Ab 01.01.2025: Steuern aus Gewinnen von verzinsten Fremdwährungskonten werden direkt an das Finanzamt abgeführt
Die neuen Regelungen gelten für den Abzug der Kapitalertragsteuer erstmals für verzinste Fremdwährungsguthaben, die nach dem 31. Dezember 2024 angeschafft werden.
Was ist neu? Gewinne aus ab 01.01.25 angeschafften verzinsten Fremdwährungsguthaben werden einem Abzug der Kapitalertragsteuer unterworfen. Das ist unabhängig von der Haltedauer. Die Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen außerhalb der Jahresfrist entfällt damit bei verzinsten Fremdwährungsguthaben. Von der Änderung ist zum Beispiel das US-Dollar Tagesgeldkonto betroffen.
Verluste aus verzinsten Fremdwährungskonten werden ab Januar 2025 in den Verlustverrechnungstopf „Sonstige“ eingestellt.
Das Gute an dieser Änderung: Sie müssen diese Gewinne nicht mehr in Ihrer Steuererklärung angeben. Die Steuern werden ab 01. Januar 2025 automatisch abgeführt.
Weitere Hinweise: Bei verzinsten Fremdwährungsguthaben, die vor dem 01.01.2025 angeschafft wurden, gilt die bisherige Regelung (ggf. Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG). Auch bei unverzinsten Fremdwährungskonten ändert sich nichts.