Unternehmensmitteilung vom 14.12.2001

Ausgleichszahlung an außenstehende Aktionäre der DAB bank AG aufgrund Prozeßvergleichs

<h1>Ausgleichszahlung an au&szlig;enstehende Aktion&auml;re der DAB bank AG aufgrund Proze&szlig;vergleichs</h1> <div class="editor"> <div class="pb7">Vor dem OLG M&uuml;nchen ist am 13. Dezember 2001 auf Empfehlung des Gerichts ein Vergleich mit den Aktion&auml;ren Metropol Verm&ouml;gensverwaltungs- und Grundst&uuml;cks GmbH, K&ouml;ln, vertreten durch den Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer Herrn Karl Walter Freitag, und Cosmas Verm&ouml;gensverwaltung GmbH, vertreten durch den Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer Dr. Winfried Lubos, geschlossen worden, der zu einer Erledigung von Anfechtungsklagen gegen den Beschluss der au&szlig;erordentlichen Hauptversammlung vom 15. November 2000 &uuml;ber die Zustimmung zum Erwerb s&auml;mtlicher Aktien der Self Trade S.A., Paris gegen Aktien DAB bank AG im Wege der Kapitalerh&ouml;hung gegen Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts gef&uuml;hrt hat.</div> <div style="TEXT-ALIGN: justify"><strong>M&uuml;nchen, 14.12.2001</strong>. Die klagenden Aktion&auml;re hatten insbesondere ger&uuml;gt, dass der Ausgabebetrag der im Zuge der vorgenannten Kapitalerh&ouml;hungen ausgegebenen neuen Aktien der DAB bank AG unangemessen niedrig sei und daher den Wert der vor der Kapitalerh&ouml;hung vorhandenen Aktien verw&auml;ssere. Das Landgericht M&uuml;nchen hat in erster Instanz den Klagen bereits wegen Verletzung von Informationspflichten stattgegeben.<br> <br> Die Parteien haben sich zu dem Vergleich entschlossen, um den durch das Anfechtungsverfahren ausgel&ouml;sten Schwebezustand im Interesse der DAB bank AG und ihrer Aktion&auml;re zu beenden. Dem Prozess ist auf Seiten der DAB bank AG deren Muttergesellschaft, die Hypo Vereinsbank AG, zum Zwecke des Vergleichsabschlusses beigetreten.<br></div> </div> <div class="editor"> <p>Der Vergleich sieht vor, dass sich die Hypo Vereinsbank zum Ausgleich einer etwa eingetretenen Verw&auml;sserung verpflichtet, auf die Aktien der au&szlig;enstehenden Aktion&auml;re der DAB bank AG, die bei Abschlu&szlig; des Vergleichs mit der Wertpapier-Kenn-Nummer 507 230 gef&uuml;hrt werden, einen baren Ausgleich von &euro; 1,10 je Aktie zu zahlen. Der Barausgleich wird an diejenigen Aktion&auml;re der DAB, die nach B&ouml;rsenschlu&szlig; am 19. Dezember 2001 Aktien mit der WKN 507 230 halten, am 20. Dezember 2001 &uuml;ber die Clearstream Banking AG durch die depotf&uuml;hrenden Kreditinstitute ausgezahlt. Der Barausgleich erfolgt f&uuml;r die Inhaber von DAB-Aktien mit der WKN 507 230 provisions- und spesenfrei; von den berechtigten Aktion&auml;ren ist nichts zu veranlassen.<br> <br> Die Einzelheiten der Ausgleichszahlung werden demn&auml;chst in den Gesellschaftsbl&auml;ttern bekanntgemacht.<br> <br> Die im Zuge der oben genannten Kapitalerh&ouml;hungen ausgegebenen jungen Aktien der DAB sind bislang einer besonderen Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN: 507 231) zugeordnet. Die DAB beabsichtigt, die Zuordnung ihrer Aktien zu zwei verschiedenen Wertpapier-Kenn-Nummern kurzfristig zu beenden und s&auml;mtliche Aktien der Wertpapier-Kenn-Nummer 507 230 zuzuordnen.</p> </div>
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