Wieso ist das erforderlich?
Wir möchten sicherstellen, dass unsere gemeinsamen Kunden jederzeit über die Bewegungen und Bestände auf ihren Depots und Konten sowie über alle Kosten optimal informiert sind. Zudem sind wir aus regulatorischen Gründen zur Übermittlung der o.g. Informationen verpflichtet.
Kunden mit bestimmten Finanzinstrumenten (Derivaten) müssen wir monatlich informieren. Da wir keinen Einfluss darauf haben, welche Wertpapiere unsere Kunden erwerben, erhalten ab dem kommenden Jahr nun alle Konto-/Depotinhaber mit einer hinterlegten FTG den monatlichen Vermögensstatus aus B3. Bei Wertpapierkrediten ist dies bereits seit Längerem der Fall.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir die regulatorischen Vorgaben bisher nur im B3-Vermögensstatus umsetzen konnten. Zu einer eventuellen Umsetzung im PAM-Vermögensstatus können wir derzeit leider noch keine verbindliche Aussage treffen. Seien Sie versichert, dass wir Ihnen PAM als Programm und für Ihr Reporting auch in Zukunft weiterhin zur Verfügung stellen möchten. Wir werden Sie über die weitere Entwicklung von PAM auf dem Laufenden halten.
Wichtiger Hinweis: Falls Ihre Kunden postalischen Versand gewählt haben, beachten Sie bitte, dass sich mit dem neuen zusätzlichen Reporting bzw. dem monatlichen Turnus die Portogebühren erhöhen, da wir das anfallende Porto jeweils an unsere Kunden durchreichen. Die aktuell gültigen Entgelte können Sie unserem „Preis-/Leistungsverzeichnis DAB B2B“ unter dem Punkt „IX. DAB Postmanager“ entnehmen. Nachfolgend finden Sie Hinweise zu möglichen Änderungen des Postversands.