DAB BNP Paribas - Die Nummer 1 der Vermögensverwalter

Jahressteuerbelege

Steuerbescheinigung & Erträgnisaufstellung
Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zu Ihren Jahressteuerbelegen, die Sie gegebenenfalls zur Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung benötigen.
Die Steuerdokumente für das Jahr 2024 werden voraussichtlich Ende März 2025 produziert. Dieser Termin gilt nur für Kunden, die 2024 ausschließlich Depots und Konten bei der DAB BNP Paribas hatten. Für Kunden, die 2024 in mehreren Geschäftsbereichen der BNP Paribas Deutschland (z.B. Consorsbank und DAB BNP Paribas) Geschäftsverbindungen unterhielten, werden wir im Jahr 2025 für das Steuerjahr 2024 wieder eine bereichsübergreifende, konsolidierte Jahressteuerbescheinigung erstellen. Diese wird im 2. Quartal 2025, voraussichtlich Ende April 2025, zur Verfügung gestellt. Die Dokumente werden je nach gewünschter Versandeinstellung elektronisch oder postalisch zugestellt.
Fragen & Antworten
  • Der Versand der Jahressteuerbescheinigung erfolgt ab Ende März für das vorangegangene Steuerjahr für Kunden der DAB BNP Paribas
  • Für Kunden, die in einem Steuerjahr in mehreren Geschäftsbereichen der BNP Paribas Deutschland (z.B. Consorsbank und DAB BNP Paribas) Geschäftsverbindungen unterhielten, erstellen wir im Folgejahr für das vorangegangene Steuerjahr eine bereichsübergreifende, konsolidierte Jahressteuerbescheinigung. Die konsolidierte Jahressteuerbescheinigung wird ca. Ende April bereitgestellt.
  • Eine Jahressteuerbescheinigung wird nur erstellt und versandt, wenn steuerlich relevante Daten, wie z.B. Erträge, Gewinne, Ersatzbemessungsgrundlagen etc. vorhanden sind. Eine Null-Bescheinigung wird nicht ausgestellt.
  • Eine Jahressteuerbescheinigung wird für Privatpersonen und Betriebliche Anleger erstellt, wenn sie in Deutschland steuerpflichtig sind.
  • Steuerausländer erhalten keine Jahressteuerbescheinigung, sondern gegebenenfalls Einzelsteuerbescheinigungen bei Geschäftsvorfall, wenn in Deutschland Steuern angefallen sind (z.B. Steuer auf Dividenden Deutscher Aktien.
  • Jahressteuerbescheinigung:
    Für Privatkunden gilt: Die Jahressteuerbescheinigung enthält ausschließlich kumulierte Werte, die sich aus den einzelnen zugeflossenen Erträgen aller Konten und Depots eines Kunden im jeweiligen Steuerjahr im Sinne des §20 EStG zusammensetzen. Wenn dem Kunden im Steuerjahr keine Erträge dieser Art zugeflossen sind, entfällt die Ausstellung einer Jahressteuerbescheinigung. Wir erstellen keine Null-Bescheinigung.
    Betriebsvermögen: Die Jahressteuerbescheinigung enthält ausschließlich kumulierte Werte, die sich aus den einzelnen zugeflossenen Erträgen des einzelnen Kontos oder Depots im jeweiligen Steuerjahr im Sinne des §43 EStG zusammensetzen.
  • Ggf. Verlustbescheinigung (nur wenn Sie diese schriftlich beantragt haben): Die Verlustbescheinigung ist Teil der Jahressteuerbescheinigung. Wenn die Kunden bis zum 15.12. des Vorjahrs eine Verlustbescheinigung beantragt haben und in einem Kalenderjahr oder über mehrere Jahre hinweg Verluste erwirtschafteten haben, die noch nicht verrechneten wurden, werden diese Verluste (Aktien und Sonstige) ausgewiesen. Die nicht angerechnete Quellensteuer darf nicht in das Folgejahr übertragen werden. Aus diesem Grund wird der Quellensteuertopf immer in der Jahressteuerbescheinigung ausgewiesen.
  • Erträgnisaufstellung: Die Erträgnisaufstellung dient u.a. als Instrument zur Erläuterung und Verifizierung der Angaben in der Jahressteuerbescheinigung. Sie schafft einen detaillierten, chronologischen Überblick über relevante Transaktionen des Berichtszeitraums. Enthalten sind darin auch die Veränderungen der Verrechnungstopfsalden sowie des Sparerpauschbetrages. Die Erträgnisaufstellung listet alle Transaktionen eines Kunden (bzw. der Inhabergemeinschaft) auf. Bei betrieblichen Anlegern wird - wie auch bei den Steuerbescheinigungen - für jedes Konto und für jedes Depot eine separate Erträgnisaufstellung erstellt. Kunden erhalten nur dann eine Erträgnisaufstellung, sofern ertragsrelevante Transaktionen aus dem vorangegangenen Jahr vorhanden sind.
  • Anlage SO: Die Anlage SO listet Veräußerungstatbestände für Edelmetall- und Xetra-Gold-Geschäfte aus dem vorangegangenen Jahr auf, die in der persönlichen Einkommensteuererklärung deklariert und versteuert werden müssen (§23 EStG). Devisengeschäfte werden nicht aufgeführt.
  • Anlage AUS nur für betriebliche Anleger: Die Anlage AUS enthält ausländische Einkünfte mit Anrechnung ausländischer Quellensteuer
  • Wenn Sie sich für die elektronische Zustellung Ihrer Belege entschieden haben, stellen wir Ihnen Ihre Belege zum komfortablen Abruf in Ihrem DAB-Postmanager bereit.
  • Wenn Sie sich für eine postalische Zustellung Ihrer Belege entschieden haben, erhalten Sie Ihre Jahressteuerbescheinigung per Post
  • Falls Sie im jeweiligen Steuerjahr Geschäftsverbindungen zu mehreren Geschäftsbereichen der BNP Paribas Deutschland S.A. (z.B. Consorsbank und DAB BNP Paribas) unterhielten, erhalten Sie eine bereichsübergreifende, konsolidierte Jahressteuerbescheinigung. Diese finden Sie im elektronischen Postfach der Consorsbank.
Die Verlustbescheinigung ist Teil der Jahressteuerbescheinigung. Wenn Sie bis zum 15.12. des Vorjahrs eine Verlustbescheinigung beantragt haben und in einem Kalenderjahr oder über mehrere Jahre hinweg Verluste erwirtschafteten haben, die noch nicht verrechneten wurden, werden diese Verluste (Aktien und Sonstige) ausgewiesen.
Die nicht angerechnete Quellensteuer darf nicht in das Folgejahr übertragen werden. Aus diesem Grund wird der Quellensteuertopf immer in der Jahressteuerbescheinigung ausgewiesen.
Eine Jahressteuerbescheinigung wird nur erstellt und versandt, wenn steuerlich relevante Daten, wie z.B. Erträge, Gewinne, Ersatzbemessungsgrundlagen etc. vorhanden sind. Eine Null-Bescheinigung wird nicht ausgestellt.
Die Ausstellung einer Jahressteuerbescheinigung erfolgt im Wesentlichen nur dann, wenn Ihnen im Kalenderjahr in der Summe positive Erträge zugeflossen sind. Ist dies nicht der Fall, erhalten Sie keine Jahressteuerbescheinigung. Bitte prüfen Sie auch, ob Ihre Jahressteuerbescheinigung in elektronischer Form in Ihrem Postmanager zum Abruf bereitsteht. Sie finden diese mit dem Datum 31.12. des jeweiligen Steuerjahres zusammen mit Ihrer Erträgnisaufstellung nebst ggf. Anlagen unter dem Dokumententyp „Jahressteuerdokumente“. Falls Sie im jeweiligen Steuerjahr Geschäftsverbindungen zu mehreren Geschäftsbereichen der BNP Paribas Deutschland S.A. (z.B. Consorsbank und DAB BNP Paribas) unterhielten, erhalten Sie eine bereichsübergreifende, konsolidierte Jahressteuerbescheinigung. Diese finden Sie im elektronischen Postfach der Consorsbank.
Jeder Privat-Kunde erhält nur eine Steuerbescheinigung unabhängig von der Anzahl der geführten Konten und Depots. Auf Grund gesetzlicher Anforderungen müssen wir für alle Kunden, die im jeweiligen Steuerjahr Geschäftsverbindungen zu mehreren Geschäftsbereichen der BNP Paribas Deutschland S.A. (z.B. Consorsbank und DAB BNP Paribas) unterhielten, eine bereichsübergreifende, konsolidierte Jahressteuerbescheinigung erstellen.
Sie haben das Original Ihrer Jahressteuerbescheinigung nicht bekommen bzw. möchten die elektronisch bereitgestellte Steuerbescheinigung per Post erhalten? Zur Ausstellung einer Zweitschrift oder Ausfertigung per Post bei Onlinezustellung benötigen wir ein Formular von Ihnen:
  • Sie sind DAB Kunde und hatten im Steuerjahr keine weitere Verbindung mit einem anderen Geschäftsbereich der BNP Paribas Deutschland S.A. (z.B. Consorsbank)? Senden Sie uns bitte das folgende Formular ausgefüllt und unterschrieben an die auf dem Formular genannten Kontaktwege.
  • Sie unterhielten im jeweiligen Steuerjahr Geschäftsverbindungen zu mehreren Geschäftsbereichen der BNP Paribas Deutschland S.A. (z.B. Consorsbank und DAB BNP Paribas)? Dann haben Sie eine bereichsübergreifende, konsolidierte Jahressteuerbescheinigung erhalten, die Sie im elektronischen Postfach der Consorsbank finden. Falls Sie eine Ausfertigung per Post wünschen, senden Sie bitte das folgende Formular ausgefüllt und unterschrieben an die auf dem Formular genannten Kontaktwege der Consorsbank.

Rechtliche Hinweise

Die Rechtsgrundlagen für Steuerregelungen können sich ändern. Die DAB BNP Paribas übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen zum Thema Steuerfragen. Die steuerliche Behandlung hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Soweit die auf dieser Seite enthaltenen Informationen auf Angaben externer Quellen beruhen, verwenden wir selbstverständlich nur solche Quellen, die als zuverlässig erachtet werden. Die zur Verfügung gestellten Informationen stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Für eine persönliche Steuerberatung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.