Seit 2014 sind wir als Bank der Belastung aus dem anhaltenden Niedrigzinsumfeld und den negativen Einlagesätzen bei der EZB ausgesetzt. Die DAB BNP Paribas ist eine Bank für unabhängige Finanzdienstleister und unser Geschäftsmodell ist damit die effiziente und kostengünstige Wertpapierabwicklung. Um unsere generelle Gebührenstruktur aufrecht zu erhalten, ist die Einführung eines Verwahrentgelts für Geldeinlagen für uns unumgänglich.
Das Wichtigste zum Verwahrentgelt in Kürze
- Ab 01.01.2020 werden wir für EUR-Einlagen ein Verwahrentgelt in Rechnung stellen, sofern eine Einlagenquote von 15 % überschritten wird.
- Für die Berechnung der Einlagenquote wird der Durchschnitt der EUR-Kontensalden des vorangegangenen Quartals berücksichtigt. Kurzfristig höhere Kontosalden (z.B. durch Verkäufe oder eingehende Zahlungen) können über den Berichtszeitraum ausgeglichen werden und führen daher nicht automatisch zu einer Belastung.
- Ebenso wird es für die Währungen CHF, DKK, JPY und SEK ein Verwahrentgelt geben.
- Die erste Belastung erfolgt im Juli 2020 für das erste und zweite Quartal 2020. Die Einlagenquote für die Berechnung des EUR-Verwahrentgelts für das erste und zweite Quartal 2020 wird von 15% auf 20% angehoben. Das bedeutet, dass für Q1 und Q2 2020 nur bei einer Einlagenquote ab 20% pro Stammnummer 0,50% p.a. auf die EUR-Guthabensalden berechnet werden und nur auf den die Einlagenquote von 20% übersteigenden Betrag.
- Für Geldeingänge, die Sie von einer anderen Bank zur DAB übertragen gibt es derzeit eine Sonderregelung: Für neue externe Geldeingänge wird das Verwahrentgelt für 3 Monate ab Buchungstag ausgesetzt. Zum Beispiel: Für einen externen Geldeingang am 15.01.2020 beginnt die Berechnung des Verwahrentgelts zum 15.04.2020. Umbuchungen innerhalb der DAB werden nicht als „fresh money“ gewertet. Diese Sonderregelung gilt bis auf weiteres. Änderungen behalten wir uns für die Zukunft vor.