Korrekturbuchungen auf dem Rechnungsabschluss zum 30.06.2025
Wir möchten Sie über eine notwendige Korrektur im Rechnungsabschluss zum 30.06.2025 informieren. Im ersten Quartal (Q1) wurden Zinsbuchungen auf Verrechnungs- und Tagesgeldkonten durchgeführt, die im zweiten Quartal (Q2) korrigiert wurden. Dies war leider notwendig, da wir zum 30. Juni eine Zinskorrektur - mit Gültigkeit für das 1. Quartal - durchführen mussten. Die Korrektur machte eine Neuberechnung des Zinsergebnisses für Q1 erforderlich.
Für Sie und Ihre Kunden bedeutet dies, dass sowohl Verrechnungskonten (Habenzinsen und Sollzinsen) als auch Tagesgeldkonten (Sollzinsen) von dieser Korrektur betroffen sein können. Bitte seien Sie versichert, dass der Abschluss für Q1 und Q2 korrekt ist und Ihren Kunden dadurch kein Nachteil entsteht (in Einzelfällen kann es zu einer Rundungsdifferenz von max. 1 Cent kommen). Wir entschuldigen uns vielmals für die eventuelle Verwirrung, die durch diese Korrekturbuchungen entstanden sein könnte.