1. Legitimation/Identitätsfeststellung
Die gesetzlichen Vertreter müssen sich beide durch die: Identitätsfeststellung nach Vorlage gültiger Personalausweise/Reisepässe, im Rahmen des Post Ident-Verfahren legitimieren. Die Identitätsfeststellung des Minderjährigen findet durch die Geburtsurkunde im Original oder per beglaubigte Kopie statt.
2. Sorgerecht
Bei Alleinerziehenden ist dem Kontoeröffnungsantrag immer ein Nachweis über die alleinige Erziehungsberechtigung in Kopie beizufügen.
Der Nachweis des Einzelsorgerechtes kann
- über eine Fotokopie der familienrechtlichen Vereinbarung bzw.
- im Falle einer Scheidung über eine Fotokopie des Scheidungsurteils oder
- im Falle des Todes eines der gesetzlichen Vertreter über eine Fotokopie der Sterbeurkunde in Verbindung mit dem Original oder einer beglaubigten Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen erfolgen.
Bei unverheirateten Eltern benötigen wir einen Nachweis über die Sorgerechtsregelung
3. Namensungleichheit
Bei Namensungleichheit zwischen dem Minderjährigen und einem Elternteil bitte eine der folgenden Unterlagen beilegen:
- eine Fotokopie der Heiratsurkunde oder
- eine Fotokopie der entsprechenden Familienstammbuchseiten oder
- eine Fotokopie der familienrechtlichen Vereinbarung über das Sorgerecht
Bei Namensungleichheit zwischen verheirateten Elternteilen legen Sie bitte eine Heiratsurkunde bei.
4. Kontoinhaber
Kontoinhaber ist ausschließlich der Minderjährige. Es sind lediglich Einzelkonten zulässig.
Einschränkungen des Handlungsspielraumes bei Konto von Minderjährigen:
- kein Handel von Optionsscheinen (Finanztermingeschäfte)
- kein Effektenkredit