Rechtliche Grundlagen
Die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt ( eIDAS Verordnung
) enthält verbindliche europaweit geltende Regelungen in den Bereichen "Elektronische Identifizierung" und "Elektronische Vertrauensdienste".
Es werden 3 verschiedene Arten von elektronischen Signaturen unterschieden:
- Einfache Signatur
- Fortgeschrittene Signatur (akzeptieren wir)
- Qualifizierte Signatur (akzeptieren wir)
Die Software-Anbieter (z.B. DocuSign, InSign, AdobeSign) fungieren als vertrauenswürdige Dritte und stellen ein digitales Zertifikat aus.
Generell gilt: nach § 126 Abs.3 BGB kann die Schriftform durch die elektronische Form ersetzt werden, falls nicht durch das Gesetz anders geregelt.