DAB BNP Paribas - Die Nummer 1 der Vermögensverwalter

Beschwerdebearbeitung

Sie haben Fragen oder eine Beschwerde? – Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung.
Wir kümmern uns gerne um Ihre Anliegen. Auch wenn Sie einmal nicht zufrieden sein sollten, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung, denn nur so können wir immer besser werden. Nachfolgend erhalten Sie Informationen zur Anfrage- und Beschwerdebearbeitung bei der DAB BNP Paribas.
So können Sie uns kontaktieren
Übermitteln Sie uns Ihr Anliegen unkompliziert auf folgenden Wegen:
Bitte lassen Sie uns bei Anfragen oder Beschwerden folgende Angaben zukommen
Je genauer Sie uns Ihr Anliegen oder Ihre Beschwerde darlegen, desto schneller können wir Ihnen weiterhelfen. Bitte lassen Sie uns daher folgende Angaben zukommen:
  • Ihren Namen und Ihre Anschrift
  • Ihre Kontaktdaten, falls wir Rückfragen haben
  • Ihre Depot/Kontonummer
  • Den genauen Anlass Ihrer Anfrage und den Zeitpunkt des Ereignisses
  • Gegebenenfalls Wertpapierkennnummern und Produktbezeichnungen
  • Hatten Sie zum selben Anliegen bereits Kontakt mit uns? Dann teilen Sie uns bitte die Referenznummer des Vorgangs und wenn möglich den Sachbearbeiter mit, der Ihr Anliegen in Bearbeitung hat.
Wie wird Ihre Beschwerde bei der DAB BNP Paribas bearbeitet?
Bei Eingang Ihrer Beschwerde, dokumentieren wir diese in unserem CRM-System und versehen den Vorgang mit einer Referenznummer. Wir kümmern uns so schnell wie möglich um Recherche und Klärung Ihres Anliegens.
Innerhalb von 3 Tagen ab Eingang Ihrer Beschwerde erhalten Sie einen Zwischenbescheid oder eine abschließende Antwort. In diesem Zuge teilen wir Ihnen auch die Referenznummer des Vorgangs mit. Bei komplexeren Vorgängen und/oder falls externe Partner, wie z.B. Abwicklungspartner oder Emittenten involviert sind, bitten wir um Verständnis, dass die Bearbeitungsdauer länger ausfallen kann. Selbstverständlich halten wir Sie auf dem Laufenden. Sobald die Recherche abgeschlossen ist, erhalten Sie unsere Antwort entweder per Post, per E-Mail oder in Einzelfällen auch telefonisch.
Bezieht sich Ihre Anfrage auf eine Beratungsleistung, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die DAB BNP Paribas keinerlei Anlageberatung vornimmt. Wir werden Ihre Anfrage oder Beschwerde in diesem Fall an den durch Sie bevollmächtigten Finanzdienstleister weiterleiten und Sie darüber informieren.
Bei späteren Rückfragen zu Ihrer Beschwerde nennen Sie uns bitte immer die Referenznummer, die wir Ihnen mitgeteilt haben, damit wir Ihre Rückfrage dem Vorgang zuordnen können.
Außergerichtliche Streitschlichtung
Falls in seltenen Fällen keine Lösung gefunden wird, mit der beide Seiten zufrieden sind, haben Sie die Möglichkeit, eine unabhängige Stelle zu kontaktieren:
Ombudsmann der privaten Banken
Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungsstelle "Ombudsmann der privaten Banken"
Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungsstelle "Ombudsmann der privaten Banken" ( www.bankenombudsmann.de ) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag (§ 675 f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die nicht Verbraucher sind den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die "Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe", die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter www.bankenombudsmann.de abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief oder E-Mail) an die Geschäftsstelle der privaten Banken zu richten: Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, E-Mail: schlichtung@bdb.de
Europäische Online-Streitbeilegungsplattform
Die Europäische Kommision hat unter ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Zudem können Sie sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden. Informationen dazu finden Sie hier: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht .