Zum Zwecke der Qualitätsverbesserung der angebotenen Dienstleistungen (u.A. der Bereitstellung einer effizienten und qualitativ hochwertigen Infrastruktur) sowie zur Reduktion der Transaktionskosten gewähren Anlagegesellschaften (z. B. Kapitalverwaltungsgesellschaft bei Investmentfonds-Anteilen, Emittent bei Zertifikaten oder sonstigen Wertpapieren, Beteiligungsgesellschaft bei Beteiligungen an Geschlossenen Fonds) und Handelspartner der DAB sog. Zuwendungen, z. B. als Vertriebsfolgeprovisionen oder Platzierungsprovisionen. Ihre Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Umsatz im oder nach der Höhe des für den Kunden verwahrten Bestandes im jeweiligen Produkt und kann bis zu 100% der für das Produkt ausgewiesenen Verwaltungskosten, Ausgabeaufschläge oder üblichen Transaktionskosten betragen. Produkte, für die solche Zuwendungen gewährt werden, können z.B. Wertpapiere, Beteiligungen / Geschlossene Fonds, Edelmetalle, Kontoguthaben, Konten oder Depots sein. Die Höhe der Vertriebsfolgeprovisionen variiert und hängt von der Höhe des gesamten Orderbestandes der DAB bei den jeweiligen Anlagegesellschaften ab. Sie beträgt bei Fonds (z. B. Renten-, Aktien- und Immobilienfonds etc.) zwischen 0% und 1,8% p.a. (in der Regel ca. 0,3%) sowie bei Zertifikaten, strukturierten Anleihen und Aktien-Emissionen (IPO) zwischen 0% und 1,5% p.a.(in der Regel 0%). Die Höhe der Platzierungsprovisionen bei Zertifikaten und strukturierten Anleihen beträgt zwischen 0,0% und 3,0% (in der Regel ca. 1,5%) wobei der Emittent der DAB gegebenenfalls einen entsprechenden Abschlag auf den Emissionspreis einräumt. Im außerbörslichen ETF-Handel erhält die DAB Zuwendungen, sofern der Auftraggeber/Kunde günstiger gestellt wird als am Referenzmarkt. Diese betragen 0% bis 0,5% des Abrechnungsbetrages. Bei Wertpapieraufträgen, welche über Lang & Schwarz ausgeführt werden, beträgt die Umsatzvergütung zwischen 0,015% und 0,002% aus dem Handelsvolumen für Anleihen, Fonds und ETF ´s, sowie 0,00 EUR und 2,00 EUR pro Auftrag volumensunabhängig bei Aktien. Die DAB gewährt kundenbetreuenden Kooperations partnern (Vermögensverwalter, Anlageberater, Vermittler) Zuwendungen für den Vertrieb von Finanz- und sonstigen Produkten. Die Höhe der Zuwendungen variiert und orientiert sich meist am Wert der für Kunden gehaltenen Bestände bzw. am Umsatz in einem Produkt oder an der Höhe der vom Kunden gezahlten Transaktions- oder sonstiger Entgelte. Produkte, für die solche Zuwendungen gewährt werden, können z. B. Wertpapiere, Beteiligungen/ Geschlossene Fonds, Edelmetalle, Kontoguthaben, Konten oder Depots sein. Die Höhe der gewährten Vertriebsfolgeprovisionen beträgt bei Fonds (z.B. Renten-, Aktien- und Immobilienfonds etc.) zwischen 0% und 1,8% p.a. (in der Regel ca. 0,225%), bei Zertifikaten und strukturierten Anleihen zwischen 0% und 1,5% p.a. (in der Regel 0%), sowie bei Edelmetallen zwischen 0% und 0,28% p.a. (in der Regel 0%). Die Höhe der gewährten Umsatzprovisionen beträgt bei Wertpapieren zwischen 0% und 100% des von der DAB vereinnahmten Transaktionsentgeltes (in der Regel ca. 85%), bei Edelmetallen zwischen 0% und 0,25% des Kurswertes (in der Regel 0%). Bei Sparplänen betragen die gewährten Zuwendungen zwischen 0% und 100% des vereinnahmten Entgeltes (in der Regel ca. 100%). Die Höhe der gewährten Provisionen auf Depotführungsentgelte beträgt zwischen 0% bis 80% (in der Regel 0%) des von der DAB vereinnahmten Depotführungsentgeltes. Art und Höhe der Zuwendung je Produkt können kostenlos bei der DAB oder dem kundenbetreuenden Kooperationspartner erfragt werden. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Zuwendungen als Anreiz für den Sie betreuenden Kooperationspartner verstanden werden, in diese Produkte verstärkt zu investieren, zu beraten oder zu vermitteln, was zu Nachteilen für Sie führen kann. Die DAB erhält und gewährt im Rahmen des sozial Üblichen zudem geldwerte Vorteile mit Bezug zu Wertpapierdienstleistungen, z. B. Durchführung von oder Einladungen zu Fortbildungs- oder kulturellen Veranstaltungen.