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Wertpapiere mit Handelsbeschränkungen

An dieser Stelle informieren wir Sie über die Handelsbeschränkungen bei Wertpapieren, die für Investoren auf Grund ihres niedrigen Preises und ihrer meist geringen Marktkapitalisierung und der damit in vielen Fällen verbundenen eingeschränkten Handelbarkeit und Verwahrfähigkeit sowie der Anfälligkeit dieser Aktien für marktmissbräuchliche Transaktionen als besonders riskant erscheinen.
Betroffene Gruppen von Wertpapieren
  • Aktien und vergleichbare Titel, die nicht zum Börsenhandel im regulierten Markt zugelassen sind und die verschiedene risikoerhöhende Faktoren wie niedriger Preis, geringe Marktkapitalisierung, eingeschränkte Handelbarkeit und Verwahrfähigkeit usw. aufweisen.
  • Alle Wertpapiere, für die Unter- oder Zwischenverwahrer unseres Lagerstellennetzwerkes keine Verwahrung anbieten
  • Alle sonstigen Wertpapiere, deren Handel nach Einschätzung der Aufsichtsbehörden zu Warnhinweisen führen oder mit erhöhten Marktmissbrauchs- und Geldwäscherisiken verbunden sein können.
  • Zum Beispiel Gattungen aus den USA und Kanada, die von der SEC zur Verhinderung von Geldwäsche oder wegen fehlender Berichte nicht mehr zum Handel an den nordamerikanischen Börsen zugelassen sind (Nano-Caps: Wertpapiere von Aktiengesellschaften (in physischer und elektronischer Form) mit einem Wertpapier-Kurs von 1,00 US-Dollar oder geringer oder Wertpapiere an den Börsenplätzen Pink Sheets und OTC Bulletin Board, da diese Papiere diverse Berichtspflichten nicht erfüllt haben).
Derzeit betroffene Gattungen
(Stand 04.07.2023)
Was bedeutet das konkret für Anleger?
  • Einige dieser Gattungen sind auch in Deutschland handelbar, befinden sich aber nicht im Produktangebot.
  • Verkäufe sind theoretisch möglich, jedoch gibt es für die meisten Gattungen keine Notierung mehr, so dass die Bestände nur über einen Wertpapierübertrag zu einer anderen Bank oder eine wertlose Ausbuchung abgebaut werden können.
  • Die Wertpapiere können nur unter der Voraussetzung an eine andere Bank kostenfrei übertragen werden, dass die Empfängerbank die Papiere annimmt und verwahren kann. Bitte klären Sie vorab mit der Empfängerbank, ob die Papiere dort angenommen und verwahrt werden können.
  • Ob ein Verkauf oder eine wertlose Ausbuchung möglich sind, erfragen Sie bitte in unserer Handelsabteilung.
  • Falls Sie sich für eine gegenwertlosen Ausbuchung entscheiden, beachten Sie bitte, dass Sie dadurch alle Rechte an den Wertpapieren aufgeben. Das dazu nötige Formular können Sie über nachstehenden Link downloaden.