Am 27. April 2021 gab es ein wichtiges Urteil des BGH. Mit diesem hat der BGH Bestimmungen zur Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Entgelten von Banken für unwirksam erklärt. Bisher war es so, dass Ihre Zustimmung zu Änderungen in unseren Bedingungen und Preisen als erteilt galt, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Monaten widersprochen haben (Zustimmungsfiktion). Nach dem neuen Urteil benötigen wir ab sofort für bestimmte Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingung (AGB) und unseren Preis- und Leistungsverzeichnissen (PLV) Ihre ausdrückliche Zustimmung.
Das bedeutet für Sie konkret: Wir benötigen Ihre Zustimmung. Besonders einfach geht das über unsere Website. Loggen Sie sich einfach in Ihrem Onlinebanking ein. Sie werden dann direkt durch den Zustimmungsprozess geführt. Mit nur wenigen Klicks ist alles erledigt.
Gut zu wissen: Wenn Sie vorherigen Versionen der AGB und/oder des PLV noch nicht zugestimmt haben, werden Ihnen diese auch für die Zustimmung angezeigt. Bitte stimmen Sie allen Versionen zu.