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MiFID II

Ex-ante Kostenausweis
Als Bank sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, unsere Kunden vor jeder Wertpapierdienstleistung über alle Kosten und Nebenkosten zu informieren, die im Zusammenhang mit dem Erwerb oder Verkauf eines Finanzinstruments auf sie zukommen. Dieser Verpflichtung kommen wir mit dem so genannten "Kostenausweis" nach. Um die Anzahl der Belege in einem vernünftigen Rahmen zu halten, erstellen wir für einige Transaktionen nur einmalig einen beispielhaften Kostenausweis: Bei regelmäßig stattfindenden Transaktionen, z.B. im Rahmen von Sparplänen oder Auszahlplänen erfolgt die Bereitstellung des Kostenausweises nur einmalig und nicht bei jeder Ausführung. Zudem erstellen wir z.B. für Kapitalmaßnahmen oder für den Fall einer Kontolöschung einmalig einen standardisierten Kostenausweis.
Für unsere Bestandskunden haben wir in diesem Zusammenhang zwischen dem 28.3. und 1.4.2020 standardisierte, beispielhafte Kostenausweise im Postmanager bereitgestellt. Diese dienen Ihrer Information. 
FAQ Ex-ante Kostenausweis
Institute (Banken wie Finanzdienstleister) sind im Rahmen der Finanzmarktrichtlinie MiFIDII verpflichtet, ihre Kunden rechtzeitig, das heißt vor jeder Wertpapierdienstleistung - zu der auch die beratungsfreie Ausführung von Orders gehört - über alle Kosten und Nebenkosten zu informieren, die im Zusammenhang mit dem Erwerb oder Verkauf eines Finanzinstruments auf sie zukommen.
Grundsätzlich ist bei jeder Wertpapiertransaktion ein Ex-ante Kostenausweis zu erstellen. Vor Käufen, Verkäufen, Sparplänen, Auszahlplänen und Zeichnungen wird ein Kostenausweis erzeugt, der direkt auf die jeweilige Transaktion bezogen ist. Bei Verkäufen im Rahmen von Kontoschließungen und Nachlässen, Kapitalmaßnahmen und Devisentermingeschäften wird kein transaktionsbasierter Ex-ante Kostenausweis erzeugt. Kunden erhalten hierüber jedoch einen standardisierten Ex-ante Kostenausweis. Dieser wurde allen Bestandskunden zwischen dem 28.3. und 1.4.2020 in das elektronische Postfach eingestellt.
Für einige Transaktionen, wie z.B. Verkäufe im Rahmen von Kontolöschungen oder Kapitalmaßnahmen können wir keinen transaktionsbasierten Ex-ante Kostenausweis erstellen. Um den gesetzlichen Vorgaben dennoch zu genügen, erstellen wir standardisierte, beispielhafte Kostenausweise und nehmen damit eventuell künftige Informationen vorweg. Zudem erstellen wir bei regelmäßigen Transaktionen, wie z.B. Sparplänen und Auszahlplänen oder der Wiederanlage von Erträgen nicht bei jeder Transaktion einen neuen Kostenausweis, sondern nur einmalig. Da unsere Bestandskunden für die o.g. Fälle noch keine Kostenausweise erhalten haben, haben wir diese zwischen dem 28.3.2020 und 1.4.2020 in Ihrem elektronischen Postfach zur Verfügung gestellt. Die Kostenausweise dienen Ihrer Information.