DAB BNP Paribas - Die Nummer 1 der Vermögensverwalter

Fragen & Anworten

Änderung persönliche Daten
Für Adressänderungen senden Sie bitte das folgende Formular per E-Mail oder Fax an:
E-Mail: Adressaenderung@dab.com
Fax: + 49 89 / 500 684 752
ACHTUNG: Adressänderungen können ausschließlich vom DAB Depot-/Kontoinhaber persönlich in Auftrag gegeben werden. Bei Gemeinschaftskonten und Junior-Depots benötigen wir die Unterschriften beider DAB Depot-/Kontoinhaber bzw. aller gesetzlichen Vertreter. Aufträge zur Adressänderung können nur bearbeitet werden, wenn die korrekte und vollständige DAB Depot-/Kontonummer auf dem Auftrag vorhanden ist.
Für Namensänderungen senden Sie bitte das folgende Formular per Post an:
DAB BNP Paribas
Postfach 25 47
90011 Nürnberg
Bei einer Namensänderung ist es unbedingt erforderlich, den Änderungsantrag im Original und ein Nachweisdokument (z. B. Kopie neuer Personalausweis oder Kopie Heiratsurkunde) einzureichen.
ACHTUNG: Namensänderungen können ausschließlich vom DAB Depot-/Kontoinhaber persönlich in Auftrag gegeben werden. Bei Gemeinschaftskonten und Junior-Depots benötigen wir die Unterschriften beider DAB Depot-/Kontoinhaber bzw. aller gesetzlichen Vertreter. Aufträge zur Namensänderung können nur bearbeitet werden, wenn die korrekte und vollständige DAB Depot-/Kontonummer auf dem Auftrag vorhanden ist.
Zur Aktualisierung Ihrer Kundendaten füllen Sie bitte Formular
digital aus und übermitteln es uns per Mail an kundendatenaktualisierung@dab.com .
Alternativ können Sie es auch ausdrucken und uns per Post an
DAB BNP Paribas
Postfach 25 47
90011 Nürnberg
schicken.
Durch das „Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen“ sind wir verpflichtet, Ihre steuerlichen Ansässigkeiten zu erheben und später ggf. an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Im Allgemeinen wird eine Person steuerlich ansässig in einem Staat, wenn sie nach dem Recht dieses Staates (steuerliche Abkommen eingeschlossen) aufgrund ihres Wohnsitzes, Aufenthaltes, des Ortes ihrer Geschäftsleitung oder eines anderen ähnlichen Merkmals Steuern bezahlt oder bezahlen sollte und nicht nur, weil sie Einkommen aus Quellen in diesem Staat erzielt.
Kontoführung
Pro DAB Depot/Konto können maximal zwei Inhaber eingetragen sein. Über das Gemeinschaftskonto darf jeder Kontoinhaber ohne Mitwirkung des anderen handeln.
Ein Referenzkonto dient Ihrer Sicherheit. Sobald ein Referenzkonto bei uns im System hinterlegt ist, können aus Sicherheitsgründen Überweisungen von Ihrem DAB Depotkonto nur auf das hinterlegte Referenzkonto erfolgen. Auch Daueraufträge können zugunsten dieses Kontos eingerichtet werden. Bitte teilen Sie uns dafür ein oder mehrere laufende Konten bei Ihrer Hausbank oder einer anderen Bank Ihrer Wahl mit.
Beachten Sie bitte, dass die Einrichtung eines Referenzkontos nur schriftlich mit der Unterschrift des Kontoinhabers/der Kontoinhaber im Original möglich ist. Es können bis zu fünf inländische oder ein SEPA-fähiges ausländisches und vier inländische Referenzkonten eingerichtet werden.
Bitte senden Sie das Formular im Original per Post an:
DAB BNP Paribas
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90011 Nürnberg
Änderungen oder Löschungen von Referenzkonten können bis zu 5 Tage in Anspruch nehmen. In dieser Zeit kann nur zu Gunsten eines bisherigen Referenzkontos oder unter Vorlage des Überweisungsauftrages mit Kundenunterschrift im Original (kein Fax, keine Kopie) überwiesen werden.
Eine kurzzeitige Änderung, beispielsweise für eine einmalige Überweisung, ist leider nicht möglich. Referenzkonten dienen als zusätzliche Sicherheit für Sie, deshalb sind bei Einrichtung solcher Referenzkonten auch nur Überweisungen auf diese Konten möglich.
Bitte senden Sie zur Erteilung einer Vollmacht folgendes Formular im Original an:
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Pro DAB Depot/Konto können mehrere Bevollmächtigte bestimmt werden. Bitte beachten Sie: Wir benötigen für alle DAB Depot-/Kontoinhaber und Bevollmächtigte eine persönliche Legitimation.
Von allen Kunden, die keine natürlichen Personen sind, und die Devisen-Derivategeschäfte tätigen könnten, benötigen wir den so genannten „Cross-Border SWAPS Representation Letter“ der US-Behörde ISDA (International Swaps and Derivatives Association Inc).
Mehr Infos finden Sie unter CFTC Representation Letter
Kontoschließung
Bitte senden Sie uns für die Auflösung folgendes Formular im Original per E-Mail, Fax oder Post an:
E-Mail: Kontoloeschung@dab.com
Fax: +49 89 500 68-4754
Post:
DAB BNP Paribas
Postfach 25 47
90011 Nürnberg
ACHTUNG: Fax oder E-Mail reicht nur aus, wenn der Empfänger im Rahmen der Auflösung der Kontoinhaber selbst ist, ansonsten benötigen wir das Original per Post. Wenn ein Referenzkonto hinterlegt ist und die Überweisung an ein abweichendes Konto geht, benötigen wir ebenfalls das Original.
Leider nein. Wünschen Sie die Löschung des Depots, so wird gleichzeitig das bisherige Verrechnungskonto aufgelöst und umgekehrt. Beide bedingen einander und können nicht unabhängig voneinander weitergeführt werden.
Für die Auflösung des DAB Depots/Kontos fallen keine Gebühren an.
Sollen bei der Depot-Auflösung Auslandszahlungen ausgeführt werden, so fallen die üblichen Gebühren für Auslandszahlungen an.
Bei Wertpapierüberträgen ins Ausland kann es unter Umständen zu einer Gebührenbelastung durch Ihre empfangende Depotbank im Ausland kommen. Auskünfte darüber kann Ihnen die Empfängerbank erteilen.
Als Inhaber bzw. als Mitinhaber können Sie das DAB Depot/Konto jederzeit kündigen. Bei einem Gemeinschafts-Depot müssen alle Depot-/Kontoinhaber den Auflösungsauftrag unterschreiben.
Möchten Sie das DAB Depot/Konto eines noch nicht volljährigen Kindes kündigen, so müssen alle Erziehungsberechtigten (= gesetzliche Vertreter) den Auflösungsauftrag unterschreiben. Bitte beachten Sie: Besteht eine so genannte "Zusatzvereinbarung für ein Minderjährigen-Depot", ist nur der darin genannte gesetzliche Vertreter berechtigt, das DAB Depot/Konto zu kündigen.
Mit Volljährigkeit des Kindes erlischt automatisch die Verfügungsberechtigung der gesetzlichen Vertreter. Ist das DAB Depot/Konto noch nicht auf das Kind, also den jetzt alleinigen Inhaber, umgeschrieben, benötigen wir von diesem zusätzlich zum Auflösungsauftrag eine Identitätsfeststellung per Post-Ident, welches in jeder Postfiliale durchgeführt werden kann.
MiFID
MiFID (Markets in Financial Instruments Directive) ist eine europäische Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, die sich weltweit auf Finanzmärkte auswirkt. Die Richtlinie regelt einerseits die Anforderungen an Wertpapierfirmen und die Zulassungsbedingungen für geregelte Märkte. Zum anderen bestimmt sie das aufsichtsrechtliche Meldewesen und sichert Transparenz im Handel mit Finanzprodukten und verbessert den Anlegerschutz.
MiFID ist die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, MiFIR ist die dazugehörige Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente.
Der Ex-post Kostenausweis informiert für den abgelaufenen Berichtszeitraum über sämtliche Kosten für Wertpapierdienstleistungen und Wertpapier-Nebendienstleistungen, also sämtliche Anschaffungs-, Halte- und Veräußerungskosten, sowie sämtliche Kosten für die Finanzinstrumente und Dienstleistungen im jeweiligen Kundenbestand.
Mehr Infos finden Sie unter Ex-post-Kostenausweis
Der Ex-post Kostenausweis für den Berichtszeitraum (= Kalenderjahr) wird ab Mitte des Folgejahres zugestellt. Sie erhalten ihn – je nach Einstellung – auf dem gleichen Weg wie Ihren Jahresdepotauszug, d.h. entweder online in Ihre E-Box oder per Post.
Mehr Infos finden Sie unter MiFID II: Ex-post Kostenausweis
Als Bank sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, unsere Kunden vor jeder Wertpapierdienstleistung über alle Kosten und Nebenkosten zu informieren, die im Zusammenhang mit dem Erwerb oder Verkauf eines Finanzinstruments auf sie zukommen. Dieser Verpflichtung kommen wir mit dem so genannten "Ex-ante Kostenausweis" nach.
Mehr Infos finden Sie unter MiFID II: Ex-ante Kostenausweis
Nachlass
Im Nachlassfall senden Sie uns bitte folgende Dokumente:
  • Kopie der Sterbeurkunde
  • Eine lesbare Kopie des vollständigen Erbnachweises (entweder Erbschein oder sämtliche eröffneten Testamente und Erbverträge mit den dazugehörigen Eröffnungsniederschriften des Amtsgerichts).
  • Legitimationen aller Erben mittels
    • Kopie der Vorder-/Rückseite des Personalausweises mit Original-Unterschrift von allen Erben, bei Reisepass zusätzlich Meldebescheinigung
    • oder optional PostIdent + Ausweiskopie / Videoidentifikation
    • Sofern wir dem Intermediär "Legitimationsberechtigung" erteilt haben: Ausweiskopie (Personalausweis oder Reisepass) mit Unterschrift des Erben und Legitimationsvermerk des Intermediärs oder Ausweiskopie mit Identifizierungsbogen im Original
  • Formular "Konto-/Depotschließung im Nachlassfall " mit Unterschriften aller Erben bzw. des überlebenden Mitinhabers, wenn das Nachlasskonto ein Gemeinschafts-Depotkonto ist. Eine Umschreibung auf ein Einzel-Depotkonto ist leider nicht möglich.
Gegebenenfalls müssen wir im Nachgang weitere Unterlagen anfordern, sofern die vorhandenen Formulare das Auflösen des Nachlasskontos nicht abdecken.
Bitte senden Sie uns für die Schließung folgendes Formular per E-Mail, Fax oder Post an:
E-Mail: info@dab.com
Fax: +49 89 500 68-667
Post:
DAB BNP Paribas
Postfach 25 47
90011 Nürnberg
Wir benötigen eine Kopie der Geburtsurkunde und ggfs. Einen Sorgerechtsnachweis bzw. optional Namensänderungsnachweis (wegen Heirat). Die gesetzlichen Vertreter müssen sich ordnungsgemäß legitimieren. Am einfachsten erfolgt dies anhand einer Kopie der Vorder-/Rückseite des Personalausweises mit Original-Unterschrift, beim Reisepass benötigen wir zusätzlich die Meldebescheinigung. Weitere mögliche Legitimationsformen finden Sie bei den generellen Unterlagen zur Nachlassbearbeitung aufgelistet.
Bei im Ausland lebenden Erben reichen Sie bitte ergänzend zu den allgemeinen Unterlagen unter „Welche Unterlagen werden im Nachlassfall benötigt?“ ein:
  • Ordnungsgemäße Legitimation, siehe „Welche Unterlagen werden im Nachlassfall benötigt?“
  • W-8BEN Formular
  • Bei Erben mit US-Nationalität oder US-Bezug benötigen wir ein W9 Formular
  • Zudem benötigen wir bei jeglichem Auslandsbezug (Inhaber, Erben, Bevollmächtigte im Ausland oder Überweisungen/Überträge ab 600 Euro ins Ausland etc.) eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aufgrund der Haftung der Kreditinstitute nach § 20 Abs. 6 Satz 2 Erbschaftsteuergesetz von der Erbschaftssteuerstelle des zuständigen Finanzamtes. Wir fordern diese beim Finanzamt an, jedoch müssen die Erben sich mit dem Finanzamt in Verbindung setzen und eine Datenfreigabe erteilen, damit das Finanzamt uns die Unbedenklichkeitsbescheinigung zusenden darf (Datenschutz).
Eine Umschreibung auf ein Einzel-Depotkonto ist leider nicht möglich.
Bei einem Einzel-Depotkonto benötigen wir bitte folgende Unterlagen:
  • Kopie der Sterbeurkunde
  • Formular "Konto-/Depotschließung im Nachlassfall" mit Unterschrift des oder eines Bevollmächtigten
  • Bei Auslands-Bezug siehe "Einzel-Depotkonto"
Bei einem Gemeinschafts-Depotkonto ist die Auflösung durch den Bevollmächtigten nicht möglich. In diesem Fall benötigen wir bitte folgende Unterlagen:
  • Kopie der Sterbeurkunde
  • Formular "Konto-/Depotschließung im Nachlassfall" mit Unterschrift des Mitinhabers
  • Bei Auslands-Bezug siehe " Ich bin Erbe und lebe im Ausland, was ist zu beachten?"
Gegebenenfalls müssen wir im Nachgang weitere Unterlagen anfordern, sofern die vorhandenen Formulare das Auflösen des Nachlasskontos nicht abdecken.
Bitte senden Sie uns für die Schließung folgendes Formular per E-Mail, Fax oder Post an:
E-Mail: info@dab.com
Fax: +49 89 500 68-667
Post:
DAB BNP Paribas
Postfach 25 47
90011 Nürnberg
Eine Umschreibung auf eine andere Person ist leider nicht möglich. Wir eröffnen aber gerne ein neues Depotkonto für die Erben, den Mitinhaber oder den Bevollmächtigten.
Bestattungskosten werden "in gängiger Höhe" ohne Erbnachweis nach Vorlage einer Kopie der Rechnungen vom Nachlass-Konto beglichen. Die Überweisung geht dabei ausschließlich an den Rechnungssteller (Friedhof, Bestattungsunternehmen, Stadt, Gemeinde) und nicht an eine dritte Person, die Vorabzahlungen geleistet hat.
Wir als Kreditinstitut sind verpflichtet, innerhalb eines Monats ab Bekanntwerden des Todes eines Kontoinhabers das zuständige Finanzamt zu informieren. Gemeldet werden die Salden aller Depotkonten und ob es sich um ein Gemeinschafts- oder Einzel-Depotkonto handelt. Es wird keine Kopie dieser Meldung an die Erben gesendet. Bevollmächtigte Finanzdienstleister können die Konto-/Depotbestände in unseren Systemen abrufen.
Ja. Ein unentgeltlicher Wertpapierübertrag an den/die Erben mit dem Merkmal „Inhaberwechsel – Erbschaft nur mit vorliegendem Erbnachweis“ liegt nur dann vor, wenn Wertpapiere aus einem Nachlassdepot auf einen mit vollständigem Erbnachweis nachgewiesenen Erben übertragen werden. Sobald auf dem Empfängerdepot mindestens ein nicht nachgewiesener Erbe mit beteiligt ist, trifft dies nicht mehr zu und wir senden den Auftrag zum Übertrag zurück.
Online Banking
Sie bekommen nach Antragstellung einen Brief mit der Zugangsnummer. Zudem erhalten Sie in separaten Briefen Ihre PIN und einen Aktivierungscode für das SecurePlus-Verfahren (QR-TAN). Zur Ihrer Sicherheit versenden wir die Briefe anonym.
Bitte senden Sie für die Entsperrung folgendes Formular per E-Mail oder Fax an:
E-Mail: zugangsdaten@dab.com
Fax-Nummer: +49 89 / 500 68 4751
Bitte senden Sie für die erneute Zusendung der Zugangsdaten folgendes Formular per E-Mail oder Fax an:
E-Mail: zugangsdaten@dab.com
Fax-Nummer: +49 89 / 500 68 4751
Zum Thema DAB SecurePlus App finden Sie alle wichtigen Infos auf folgender Seite:
Steuern
Mit der Erteilung eines Freistellungsauftrages an ein oder mehrere Kreditinstitute innerhalb der Freibeträge (Verheiratete und gemeinsam Veranlagte EUR 2.000,- / Alleinstehende EUR 1.000,-) bewirken Sie, dass Ihnen bis zu dem im Freistellungsauftrag angegebenen Betrag Kapitalerträge ohne Abzug von Kapitalertragsteuer (25 %), Solidaritätszuschlag (5,5 % aus 25 %) und ggf. Kirchensteuer gutgeschrieben werden.
Einrichtungen sowie Änderungen eines Freistellungsauftrages können Sie jederzeit mit folgendem Formular vornehmen. Bitte senden Sie uns das Formular per E-Mail oder Fax an:
E-Mail: FSA@dab.com
Fax: +49 89 / 500 684 750
Eine Herabsetzung des Freistellungsbetrages können Sie auch rückwirkend vornehmen, allerdings nur in Höhe des noch nicht beanspruchten Freibetrages.
Bei einer unterjährigen Erteilung oder Erhöhung des Freistellungsauftrages wird dieser rückwirkend mit im Kalenderjahr bereits versteuerten Erträgen verrechnet, so dass Ihnen dann ggf. Kapitalertragsteuer (und ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) erstattet wird. Diese Verrechnung erfolgt ggf. nicht sofort sondern mit dem nächsten steuerlich relevanten Ertrag (z.B. Zinsgutschrift oder Dividende), der nach der Einpflege des neuen Freistellungsauftrages über Ihr DAB Depotkonto verbucht wird.
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Auftrag unbefristet zu erteilen oder bis zum 31.12. eines Jahres zu befristen.
Ihr Freistellungsauftrag ist im Jahr der Einreichung ab dem 01.01. und für alle bei uns geführten Konten und Depots gültig.
Das neue Gesetz zur Erhöhung des Sparerpauschbetrags sieht folgendes vor:
  • Die Erhöhung für Einzelpersonen von derzeit 801 auf 1.000 Euro
  • Bei zusammenveranlagten Lebenspartnern von 1.602 auf 2.000 Euro.
Zum 01.01.2023 wurden die Freistellungsaufträge, die bei uns eingereicht wurden, automatisch angepasst:
  • Sie haben aktuell den maximalen Betrag von 801 Euro bis auf weiteres erteilt?
    Dann erhöht sich dieser Betrag automatisch auf 1.000 Euro zum 01.01.2023. Sie müssen dafür nichts tun.
  • Sie haben aktuell den maximalen Betrag von 1602 Euro bis auf weiteres erteilt:
    Dann erhöht sich dieser Betrag automatisch auf 2.000 Euro zum 01.01.2023. Sie müssen dafür nichts tun.
  • Ihr Freistellungsauftrag bei uns ist aktuell niedriger als die mögliche Obergrenze?
    Dann erhöhen wir diesen zum 01.01.2023 prozentual um 24,844 %.
  • Sie möchten Ihren Freistellungsauftrag ab 01.01.2023 anders aufteilen?
    Einrichtungen sowie Änderungen eines Freistellungsauftrages können Sie mit folgendem Formular vornehmen. Bitte senden Sie uns das Formular per E-Mail oder Fax an:
    E-Mail: FSA@dab.com
    Fax: +49 89 / 500 684 750
Als Steuerpflichtiger können Sie Ihr zur Verfügung stehendes Freistellungsvolumen auf mehrere Kreditinstitute verteilen. Dabei dürfen Sie jedoch die entsprechenden Höchstgrenzen (Verheiratete und gemeinsam Veranlagte EUR 2.000,- / Alleinstehende EUR 1.000,-) in Summe nicht überschreiten.
Sind Sie verheiratet und werden vom Finanzamt gemeinsam veranlagt, dann muss auch für ein bestehendes Einzelkonto der Freistellungsauftrag von Ihrem Ehepartner unterschrieben werden. Bei getrennter Veranlagung von Ehepartnern vermerken Sie dies bitte auf Ihrem Auftrag. Es können nur gemeinsam veranlagte Ehegatten einen gemeinsamen Freistellungsauftrag stellen. Bei gemeinsam veranlagten Ehepartnern mit unterschiedlichen Nachnamen benötigen wir zusätzlich eine Kopie der Heiratsurkunde.
Der Freistellungsauftrag greift nicht bei ausländischen Quellensteuern.
Löschungen des bisher freigestellten Betrages können Sie jederzeit formlos vornehmen. Bitte beachten Sie, dass die Löschung nur möglich ist, solange der Freibetrag noch nicht beansprucht wurde.
Bei Freistellung eines Einzelkontos eines verheirateten Depotinhabers ist bei gemeinsamer Veranlagung auch die Unterschrift des Ehepartners notwendig. Bei getrennter Veranlagung vermerken Sie dies bitte auf Ihrem Auftrag.
Selbstverständlich. Bei Gemeinschaftskonten ist aus steuerlichen Gründen die Einrichtung eines Freistellungsauftrages jedoch nur bei gemeinsam veranlagten Ehepartnern (= Depot-/Kontoinhaber) möglich.
Anstelle eines Freistellungsauftrages kann der Steuerpflichtige unter bestimmten Voraussetzungen eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV) bei seinem Finanzamt beantragen. Diese Bescheinigung für Privatpersonen wird vom zuständigen Wohnsitzfinanzamt auf Antrag in solchen Fällen erstellt, bei denen eine Einkommensteuerveranlagung voraussichtlich nicht in Frage kommt.
Wie beim Freistellungsauftrag werden dem Anleger damit Kapitalerträge ohne Abzug von Kapitalertragsteuer (KESt), Solidaritätszuschlag (SolZ) und ggf. Kirchensteuer (KiSt) vergütet. Eine Betragsbegrenzung gibt es hier nicht.
Zur Hinterlegung einer NV-Bescheinigung benötigen wir eine gut leserliche Kopie aller Seiten (auch Rückseiten) des Dokuments. Bitte senden Sie uns die Kopie
  • als pdf-Anhang per E-Mail an NVB@dab.com
  • per Fax an 089/500 68 2405
  • oder per Post an: DAB BNP Paribas, Postfach 25 47, 90011 Nürnberg
Das Original verbleibt bei Ihren Unterlagen.
Zum Thema Jahressteuerbelege finden Sie alle wichtigen Infos auf folgender Seite:
  • Grundsätzlich gilt: Aktienverluste und sonstige Verluste, die Sie in Ihrem Wertpapierdepot gemacht haben, werden über die jeweiligen Verlustverrechnungstöpfe automatisch mit Gewinnen bei derselben Bank verrechnet.
  • Verluste, die in einem Jahr nicht mit Gewinnen bei derselben Bank verrechnet werden können, werden automatisch in das nächste Jahr übernommen, wenn Sie keine Verlustbescheinigung beantragen.
  • Die Verlustbescheinigung weist die Verluste eines Steuerjahres aus, die nicht bereits mit Gewinnen verrechnet wurden. Der Verlusttopf der Bank wird dann zu Beginn des Folgejahres auf „0“ gesetzt.
Wichtig:
  • Bitte beantragen Sie die Bescheinigung bis spätestens 15. Dezember eines Jahres. Sie gilt dann für das aktuelle Jahr.
  • Wenn Sie eine Verlustbescheinigung beantragen, setzen wir die entsprechenden Verlustverrechnungstöpfe auf „0“. Verbleibende Verluste werden dann auch nicht von der Bank auf das nächste Steuerjahr übertragen.
  • Haben Sie die Verlustbescheinigung beantragt, kann dies nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Bitte verwenden Sie hierfür dieses Formular:
Die Verlustbescheinigung ist ein Teil der Jahressteuerbescheinigung. Diese stellen wir unseren Kunden ab Ende März für das vorangegangene Steuerjahr zur Verfügung.
  • Bei Gewinnen aus Termingeschäften vor und nach Verlustverrechnung (mit sonstigen Verlusten) sowie Verlusten aus Termingeschäften und wertlosen Wirtschaftsgütern müssen Sie seit 2022 keine Verlustbescheinigung beantragen. Diese werden ohne Antrag automatisch ausgewiesen. Mehr dazu finden Sie auf dieser Seite: Verlustverrechnung
  • Die nicht angerechnete Quellensteuer darf nicht in das Folgejahr übertragen werden. Deshalb weisen wir den Quellensteuertopf immer automatisch in der Jahressteuerbescheinigung aus.
Verwahrentgelt
Seit 01.08.2022 stellen wir für EUR-Einlagen kein Verwahrentgelt mehr in Rechnung. Ab 01.10.2022 entfallen zudem die Verwahrentgelte für CHF-, SEK- und DKK-Einlagen.
Mehr Infos zu früheren Zeiträumen sowie Währungskonten finden Sie unter Verwahrentgelt
Wertpapierhandel
Nein, den Handel mit Krypto-Währungen bieten wir derzeit nicht an.
Nein, einen Handel bieten wir für diese Wertpapiere derzeit nicht an.
Grundsätzlich können Sie diese jederzeit bei uns verkaufen, auf ein anderes Depot übertragen oder im Depot liegen lassen.
Ja, grundsätzlich ist das möglich. Sie können diese Papiere allerdings bei uns nicht nachkaufen.
Wertpapierübertrag
Ein Übertrag von inländischen Wertpapieren kann 1-3 Wochen dauern (Fonds ggf. länger); ein Übertrag aus dem oder in das Ausland kann einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen.
Sollten Sie Rückfragen zur Bearbeitung bei der abgebenden Bank haben, wenden Sie sich bitte direkt dorthin. Wir haben auf die Abwicklung bei einer anderen Bank leider keinen Einfluss und bekommen aus Datenschutzgründen selbst keine Informationen.
Senden Sie uns zur Recherche bitte folgende Daten:
  • Bei Anschaffungsdaten und Übertrag des Verlustverrechnungstopfes: Taxbox ID
  • Bei Wertpapieren: Informationen über die genaue Liefer-Instruktion des Übertrags (kein Ausbuchungsbeleg)
Bitte senden Sie uns die Daten per E-Mail an: serviceline@dab.com
Den Auftrag erteilen Sie bitte mit dem Formular "Auftrag zum Einzug von Konto und Depot“
Senden Sie dieses bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die abgebende Bank.
Überträge aus dem Ausland beauftragen Sie bitte direkt bei der abgebenden Bank. Bitte beauftragen Sie das abgebende Institut, sich direkt mit unserer Abwicklungsstelle HSBC Trinkaus & Burkhardt in Verbindung zu setzen und vor dem Übertrag abzustimmen, wo die Wertpapiere lagern und welchen Lieferweg die abgebende Bank wählen muss, damit die Wertpapiere auf eine unserer Lagerstellen übertragen werden können.
Von der abgebenden Bank sollten unbedingt folgende Angaben gemacht werden:
  • Lagerstelle der abgebenden Bank
  • ISIN und Bezeichnung der zu liefernden Stücke
  • Stückzahl
  • Die Depotnummer bei der DAB BNP Paribas
Kontaktdaten unserer Abwicklungsstelle:
HSBC Trinkaus & Burkhardt
E-Mail: fop-transfer@hsbc.de
Fax: 0211 910 93574
Bitten Sie die abgebende Bank im Ausland, sich mit HSBC in Verbindung setzen, um die Lieferwege zu klären.
Für einen Übertrag von der DAB an eine Fremdbank senden Sie uns bitte folgendes Formular per E-Mail, Fax oder Post an:
E-Mail: Wertpapieruebertrag@dab.com
Fax: +49 89-50068-798
DAB BNP Paribas
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Bei Depotübertrag im Rahmen einer Kontolöschung nutzen Sie bitte das Formular
Bei Überträgen ins Ausland benötigen wir immer eine Faxnummer und/oder eine E-Mail-Adresse der Empfängerbank, um die Lieferinstruktionen auszutauschen!
Bitte beachten Sie, dass nur ganze Stücke transferiert werden können.
Für einen Übertrag innerhalb der DAB senden Sie uns bitte folgendes Formular per E-Mail, Fax oder Post an:
E-Mail: Wertpapieruebertrag@dab.com
Fax: +49 89-50068-798
DAB BNP Paribas
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Bei Depotübertrag im Rahmen einer Kontolöschung nutzen Sie bitte das Formular
Die steuerlichen Anschaffungsdaten werden innerhalb Deutschlands i.d.R. über die TaxBox automatisch übertragen und für die steuerliche Behandlung berücksichtigt. Sie können dies auf dem Beleg „Anpassung Anschaffungsdaten“ nachvollziehen.
Bitte beachten Sie: Die steuerlichen Anschaffungsdaten werden nicht automatisch im Online-Banking als Einstandswert angezeigt. Bei der Einlieferung von Wertpapieren auf ein bei der DAB BNP Paribas geführtes Depot werden das Datum der Einbuchung und der Schlusskurs des Vortages als Einstandswerte im System B3 hinterlegt.
Bitte vermerken Sie auf dem Übertragsformular, um welche Übertragsart es sich in Ihrem Fall handelt. Es gibt folgende Arten:
  • Inhabergleicher Übertrag
    Überträge auf eigene Depots gelten steuerrechtlich nicht als Inhaberwechsel und sind daher steuerlich unbeachtlich. Eine Meldung an die Finanzbehörden erfolgt daher nicht. Anschaffungsdaten werden innerhalb von Deutschland übertragen.
  • Übertrag mit Inhaberwechsel – unentgeltlich
    Überträge auf Depots Dritter gelten als Überträge mit Inhaberwechsel. Seit dem 01.01.2010 fallen darunter auch Überträge zwischen Ehegattendepots. Werden ab dem 01.01.2009 angeschaffte Bestände unentgeltlich übertragen, erfolgt grundsätzlich die Meldung „unentgeltlicher Übertrag“ an die Finanzbehörden. Anschaffungsdaten werden innerhalb von Deutschland übertragen.
  • Übertrag mit Inhaberwechsel – Erbschaft
    Anschaffungsdaten werden innerhalb von Deutschland übertragen. Achtung: Falls ein unentgeltlicher Wertpapierübertrag an den/die Erben gewünscht ist, benötigen wir immer einen Erbnachweis und das Empfängerdepot darf ausschließlich auf den/die Erben/Miterben lauten.
  • Übertrag mit Inhaberwechsel – entgeltlich
    Für Bestände, die ab dem 01.01.2009 angeschafft wurden, unterstellt das Einkommenssteuergesetz eine Veräußerung, sofern bei Beauftragung der Übertrag nicht als unentgeltlich deklariert wurde.
Die Auswahlmöglichkeiten finden Sie auf dem Übertragsformular auf Seite 2 unter „Art des Übertrags“.
Ohne Angabe der Übertrags-Art ist das abgebende Kreditinstitut berechtigt, bei nicht identischer Inhabergemeinschaft den Auftrag als Übertrag „Inhaberwechsel – entgeltlich“ zu erfassen.
Bei der Einlieferung von Wertpapieren auf ein bei der DAB BNP Paribas geführtes Depot werden das Datum der Einbuchung und der Schlusskurs des Vortages als Einstandswerte im System hinterlegt. Im Onlinebanking werden Ihnen somit bei Einlieferung nicht automatisch die steuerlichen Anschaffungsdaten angezeigt. Die steuerlichen Anschaffungsdaten werden Ihnen, sofern uns diese von der abgebenden Bank übermittelt wurden, mittels des Belegs "Anpassung Anschaffungsdaten" bestätigt.
Für eine eventuelle Anpassung der Einstandswerte im System wenden Sie sich bitte an den für Ihr Depot bevollmächtigten Finanzdienstleister.
Folgende Voraussetzungen sind für den Übertrag von Verlustverrechnungstöpfen bei der Auslieferung an eine Fremdbank zu beachten:
  • Verlustverrechnungstöpfe können nur bei inhabergleichem Übertrag aller Depots an die Empfängerbank geliefert werden und auch erst nach Ausbuchung der letzten Position.
  • Das Inhaberverhältnis muss beim Empfängerdepot identisch sein wie bei der DAB.
  • Es dürfen keine Depotbestände mehr bei BNP Paribas Deutschland (z.B. DAB oder Consorsbank) vorhanden sein. Haben Sie noch ein Depot mit Bestand bei der DAB oder bei der Consorsbank, können wir den Verlustverrechnungstopf nicht übertragen. Wenn Sie Ihr Depot bei der DAB löschen, aber bei der Consorsbank noch Bestand im Depot haben, ist ein Übertrag des Verlustverrechnungstopfes ebenso nicht möglich. (Hintergrund: DAB und Consorsbank sind Marken der BNP Paribas Deutschland und werden steuerlich bereichsübergreifend betrachtet.)
  • Sie können auf dem Formular ankreuzen, welche Töpfe er übertragen möchte: Aktien, Sonstige, ausländische Quellensteuer
  • Es kann jeweils nur der gesamte Verlustverrechnungstopf übertragen werden, ein Teilübertrag ist nicht möglich.
  • Es müssen aufgelaufene Verluste vorhanden sein.
Sofern keine aktiven Depots mehr vorhanden sind und kein Kundenauftrag zur Übertragung der Verlustverrechnungstöpfe vorliegt, werden wir einen eventuellen Verlustverrechnungstopf im Rahmen der Jahressteuerbescheinigung (Verlustbescheinigung) ausweisen.
Bei der Einlieferung von Verlustverrechnungstöpfe zur DAB beachten Sie bitte Folgendes:
Die Verlustverrechnungstöpfe werden erst nach dem vollständigen Übertrag der Wertpapiere von der abgebenden Bank geliefert. Dies kann bis zu einer Woche dauern. Sofern Ihr Übertrag bereits seit mindestens einer Woche vollständig erfolgt ist, möchten wir Sie bitten, sich an die abgebende Bank zu wenden. Wir haben auf die Abwicklung bei der anderen Bank leider keinen Einfluss.
Zahlungsverkehr
Neu: Ab 09.01.2025 können Instant Payments empfangen werden
Die Verarbeitung von eingehenden Echtzeitüberweisungen, den so genannten Instant Payments ist ab 09.01.2025 bei der DAB möglich.
Es gelten die Entgelte für Sepa-Zahlungen (aktuell kostenfrei).
Das Senden von Instant Payments wird bei der DAB zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt.
SEPA-Überweisung in Euro
Für Zahlungen innerhalb Deutschlands und in EU-Staaten bzw. Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in Euro gilt die einheitliche SEPA Überweisung in EURO. Geben Sie bei SEPA-Zahlungen bitte immer die korrekten IBAN sowohl des Auftraggebers als auch des Zahlungsempfängers an.
Bitte senden Sie uns folgendes Formular per E-Mail, Fax oder Post an:
E-Mail: Ueberweisungen@dab.com
Fax: +49 89 / 50068 2233
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Bitte beachten Sie: Bei Überweisungen auf vom Referenzkonto abweichende Bankverbindungen benötigen wir einen Originalauftrag per Post.
Zahlungsaufträge in Fremdwährung / Auslandszahlungen
Für Überweisungen in allen anderen Währungen und für Überweisungen in Länder, die nicht dem SEPA-Raum angehöhren, verwenden Sie bitte das Formular „Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr“, da nur so gewährleistet ist, dass alle erforderlichen Angaben enthalten sind.
Bitte senden Sie uns folgendes Formular per E-Mail, Fax oder Post an:
E-Mail: Ueberweisungen@dab.com
Fax: +49 89 / 50068 2233
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Blitzüberweisungen (Telegrafische Überweisung)
Sollte eine Überweisung besonders zeitkritisch sein, führen wir gerne eine eilige (telegrafische) Zahlung in EURO mittels TARGET2-System der Zentralbanken des Eurosystems durch, sofern die Empfängerbank am Eilüberweisungsverfahren TARGET2 teilnimmt.
Bitte senden Sie uns das Formular per E-Mail oder Fax an:
E-Mail: Ueberweisungen@dab.com
Fax: +49 89 / 50068 2233
Die jeweiligen Entgelte für Zahlungsverkehrsaufträge entnehmen Sie bitte unserem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis unter https://b2b.dab-bank.de/agb-plv
Hier finden Sie die Zahlungsinstruktionen für Auslandszahlungen und Zahlungen in Fremdwährung zur DAB BNP Paribas. Bitte beachten Sie, dass für Überweisungen in US-Dollar eine abweichende Korrespondenzbank gilt.
Begünstigte(r): Ihr Name, Ihre IBAN bei der DAB (EUR- oder Währungskonto)
Bank d.Begünstigten: BNP Paribas S.A. Niederlassung Landsberger Str. 300, Muenchen, Germany
BIC/SWIFT-Code DABBDEMMXXX
Korrespondenzbank: Korrespondenzbank der DAB für USD:
Intermediary Bank:
BNP Paribas New York, NY
BIC: BNPAUS3N
ABA-Routing-Number: FW026007689
Adresse: 787 SEVENTH AVENUE, NEW YORK,NY 10019
Korrespondenzbank der DAB für alle anderen Währungen:
Intermediary Bank:
BNP Paribas S.A.
BIC: BNPAFRPPXXX
Adresse: 16 Boulevard des Italiens, 75450 Paris Cedex 09 France
Die Auftraggeberbank und die Korrespondenzbanken im Ausland berechnen Gebühren, die mit dem zu überweisenden Betrag verrechnet werden. Die Gutschrift auf Ihrem Depot bei der DAB BNP Paribas erfolgt ohne Abzug von Gebühren.