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AGB-Zustimmung

Was ist für mich wichtig?
Am 27. April 2021 gab es ein wichtiges Urteil des BGH. Mit diesem hat der BGH Bestimmungen zur Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Entgelten von Banken für unwirksam erklärt. Bisher war es so, dass Ihre Zustimmung zu Änderungen in unseren Bedingungen und Preisen als erteilt galt, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Monaten widersprochen haben (Zustimmungsfiktion). Nach dem neuen Urteil benötigen wir ab sofort für bestimmte Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingung (AGB) und unseren Preis- und Leistungsverzeichnissen (PLV) Ihre ausdrückliche Zustimmung.
Das bedeutet für Sie konkret: Wir benötigen Ihre Zustimmung. Besonders einfach geht das über unsere Website. Loggen Sie sich einfach in Ihrem Onlinebanking ein. Sie werden dann direkt durch den Zustimmungsprozess geführt. Mit nur wenigen Klicks ist alles erledigt.
Gut zu wissen: Wenn Sie vorherigen Versionen der AGB und/oder des PLV noch nicht zugestimmt haben, werden Ihnen diese auch für die Zustimmung angezeigt. Bitte stimmen Sie allen Versionen zu.
Fragen & Antworten
Bisher war es so, dass Ihre Zustimmung zu Änderungen in unseren Bedingungen und Preisen als erteilt galt, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Monaten widersprochen haben (Zustimmungsfiktion). Mit Urteil vom 27. April 2021 hat der Bundesgerichtshof diese Regelung für unwirksam erklärt. Das bedeutet: Wir benötigen für bestimmte Änderungen in AGB und PLV Ihre ausdrückliche Zustimmung. Über neue Versionen von AGB und PLV informieren wir Sie wie gewohnt in Ihrem Postmanager oder per Post.
Am einfachsten geht das über unsere Website. Loggen Sie sich dazu in Ihrem Onlinebanking ein. Falls eine Zustimmung notwendig ist, werden Sie direkt nach dem Login darauf hingewiesen und Sie können direkt mit wenigen Klicks die Zustimmung vornehmen.
Gut zu wissen: Wenn Sie vorherigen Versionen der AGB/ des PLV noch nicht zugestimmt haben, werden Ihnen diese auch für die Zustimmung angezeigt. Bitte stimmen Sie allen Versionen zu.
Nein, eine Zustimmung kann nur durch den Kontoinhaber oder den gesetzlichen Vertreter erfolgen.
Die Zustimmung gilt für alle Konten bei denen Sie Kontoinhaber und/oder gesetzlicher Vertreter sind. Sie müssen nicht für jedes einzelne Konto zustimmen.
Es ist ausreichend, wenn ein gesetzlicher Vertreter zustimmt. Dazu einfach wie gewohnt einloggen. Wenn Sie den AGB/PLV zustimmen, gilt das auch für die Konten, bei denen Sie gesetzlicher Vertreter sind.
Bestellen Sie einfach neue Zugangsdaten. Das Formular dazu finden Sie hier:
Die aktuell gültigen AGB/PLV finden Sie auf unserer Website unter: https://b2b.dab-bank.de/agb-plv