Der Schweizer Bundesrat hat den Handel von Schweizer Aktien an Börsen oder börsenähnlichen Ausführungsplätzen in der Europäischen Union ab dem 01.07.2019 untersagt.
Diese Entscheidung hat Auswirkungen auf bestehende Wertpapierorders an deutschen Börsen. Am 01.07.2019 noch bestehende und nicht ausgeführte Orders wurden börsenseitig gestrichen. Bitte überprüfen Sie Ihre Ordereingaben und erteilen Sie ggf. einen neuen Auftrag.
Aktuell können Sie Orders in Deutschland über den außerbörslichen Handelsplatz Lang & Schwarz (Sekundenhandel) erteilen.
Ansonsten ist auch ein Handel an einem Schweizer Börsenplatz möglich. Bitte beachten Sie hierfür die abweichenden Gebühren im Preis- und Leistungsverzeichnis.
Für in Deutschland gekaufte Stücke, welche in der Schweiz verkauft werden sollen, ist ein kostenpflichtiger Lagerstellenwechsel notwendig.
Bitte erteilen Sie uns hierfür vor Aufgabe der Verkaufsorder einen separaten Auftrag. Für in der Schweiz gekaufte und verwahrte Stücke ist ein Verkauf in der Schweiz unverändert möglich.
Bitte beachten Sie zusätzlich, dass Ihre Sparpläne in Schweizer Aktien aktuell nicht ausgeführt werden können.
Dieser Hinweis dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine individuelle Anlageempfehlung noch ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren dar.