DAB BNP Paribas hat – wie fast alle deutschen Kreditinstitute - mit den US-amerikanischen Bundessteuerbehörden „Internal Revenue Service“ (IRS) einen Vertrag geschlossen (sog. QI-Agreement). Dieser war aufgrund geänderter US-steuerrechtlicher Vorgaben die Voraussetzung, dass wir unseren Kunden auch weiterhin ein Geschäft mit US-Wertpapieren bieten können. Unsere Kunden profitieren von dieser Vereinbarung: Wir können die US-Erträge mit dem laut Doppelbesteuerungsabkommen gültigen US-Quellensteuersatz abrechnen. Wenn eine natürliche Person z.B. in Deutschland steuerpflichtig und ansässig ist sowie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, zahlt sie bei ihren regulären US-Dividenden automatisch lediglich die reduzierte US-Quellensteuer von 15 %. Sie müssen hierfür im Normalfall keine Formulare bei uns einreichen. Die US-Quellensteuer von 15 % wird von uns in voller Höhe auf die inländische Kapitalertragsteuer für die Kunden angerechnet.
Voraussetzung für den reduzierten US-Quellensteuersatz ist, dass bestimmte Dokumentations- und Legitimationspflichten erfüllt werden. Ohne den Abschluss des QI-Agreements wären grundsätzlich 30 % Quellensteuer auf alle Erträge aus US-Wertpapieren einzubehalten. Um unseren Kunden die Quellensteuersätze entsprechend einem ggf. vorhandenen Doppelbesteuerungsabkommen ihres Steuerdomizils mit den USA gewähren zu können, benötigen wir folgende zusätzliche Dokumentationsunterlagen: