Produkte und ebenso bieten wir keine Girokonten oder sonstige eigene Produkte an. Auch im Kreditbereich beschränkt sich unsere Produktpalette auf den so genannten Wertpapierkredit, den wir zu sehr günstigen Konditionen anbieten.
  • Wir konnten somit das stetig sinkende Zinsergebnis nicht durch anderes Geschäft kompensieren.
  • Wir haben uns daher entschieden, ein fair gestaltetes Verwahrentgelt für EUR-Geldeinlagen einzuführen, das sich nach der Einlagenquote richtet, also der Höhe der Geldbestände im Verhältnis zum Gesamtvermögen (ohne Währungskonten). Die für unsere Kundschaft typische Mischung aus Geld- und Wertpapiereinlagen war vom Verwahrentgelt nicht betroffen.
  • Für Einlagen in den Währungen CHF, DKK und SEK gab es ebenso ein Verwahrentgelt, da auch bei diesen Währungen negative Referenzzinsen zugrunde lagen.
  • Für Einlagen in JPY fällt weiterhin Verwahrentgelt an.
  • Bei Änderungen des Marktumfelds reagieren wir selbstverständlich entsprechend: Das Verwahrentgelt für EUR-Einlagen wurde zum 01.08.2022 gestrichen, der Satz für CHF-Konten rückwirkend zum 01.07.2022 auf 0,25 % gesenkt. Ab 01. Oktober 2022 entfallen Verwahrentgelte für CHF-, SEK- und DKK-Einlagen.